Rechtsprechung
BGH, 21.09.2006 - IX ZR 25/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Revisionsfrist
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233 § 234
Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich des Laufs von Rechtsmittelfristen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 16.04.2002 - 3 O 11191/01
- OLG München, 16.12.2004 - 19 U 3661/02
- BGH, 21.09.2006 - IX ZR 25/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00
Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZR 25/05
Dafür hat der Rechtsanwalt das mit der Führung des Fristenkalenders betraute Personal entweder allgemein oder im jeweiligen Einzelfall anzuweisen, den Ablauf der Rechtsmittelfrist als selbstständige Frist festzuhalten und damit dafür zu sorgen, dass die Sache ihm noch einmal vorgelegt wird, wenn sich nicht zuverlässig feststellen lässt, dass der Rechtsmittelanwalt sich zur rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels bereit gefunden hat (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00, NJW 2001, 1576).