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   BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08   

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https://dejure.org/2009,7660
BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08 (https://dejure.org/2009,7660)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - IX ZR 31/08 (https://dejure.org/2009,7660)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - IX ZR 31/08 (https://dejure.org/2009,7660)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsrechtlicher Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Unterschiedliche Anforderungen an Glaubhaftmachung und Beweis der tatsächlichen Voraussetzungen von Zahlungsunfähigkeit im Eröffnungsverfahren und im streitigen Zivilprozess

  • Judicialis

    InsO § 17; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 17
    Begriff der Zahlungsunfähigkeit i. S. von §§ 130 ff. InsO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08
    Der anfechtungsrechtliche Begriff der Zahlungsunfähigkeit stimmt zwar mit demjenigen des § 17 InsO überein (vgl. BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, NZI 2007, 36 ff).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08
    Dass es im Eröffnungsverfahren gegebenenfalls auf die Titulierung einer streitigen Forderung ankommt, hängt damit zusammen, dass die Entscheidung schwieriger rechtlicher oder tatsächlicher Fragen nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts ist (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, ZIP 2006, 1452, 1453 f; v. 27. Juli 2007 - IX ZB 12/06, ZVI 2006, 564, 565; v. 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08
    Der von der Nichtzulassungsbeschwerde zitierte Grundsatz, dass die Forderung des antragstellenden Gläubigers dann voll bewiesen werden muss, wenn sie zugleich den Eröffnungsgrund darstellt (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247), betrifft nicht den Begriff der Zahlungsunfähigkeit, sondern die Anforderungen an Glaubhaftmachung und Beweis ihrer tatsächlichen Voraussetzungen.
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06

    Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08
    Dass es im Eröffnungsverfahren gegebenenfalls auf die Titulierung einer streitigen Forderung ankommt, hängt damit zusammen, dass die Entscheidung schwieriger rechtlicher oder tatsächlicher Fragen nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts ist (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, ZIP 2006, 1452, 1453 f; v. 27. Juli 2007 - IX ZB 12/06, ZVI 2006, 564, 565; v. 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 79/06

    Prüfung der dem Eröffnungsantrag zugrunde liegenden Forderung durch das

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08
    Dass es im Eröffnungsverfahren gegebenenfalls auf die Titulierung einer streitigen Forderung ankommt, hängt damit zusammen, dass die Entscheidung schwieriger rechtlicher oder tatsächlicher Fragen nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts ist (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, ZIP 2006, 1452, 1453 f; v. 27. Juli 2007 - IX ZB 12/06, ZVI 2006, 564, 565; v. 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350).
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