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   BGH, 18.12.2002 - IX ZR 365/99   

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https://dejure.org/2002,4924
BGH, 18.12.2002 - IX ZR 365/99 (https://dejure.org/2002,4924)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2002 - IX ZR 365/99 (https://dejure.org/2002,4924)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - IX ZR 365/99 (https://dejure.org/2002,4924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärung über die Risiken einer fristlosen Kündigung - Zuweisung einer geringwertigen Arbeit durch den Arbeitgeber - Verletzung von Arbeitgeberpflichten durch unterlassene Aufklärung des Rechtsanwaltes - Zurechenbarkeit des Schadens, der aufgrund der unterlassenen ...

  • Judicialis

    BGB § 426

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 611; BRAO § 53
    Anwaltshaftung wegen unterlassener Belehrung über die Risiken der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zurechnungszusammenhang bei unzureichender Belehrung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zurechnungszusammenhang bei unzureichender Belehrung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zurechnungszusammenhang bei unzureichender Belehrung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 350
  • NZA 2003, 274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Anwaltsverschuldens

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - IX ZR 365/99
    Der Umstand, daß das Arbeitsgericht Frankfurt am Main von einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgesehen hat, unterbricht - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts v. 12. August 2002 (NJW 2002, 2937) - ebenfalls nicht den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vertragsverletzung der Beklagten und dem eingetretenen Schaden.
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - IX ZR 365/99
    Zudem ist ungeklärt, ob der Vorbehalt des einseitigen Rechts, auch niedrigere Tätigkeiten als die vertraglich geschuldete zuzuweisen, im Hinblick auf unabdingbare Kündigungsschutzrechte vereinbart werden kann (vgl. dazu BAG NZA 1985, 321, 322 f).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - IX ZR 365/99
    Insbesondere gibt auch die von den Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP § 4 BAT Nr. 11; AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1 und Urt. v. 11. Februar 1998 - V ZR 472/97, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 54) keine Hinweise darauf, daß die Entwicklung der Vertragsgestaltung im vorliegenden Einzelfall noch das hier erforderliche Direktionsrecht der Klägerin zugelassen hätte.
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