Rechtsprechung
BGH, 06.02.2014 - IX ZR 53/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 675 Abs 1 BGB, § 15a Abs 1 InsO
Steuerberaterhaftung: Hinweispflichten im Rahmen eines rein steuerrechtlichen Mandats bei Erörterung einer Insolvenzreife der beratenen Gesellschaft - IWW
- Wolters Kluwer
Hinweispflichten eines Steuerberaters im Zusammenhang mit konkreten Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Hinweispflicht des Steuerberaters trotz rein steuerrechtlichem Mandat auf Notwendigkeit eines separaten Prüfauftrags bei konkreten Erörterungen zur Insolvenzreife
- Betriebs-Berater
Erörterung einer möglichen Insolvenzreife durch Steuerberater mit rein steuerrechtlichem Mandant
- rewis.io
Steuerberaterhaftung: Hinweispflichten im Rahmen eines rein steuerrechtlichen Mandats bei Erörterung einer Insolvenzreife der beratenen Gesellschaft
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Hinweispflicht des eine etwaige Insolvenzreife erörternden Steuerberaters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675 Abs. 1; InsO § 15a Abs. 1
Hinweispflichten eines Steuerberaters im Zusammenhang mit konkreten Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss ein Steuerberater die Insolvenzreife prüfen?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Hinweispflicht des Steuerberaters im Rahmen von Erörterungen einer etwaigen Insolvenzreife der mandatierenden Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Steuerberater und sein insolvenzreifer Mandant
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Haftung Steuerberater, Insolvenzreife
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Hinweispflicht des Steuerberaters bei Insolvenzverdacht
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Erörterung einer möglichen Insolvenzreife durch Steuerberater mit rein steuerrechtlichem Mandant
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung eines Steuerberaters bei Erörterung der Insolvenzreife
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung eines Steuerberaters bei Erörterung der Insolvenzreife
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-nickert.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Haftung des Beraters mit rein steuerlichem Mandat bei Insolvenzreife der betreuten Gesellschaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 827
- ZIP 2014, 583
- MDR 2014, 527
- NZI 2014, 308
- WM 2014, 577
- BB 2014, 642
- DB 2014, 655
- NZG 2014, 587
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12
Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer …
Auszug aus BGH, 06.02.2014 - IX ZR 53/13
a) Der Steuerberater unterliegt bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, WM 2013, 802 Rn. 15;… vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 12).Der lediglich mit der allgemeinen steuerlichen Beratung einer GmbH beauftragte Berater ist hingegen nicht verpflichtet, die Gesellschaft bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers ungefragt hinzuweisen, eine Überprüfung, ob Insolvenzreife bestehe, in Auftrag zu geben oder selbst vorzunehmen (BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO).
aa) In einer solchen Gestaltung wird dem Berater nicht angesonnen, schon bei einem "äußeren Anlass" oder "äußeren Verdacht" einer Insolvenz den Mandanten auf die Notwendigkeit einer Prüfung hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO Rn. 17, 19).
- BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig …
Auszug aus BGH, 06.02.2014 - IX ZR 53/13
a) Der Steuerberater unterliegt bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen (BGH…, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, WM 2013, 802 Rn. 15; vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 12).Dies gilt auch dann, wenn der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater weitergehend erklärt, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege (BGH, Urteil vom 6. Juni 2013, aaO Rn. 13).
- BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08
Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater …
Auszug aus BGH, 06.02.2014 - IX ZR 53/13
Sieht sich der steuerliche Berater hierzu - sei es wegen fehlender Fachkunde oder mit Rücksicht auf eine komplexe Tatsachengrundlage - nicht in der Lage, muss er den Mandanten darauf hinweisen, zum Zwecke der erbetenen Klärung einem geeigneten Dritten einen Prüfauftrag zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 43/08, WM 2009, 1376 Rn. 10 f).
- OLG Saarbrücken, 09.12.2015 - 1 U 13/12
Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Aufklärung eines Geschäftsführers einer GmbH …
Allerdings kommt eine insolvenzbezogene Haftung dann in Betracht, wenn der steuerliche Berater Bilanzen falsch aufgestellt hat mit der Folge, dass eine tatsächlich bestehende Überschuldung dort nicht ausgewiesen wird (BGH…, Urteil vom 07.03.2013, a.a.O Rn. 22), oder wenn er über die steuerliche Bilanzierung hinausgehende Aussagen zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung trifft (…BGH Urteil vom 06.06.2013, a.a.O, Rn. 13; Beschluss vom 06. Februar 2014 - IX ZR 53/13 - NJW-RR 2014, 827 f., juris Rn. 3, 4).Hier schließt sich der Senat der überzeugenden Auffassung des BGH an, der eine solche Hinweispflicht des mit der allgemeinen steuerlichen Beratung der GmbH beauftragten Beraters nicht einmal in dem Fall angenommen hat, in dem sich aus der Handelsbilanz eine Unterdeckung ergab (BGH…, Urteil vom 07.03.2003 - IX ZR 64/12 - aaO. Rn. 15; BGH, Beschluss vom 06. Februar 2014 - IX ZR 53/13 - aaO., juris Rn. 3;… OLG Dresden, Teilurteil vom 18. Februar 2015 - 13 U 1963/13 - ZInsO 2015, 1507 ff., juris Rn. 34).
- BGH, 20.03.2014 - IX ZR 293/12
Klärungsbedürftigkeit der Frage nach einer Haftung des Steuerberaters wegen …
Zur Frage der Haftung des Steuerberaters wegen verspäteter Insolvenzantragstellung durch den Mandanten hat der Senat die hier wesentlichen Fragen geklärt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297; vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, NZI 2013, 438; vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, NJW 2013, 2345; Beschluss vom 6. Februar 2014 - IX ZR 53/13, zVb). - OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 3 U 169/17
Steuerberaterhaftung: Insolvenzrechtliche Prüfungspflichten des mit der …
Soweit der Kläger sich zur Begründung einer Haftung der Beklagten auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.02.2014, IX ZR 53/13 beruft und meint, hieraus ergebe sich eine Haftung der Beklagten spätestens ab dem Zugang des Schreibens vom 22.05.2013, so folgt der Senat auch dem nicht. - OLG Köln, 22.06.2020 - 16 W 13/20
Patronatserklärung und Insolvenzverschleppungsschaden
Aus diesen Gründen scheidet auch eine Haftung der Antragsgegnerin wegen einer etwaigen Verletzung von Hinweis- und Warnpflichten in Bezug auf eine bilanzielle Überschuldung aus (…dazu BGH a.a.O. Rn. 43 ff.; Urt. v. 6.2.2014 - IX ZR 53/13, NZI 2014, 308 = ZIP 2014, 583; OLG Schleswig NZI 2020, 539 m. Anm. Pape).
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BGH, 01.04.2014 - IX ZR 53/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung einer Kostenentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 319
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