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   BGH, 24.05.2005 - IX ZR 77/03   

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https://dejure.org/2005,3475
BGH, 24.05.2005 - IX ZR 77/03 (https://dejure.org/2005,3475)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2005 - IX ZR 77/03 (https://dejure.org/2005,3475)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - IX ZR 77/03 (https://dejure.org/2005,3475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Besitzers einer Bürgschafturkunde zur Herausgabe an den Insolvenzverwalter trotz Abtretung der der Bürgschaft zu Grunde liegenden Forderung als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • Judicialis

    ZPO § 544; ; InsO § 131 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 131 Abs. 1 S. 1 § 143 Abs. 1 S. 1
    Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 143
    Pflicht zur Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde nach Insolvenzanfechtung auch bei Abtretung der gesicherten Forderung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1283
  • ZIP 2005, 1564
  • NZI 2005, 453
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 163/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei anfechtbarer Stellung einer Sicherheit

    Auszug aus BGH, 24.05.2005 - IX ZR 77/03
    Die vom BGH nicht kommentierten Feststellungen und Aussagen des LG Berlin und des KG (vgl. LS 2) sind rechtsfehlerfrei und stimmen mit der -- soweit ersichtlich -- einzigen zum Problemkreis ergangenen Entscheidung des BGH überein (BGH ZIP 1999, 973, 974 dazu EWiR § 31 KO 1/99, 957 (M. Huber) ).

    Wären dagegen die Rückgriffsansprüche der D. nicht durch die Hinterlegung von Geld seitens der Schuldnerin abgesichert worden, läge ein bloßer Gläubigerwechsel vor, der eine Gläubigerbenachteiligung nicht darstellt (so im Ergebnis auch BGH ZIP 1999, 973, 974 r. Sp.): Die bürgschaftsgesicherte Forderung des Gläubigers gegen die Schuldnerin und die durch die Befriedigung des Gläubigers aufschiebend bedingte Rückgriffsforderung des Bürgen sind bei wirtschaftlicher Betrachtung identisch; eine Doppelanmeldung kommt nicht in Betracht ( C. Schmitz , Die Bauinsolvenz, 3. Aufl., 2004, Rz. 747 ff.).

    BGH ZIP 1999, 973, 974 r. Sp. jedenfalls sah in seiner "Segelanweisung" keinen Anlass, das OLG auf diesen Aspekt hinzuweisen.

  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen

    Auszug aus BGH, 24.05.2005 - IX ZR 77/03
    Dagegen lässt sich nicht mit BGH ZIP 2002, 489 einwenden, die Schuldnerin habe die Bürgschaftsstellung auf Grundlage eines freien Avalkreditrahmens veranlasst und damit der Beklagten einen für sich pfändbaren Anspruch zugeführt.
  • OLG Frankfurt, 02.06.2005 - 3 U 185/04

    Insolvenzrecht: Prämienansprüche aus einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 24.05.2005 - IX ZR 77/03
    Genau so wenig lässt sich eine Gläubigerbenachteiligung daraus ableiten, dass die aus dem Avalkreditvertrag zwischen Bürgen und Schuldnerin entspringenden Ansprüche des Bürgen auf Ersatz von Avalprämien bzw. -provisionen in der späteren Insolvenz den Rang einer Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO hätten (unzutreffend OLG Frankfurt/M. ZIP 2005, 1245, dazu EWiR § 115 InsO 1/05, 573 (Spliedt) -- nicht rechtskräftig): Ansprüche aus einem vor Insolvenzverfahrenseröffnung geschlossenen Avalkreditvertrag sind in der späteren Insolvenz nicht stärker privilegiert als sonstige ungesicherte Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen, gleich welcher Art.
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