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BGH, 01.09.2004 - IXa ZB 168/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unzulässig; Fehlende gesetzliche Regelung bezüglich möglicher Rechtsmittel
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 577 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr.
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 01.09.2004 - IXa ZB 168/04
- BGH, 27.01.2005 - V ZB 28/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 128/03
Abänderung des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts im …
Auszug aus BGH, 01.09.2004 - IXa ZB 168/04
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird gleichfalls als unzulässig verworfen, weil nach dem Gesetz ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Bamberg, 3. Zivilsenat, vom 9. Juni 2004 nicht vorgesehen ist und die prozessual überholten Anträge des Schuldners (vgl. zur Abänderung des Verkehrswertes BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2003 - IXa ZB 128/03, WM 2004, 98) im Beschwerdeverfahren noch nicht beschieden worden sind.
- BGH, 27.01.2005 - V ZB 28/05
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Verwerfung einer Beschwerde gegen …
Die als Gegenvorstellung zu behandelnde Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. September 2004 (IXa ZB 168/04) wird zurückgewiesen.