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   BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 305/03   

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https://dejure.org/2004,10092
BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 305/03 (https://dejure.org/2004,10092)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2004 - IXa ZB 305/03 (https://dejure.org/2004,10092)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 305/03 (https://dejure.org/2004,10092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis eines Gläubigers für einen Antrag auf Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung; Anspruch des Gläubigers zur Erlangung einer den effektiven Vollstreckungszugriff ermöglichenden Kenntnisüber die Vermögensverhältnisse des Schuldners als Bestandteil ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 765a; ; ZPO § 807; ; ZPO § 807 Abs. 3; ; ZPO § 807 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a § 807
    Rechtsschutzbedürfnis für Abnahme der eidesstattlichen Versicherung

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 30.06.1987 - 10 T 87/87

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 305/03
    Nicht ausreichend für das Entfallen des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich der Einwand des Schuldners, dem Gläubiger sei die Vermögenslosigkeit aus einem Prozeßkostenhilfeverfahren im vorangegangenen Rechtsstreit oder aufgrund von außerhalb des Vollstreckungsverfahrens gegebenen Informationen bekannt oder er habe das Vermögensverzeichnis bereits vor einem Notar abgegeben und dem Gläubiger übermittelt (vgl. LG Düsseldorf Rpfleger 1981, 151; LG Frankenthal Rpfleger 1985, 33; LG Verden Rpfleger 1986, 186; LG Köln Rpfleger 1987, 511; LG Berlin Rpfleger 1992, 168 mit Anm. Hintzen).
  • LG Verden, 21.02.1986 - 1 T 87/86
    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 305/03
    Nicht ausreichend für das Entfallen des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich der Einwand des Schuldners, dem Gläubiger sei die Vermögenslosigkeit aus einem Prozeßkostenhilfeverfahren im vorangegangenen Rechtsstreit oder aufgrund von außerhalb des Vollstreckungsverfahrens gegebenen Informationen bekannt oder er habe das Vermögensverzeichnis bereits vor einem Notar abgegeben und dem Gläubiger übermittelt (vgl. LG Düsseldorf Rpfleger 1981, 151; LG Frankenthal Rpfleger 1985, 33; LG Verden Rpfleger 1986, 186; LG Köln Rpfleger 1987, 511; LG Berlin Rpfleger 1992, 168 mit Anm. Hintzen).
  • LG Heilbronn, 26.01.2000 - 1c T 575/99
    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 305/03
    Denn im Hinblick auf die Strafandrohung im Falle der Unrichtigkeit bietet dieses Verfahren eine höhere Richtigkeitsgewähr (LG Heilbronn JurBüro 2000, 492).
  • LG Frankenthal, 30.07.1984 - 1 T 198/84
    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 305/03
    Nicht ausreichend für das Entfallen des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich der Einwand des Schuldners, dem Gläubiger sei die Vermögenslosigkeit aus einem Prozeßkostenhilfeverfahren im vorangegangenen Rechtsstreit oder aufgrund von außerhalb des Vollstreckungsverfahrens gegebenen Informationen bekannt oder er habe das Vermögensverzeichnis bereits vor einem Notar abgegeben und dem Gläubiger übermittelt (vgl. LG Düsseldorf Rpfleger 1981, 151; LG Frankenthal Rpfleger 1985, 33; LG Verden Rpfleger 1986, 186; LG Köln Rpfleger 1987, 511; LG Berlin Rpfleger 1992, 168 mit Anm. Hintzen).
  • LG Berlin, 16.12.1991 - 81 T 858/91
    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 305/03
    Nicht ausreichend für das Entfallen des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich der Einwand des Schuldners, dem Gläubiger sei die Vermögenslosigkeit aus einem Prozeßkostenhilfeverfahren im vorangegangenen Rechtsstreit oder aufgrund von außerhalb des Vollstreckungsverfahrens gegebenen Informationen bekannt oder er habe das Vermögensverzeichnis bereits vor einem Notar abgegeben und dem Gläubiger übermittelt (vgl. LG Düsseldorf Rpfleger 1981, 151; LG Frankenthal Rpfleger 1985, 33; LG Verden Rpfleger 1986, 186; LG Köln Rpfleger 1987, 511; LG Berlin Rpfleger 1992, 168 mit Anm. Hintzen).
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