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   VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97   

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https://dejure.org/1997,7242
VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97 (https://dejure.org/1997,7242)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97 (https://dejure.org/1997,7242)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 13 TZ 1261/97 (https://dejure.org/1997,7242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 AuslG, § 44 Abs 1 AuslG, § 49 Abs 1 AuslG, § 69 Abs 2 S 2 Nr 2 AuslG, § 69 Abs 3 S 1 Nr 2 AuslG
    (Ausschluß der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 ohne Überprüfung der Rechtmäßigkeit des die Ausreisepflicht begründenden Verwaltungsaktes; Hindernis für die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristete Aufenthaltserlaubnis mit Blick auf Asylberechtigung des Ehegatten; Erteilung einer Duldung als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ; Absehen von einer Abschiebung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Hinderung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 76 (Ls.)
  • InfAuslR 1997, 367
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97
    Wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 13 S 1800/90, EZAR 622 Nr. 13, für den Fall einer verfügten Ausweisung die Auffassung vertritt, eine derart absolute Wirkung einer Ausweisung - oder wie hier eines sonstigen Verwaltungsaktes, der die Ausreisepflicht begründet - widerspreche der verfassungsrechtlichen Garantie des effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG, so daß im Rahmen des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG die Rechtmäßigkeit der Ausweisung - oder des sonstigen die Ausreisepflicht begründenden Verwaltungsaktes - summarisch überprüft werden müsse, kann dem der Senat nicht folgen.

    Zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin verfügte nachträgliche zeitliche Beschränkung der dem Antragsteller befristet erteilten Aufenthaltserlaubnis bedarf es folglich in diesem Verfahren entgegen der Auffassung des VGH Baden-Württemberg im Beschluß vom 12. Dezember 1991, a.a.O., nicht der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis.

  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97
    Der Antragsteller behauptet lediglich, der angefochtene Beschluß weiche von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Oktober 1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 620 Nr. 18, ab.
  • VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92

    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97
    Zu einer derartigen Vorwegnahme der Hauptsache sind die Verwaltungsgerichte im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO nicht berechtigt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1992 - 13 S 1638/92

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97
    In den Fällen, in denen der Ausländer einen Antrag auf Verlängerung der bisherigen oder Erteilung einer anderen Aufenthaltsgenehmigung gestellt hat, muß vielmehr hingenommen werden, daß der Ausländer, obwohl er gegebenenfalls nicht im Besitz eines fiktiven Bleiberechts nach § 69 AuslG ist, bis zur vollziehbaren Versagung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung (§ 42 Abs. 2 Satz 2, 1. Alternative AuslG) nicht abgeschoben werden kann (so Hess. VGH, Beschluß vom 19. Februar 1997 - 13 TG 257/97 - a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 31. August 1992 - 13 S 1638/92 -, EZAR 040 Nr. 2).
  • VGH Hessen, 12.03.1997 - 13 TG 1591/96

    Begründung des Sofortvollzuges der zeitlichen Beschränkung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97
    Ergäbe die Überprüfung in einem derartigen Verfahren, daß der Widerspruch des Antragstellers rechtzeitig eingelegt worden oder ihm gegebenenfalls Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist zu gewähren ist und durchgreifende Bedenken an der Rechtmäßigkeit der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der dem Antragsteller ursprünglich erteilten Aufenthaltserlaubnis oder an der Anordnung deren sofortiger Vollziehung bestehen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 12. März 1997 - 13 TG 1591/96 -), würde dies zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Antragsteller gegen die nachträglich zeitliche Beschränkung eingelegten Widerspruchs führen.
  • OVG Hamburg, 09.07.2003 - 4 Bs 236/03

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion,

    Unerheblich ist insoweit, ob dieser Antrag die Fiktionswirkung gemäß § 69 Abs. 2 AuslG ausgelöst hat (wie VGH Kassel, Beschl. v. 27.5.1997, InfAuslR 1997 S. 367.368; a.A. z.B. VGH Mannheim, Beschl. v. 31.8.1992, EZAR 040 Nr. 2).

    Vielmehr bestimmt die gesetzliche Regelung lediglich, dass er bis zu einer vollziehbaren Versagung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung (§ 42 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. AuslG) nicht abgeschoben werden darf (so auch HessVGH, Beschluss vom 27.5.1997, InfAuslR 1997 S. 367, 368, Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 4.3.1999, 10 VG 5392/98; a.A. - jedoch ohne weitere Begründung - VGH Baden-Württemberg, z.B. Beschluss vom 31.8.1992, EZAR 040 Nr. 2 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.2.1999, 11 B 10148/99, juris, DÖV 1999 S. 968 nur LS).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98

    Benennung mehrerer Abschiebezielstaaten; Bemessung der Ausreisefrist; Abschiebung

    Denn eine Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 2 AuslG konnte durch diesen Antrag mangels Erfüllung der in diesen Bestimmungen genannten Voraussetzungen nicht eintreten und ob der Antrag eine Duldungsfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG bewirkt oder zumindest zu einem - vorläufigen - Wegfall der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht geführt hat (vgl. HessVGH Beschl. v. 27.5.1997, InfAuslR 1997, 367), ist hier unerheblich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid;

    Da aber nicht ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber ein solches Ergebnis beabsichtigt hat, ist auch deshalb davon auszugehen, dass ein verspäteter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die bereits eingetretene Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nicht entfallen lässt (im Ergebnis ebenso VGH BW, Beschluss vom 31. August 1992 a.a.O.; wie dieser für einen Wegfall der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nur bei Eintritt der Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG auch Kanein/Renner a.a.O. § 42 AuslG Rdnr. 6, v.d. Weiden a.a.O. Rdnr. 40 und wohl auch HambOVG, Beschluss vom 19. November 1993 a.a.O.; letztlich ohne Begründung anderer Ansicht HessVGH, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 13 TZ 1261/97 - InfAuslR 1997, 367 und Fraenkel a.a.O. S. 217).
  • OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf

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  • VG Stuttgart, 21.03.2000 - 8 K 1230/00

    Voraussetzung für die Gewährung von Abschiebungsschutz; Anspruch eines Ausländers

    Auch wenn die Formulierung "Aussetzung der Abschiebung" der Definition einer Duldung in § 55 Abs. 1 AuslG entspricht, war entgegen dem Antrag der Antragsteller der Antragsgegner nicht zur Erteilung einer (vorläufigen) Duldung zu verpflichten, da diese Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellte, die vorliegend entsprechend der Rechtssprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 31.05.1999, 8 K 2365/99) nicht zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig ist (vgl. Eyermann/Happ, VwGO , Kommentar 10. Aufl. 1998 § 123 RdNr. 63, Huber in: Münchener Prozessformularbuch Band 6, 1999, H. I. 10 Nr. 5 (S. 895) m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97 -, InfAuslR 1997, 367; anderer Ansicht VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.1995 - 13 S 2185/95 -, DVBl. 1996, 209 unter Berufung auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.1992 - 11 S 2748/91 -, VBlBW 1993, 29; dem VGH Baden-Württemberg folgend Beschluss des VG Stuttgart vom 23.12.1998 - 6 K 5929/98 -).
  • VG Wiesbaden, 23.03.1998 - 4 G 1137/97

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Versagung des Antrags auf

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