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   OVG Sachsen, 11.09.2002 - 4 BS 228/02   

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https://dejure.org/2002,13185
OVG Sachsen, 11.09.2002 - 4 BS 228/02 (https://dejure.org/2002,13185)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.09.2002 - 4 BS 228/02 (https://dejure.org/2002,13185)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. September 2002 - 4 BS 228/02 (https://dejure.org/2002,13185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; BSHG § 4 Abs. 2; AsylbLG § 2 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Verpflichtung zur Neubescheidung; Ermessensreduzierung auf Null; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 2; VwGO § 123; GG Art. 19 Abs. 4; AsylbLGDVO § 1 Nr. 2
    D (A), Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkünfte, Asylbewerberleistungsgesetz, Barleistungen, Sachleistungen, Ermessen, Örtliche Umstände, Ermessensfehler, Neubescheidung, Vorwegnahme der Hauptsache, Einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF (Leitsatz)

    § 2 AsylbLG
    Geldleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2002, 491
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.09.2002 - 4 BS 228/02
    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot der (auch nur vorläufigen) Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung aber ausnahmsweise dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, NJW 1989, 827 und Beschl. v. 19.10.1977, NJW 1978, 693).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.09.2002 - 4 BS 228/02
    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot der (auch nur vorläufigen) Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung aber ausnahmsweise dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, NJW 1989, 827 und Beschl. v. 19.10.1977, NJW 1978, 693).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.09.2002 - 4 BS 228/02
    Eine einstweilige Anordnung kann dann auf die Verpflichtung zur Neuverbescheidung gerichtet sein, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht, dass die Behörde möglichst frühzeitig eine (erneute) Ermessensentscheidung trifft (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.2.1997, DÖV 1997, 694).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2019 - 15 B 624/18

    Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der FDP-Fraktion im Wahljahr 2013;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 1 B 1160/86 -, NJW 1988, 89; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 24. November 2008 - 2 B 370/08 -, juris Rn. 7, und vom 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 19; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 11. November 2014 - 4 K 2310/14 -, Rn. 3, juris; VG Aachen, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 6 L 628/06 -, juris Rn. 48 ff.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018, § 123, Rn. 61; a.A. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2015 - 6 B 1125/14 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2002- 7 CE 02.637 -, juris Rn. 22; VG SH, Beschluss vom 8. September 2017 - 11 B 33/17 -, juris Rn. 8.

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 22; VG Aachen, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 6 L 628/06 -, juris Rn. 50.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Die Tatsache, dass die Prüfung der Sprachkenntnisse in Verwaltungsvorschriften des Bundes und auch der Länder detailliert behandelt wird (siehe dazu insbesondere Hess. VGH, Urteil vom 9.8.2002 a.a.O. S. 485 und Ziff. 8.1.2.1.2. StAR-VwV) ändert hieran nichts; im Zusammenhang mit § 11 StAG geht es um Ausschlussgründe bei einer Anspruchseinbürgerung, nicht um behördliche Ermessensausübung, so dass Verwaltungsvorschriften hier allenfalls Hilfsmittel der Norminterpretation sein können (siehe dazu auch Gutmann, InfAuslR 2002, 491).
  • OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22

    Anspruch auf Ergreifung polizeilicher Maßnahmen; Schutz der Nachtruhe;

    Die Gerichte sind daher bei Annahme schwerer und unzumutbarer Nachteile für den Interimszeitraum bis zur Hauptsache ausnahmsweise auch zur Vorwegnahme der Hauptsache und zur Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung befugt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21 und v. 24. November 2008 - 2 B 370/08 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 28. Januar 2019 - 15 B 624/18 -, juris Rn. 47 ff.; OVG Saarland, Beschl. v. 14. September 2010 - 3 B 268/10 -, juris Rn. 19; Schoch a. a. O. Rn. 162).
  • OVG Sachsen, 08.07.2016 - 4 B 366/15

    Einstweiliger Rechtsschutz; Stadtrat; Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache aber ausnahmsweise dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, d. h. wenn die zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 123 Rn. 13 f.; OVG NRW, Beschl. v. 14. Februar 2013 - 12 B 107/13 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, SächsVBl. 2003, 45, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung einer

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 und Beschl. v. 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 -, NJW 1978, 693; SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 2 B 4/09

    Gasthörer; Anspruch; Zulassung; Lehrveranstaltung; Lernfreiheit;

    Voraussetzung für eine vorläufige gerichtliche Regelung ist es in diesem Fall aber, dass der Antragsgegner einen Ermessensfehler begangen hat und er bei einer erneuten - fachgerechten - Ausübung seines Ermessens eine dem vorläufigen Begehren des Antragstellers entsprechende Regelung treffen wird oder er zumindest zur vorläufigen Neuverbescheidung zu verpflichten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 D 114/08 - sowie Beschl. v. 11.9.2002, SächsVBl. 2003, 45; NdsOVG, Beschl. v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 29.12.2009 - 2 B 578/09

    Altersteilzeit; Prognose; Ermessensausübung; Beamtengruppen; Außerordentlich

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat bereits mehrfach die Zulässigkeit eines Antrages auf Neuverbescheidung mit vorläufiger Wirkung bejaht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.9.2002, SächsVBl. 2003, 45, 46; Beschl. v. 22.10.2008 - 1 D 114/08 - sowie Beschl. v. 24.2.2009 - 2 B 4/09 -, juris).Hier fehlt es indes an einem Anspruch des Klägers auf vorläufige Neuverbescheidung, da die Ermessensausübung des Antragsgegners - wie ausgeführt - nicht zu beanstanden ist.
  • LSG Sachsen, 09.02.2006 - L 3 B 179/05 AY-ER

    Einstweiliger Rechtsschutz beim Anspruch auf Asylbewerberleistungen, Verbrauch

    Für die vorausgegangene Zeit - in diesem Fall auch nicht ab der Antragstellung bei Gericht - kann ein Anordnungsgrund bereits deshalb nicht bestehen, weil mit der Gewährung und dem Verbrauch der Sachleistungen auf der Grundlage von § 2 AsylbLG, wegen der hierdurch eingetretenen Bedarfsdeckung der eventuelle Rechtsanspruch des Bf. auf Geldleistungen bzw. auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Bg. nach § 2 Abs. 2 AsylbLG unwiederbringlich erloschen ist (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 11. September 2002 ? Aktenzeichen 4 BS 228/02 ?, JURIS, Seite 3).
  • VG Hannover, 05.07.2019 - 7 B 1508/19

    Drittschutz; Hinzuziehung; Neubescheidung; Sondernutzungserlaubnis; vorläufiger

    Nach überzeugender Auffassung kann, um dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gerecht zu werden, das Recht auf eine ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung trotz der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache durch eine Regelung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gesichert werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht, dass die Behörde möglichst frühzeitig eine (erneue) Ermessensentscheidung trifft und damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden (Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.09.2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.1997 - 10 S 3346/96 -, juris; a.A. BVerwG, Beschl. v. 16.08.1978 - 1 WB 112/78 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschl. v. 03.06.2002 - 7 CE 02.637 -, juris Rn. 22; offen gelassen bei Nds. OVG, Beschl. v. 03.11.2004 - 8 ME 80/04 -, juris Rn. 4; zum Meinungsstand: Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 209-214).
  • SG Hildesheim, 03.09.2010 - S 42 AY 147/10

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterbringung in einer privat angemieteten

    Bei dieser Sachlage ist nicht erkennbar, dass die - wohl auch nur vorläufige - Entscheidung des Antragsgegners, den Unterkunftsbedarf des Antragstellers einstweilen weiterhin durch kostenlose Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft der Stadt E. zu decken, ermessensfehlerhaft sein sollte, sodass auch kein Anspruch des Antragsgegners auf Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer besteht, den es ggf. durch den Erlass einer dahingehenden einstweiligen Anordnung zu sichern bzw. zu regeln gälte (zu dieser Möglichkeit vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 11.09.2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 B 137/22

    Glücksspielrecht; Spielhallenrecht; Mindestabstand zu Schulen; Vertrauensschutz;

  • VG Cottbus, 09.02.2023 - 8 L 329/22

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

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