Rechtsprechung
   KG, 28.06.1974 - 1 W 688/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1657
KG, 28.06.1974 - 1 W 688/73 (https://dejure.org/1974,1657)
KG, Entscheidung vom 28.06.1974 - 1 W 688/73 (https://dejure.org/1974,1657)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 1974 - 1 W 688/73 (https://dejure.org/1974,1657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 125
  • MDR 1975, 62
  • JR 1975, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Vielmehr muß er darlegen, warum er die Tat in der Hauptverhandlung der Wahrheit zuwider zugab und weshalb er das Geständnis nunmehr widerruft (OLG Celle GA 1967, 284, 285; OLG Köln a.a.O.; OLG Bremen NJW 1952, 678; zustimmend OLG Hamburg OLGSt § 359 S. 19; für den Wechsel der Einlassung KG JR 1975, 166).

    Die vom Schrifttum gelegentlich (vgl. z.B. Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 368 Anm. 2 und Peters, JR 1975, 166) empfohlene entsprechende Anwendung des § 244 StPO wird der unterschiedlichen Ausgangslage nicht gerecht.

  • OLG München, 22.10.2010 - 11 W 1560/09

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte sind die Kosten des Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozessbevollmächtigten im Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden Tätigkeit bekannt war oder bekannt sein musste, dass das Rechtsmittel bereits zurückgenommen war (Senatsbeschluss vom 29.01.2008 - 11 W 715/08; Kammergericht JurBüro 1974, 1271 und NJW 1975, 125; OLG Koblenz JurBüro 2005, 81; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Auflage, VV 3201 Rn. 16 und Teil G I Rn. 200).
  • OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    Bestehen demgegenüber an der Erheblichkeit ernsthafte Zweifel, so ist der Antrag ohne Anwendung des Zweifelssatzes als unzulässig zu venn1erfen (vgl. KG JR 1975, 166; OLG Braunschweig NJW 1959, 1984).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 9 W 18/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Verfahrensgebühr bei Anspruchsbegründung nach

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, fällt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch dann an, wenn der Prozessbevollmächtigte des Beklagten nach Rücknahme der Klage noch auf diese erwidert, sofern ihm die Rücknahme zum Zeitpunkt der Einreichung seines Schriftsatzes nicht bekannt war und er hiervon auch keine Kenntnis haben musste; eine Ermäßigung auf eine 0, 8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG findet in diesem Fall nicht statt (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2013, 825; OLG Celle, NJOZ 2010, 2421; OLG Naumburg, JurBüro 2003, 419; OLG Hamburg, MDR 1998, 561; OLG Köln, JurBüro 1995, 641; MünchKomm-ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 91 Rn. 140; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Klagerücknahme"; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., 3101 VV Rn. 12; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., VV 3101 Rn. 34 mwN; zur Berufungsrücknahme: OLG München, JurBüro 2011, 90, 91; KG, NJW 1975, 125).
  • OLG München, 27.02.2015 - 11 W 302/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte sind die Kosten des Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozessbevollmächtigten im Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden Tätigkeit bekannt war oder bekannt sein musste, dass das Rechtsmittel bereits zurückgenommen worden war (Senatsbeschlüsse vom 29.01.2008 - 11 W 715/08 und vom 22.10.2010 - 11 W 1560/09 = JurBüro 2011, 90 = AGS 2011, 44 und 103; Kammergericht JurBüro 1974, 1271 und NJW 1975, 125; OLG Koblenz JurBüro 2005, 81; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Auflage, VV 3201 Rn. 16 und Anhang VI Rn. 318).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 2 Ws 45/03

    Anforderungen an die Eignung der Beweismittel i.S. von § 359 Nr. 5 StPO

    Es bedarf insbesondere der plausiblen Darlegung eines nach der Sachlage schlüssigen und naheliegenden Motivs für das behauptete falsche Geständnis (vgl. BGH NJW 1977, 59 mwN; OLG Düsseldorf, 5. Strafsenat, GA 1980, 393, 395; OLG Hamm NStZ 1981, 155 mwN; KG JR 1975, 166 mwN; OLG Celle JR 1967, 150; OLG Köln NStZ 1991, 96; NJW 1963, 967, 968).
  • KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04

    Strafprozessrecht: Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil

    Deshalb ist anerkannt, daß der Verurteilte in dem Wiederaufnahmeantrag, in dem er ein früheres Geständnis widerruft, darlegen muß, warum er die Tat in der Hauptverhandlung der Wahrheit zuwider zugegeben hat und weshalb er das Geständnis nunmehr widerruft (vgl. BGH NJW 1977, 59; KG JR 1975, 166 m. Anm. Peters; Krehl in Heidelberger Kommentar, StPO 3. Aufl., § 359 Rdn. 31 m. weit.
  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 93/01
    Mit ihrer Auffassung bleiben sie nicht nur im Rahmen der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur vertretenen Auslegung der §§ 359 Nr. 5, 368 StPO, derzufolge es nicht immer genüge, einen Wiederaufnahmegrund schlüssig vorzutragen, sondern in Ausnahmefällen - etwa bei Benennung eines früheren Belastungszeugen als nunmehrigen Entlastungszeugen, bei Widerruf eines Geständnisses oder bei widersprüchlichem Prozessverhalten - in dem Antrag auch die Eignung des Beweismittels - z. B. durch Angabe der Umstände für das Abrücken von einer früheren Bekundung - darzulegen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1976 - 5 (7) (2) StE 15/76 - NJW 1977, 59; KG, Beschluss vom 28. Juni 1974 - 3 Ws 67/74 - JR 1975, 166; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 359 Rnrn.
  • BVerfG, 27.08.1990 - 2 BvR 781/90

    Willkürverbot im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren bei zur Verurteilung

    Diese Auslegung des § 359 Nr. 5 StPO , wonach es unter bestimmten Voraussetzungen dem Antragsteller obliege, die Geeignetheit neuer Tatsachen und Beweismittel plausibel darzulegen (vgl. z.B. BGH, NJW 1977, 59; KG, JR 1975, 166; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., 1989, § 359 Rdn. 46 ff.; LR-Gössel, StPO , 24. Aufl., 1988, § 359 Rdn. 163 ff.), ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23

    Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel

    Steht das Wiederaufnahmevorbringen des Verurteilten zu seiner früheren Sachdarstellung im Widerspruch, so setzt die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags nach § 359 Nr. 5 StPO regelmäßig voraus, dass er den Wechsel seiner Einlassung überzeugend erklärt (vgl. KG JR 1975, 166).
  • KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr ohne

  • BVerwG, 15.04.1991 - 2 DW 5.90

    Rechtsmittel

  • OLG Bremen, 29.04.1981 - Ws 1/81

    Erforderlichkeit des Vortragens von Tatsachen und Beweismitteln bzgl. der

  • KG, 09.01.1976 - 1 W 1428/75

    Kostenerstattung: Einschaltung eines Berufungsanwalts vor Zustellung der

  • LG Berlin, 18.10.1996 - 84 T 377/96

    Rücknahme eines Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheids nach Widerspruch; Umfang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht