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   VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96   

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VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96 (https://dejure.org/1996,2511)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.08.1996 - VerfGH 29/96 (https://dejure.org/1996,2511)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 (https://dejure.org/1996,2511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 7; Berliner Straßengesetz vom 28. Februar 1985 (GVBI. S. 518) § 5 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 267 (Ls.)
  • JR 1997, 370
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1987 - 15 A 563/84

    Klage eines Anliegers gegen Straßenumbenennung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Für diese Beurteilung hat der Verfassungsgerichtshof nicht abschließend zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dem einfachen Gesetzesrecht, hier also § 5 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes, ein subjektives Abwehrrecht einzelner Anwohner einer Straße namentlich gegen Straßenumbenennungen zu entnehmen ist (vgl. insoweit - grundsätzlich bejahend für das jeweilige Landesrecht - VGH Mannheim, NJW 1981, 1749 und NVwZ 1992, 196; BayVGH, BayVBl. 1988, 496; verneinend demgegenüber OVG Berlin in dem angegriffenen Beschluß sowie zuvor in LKV 1994, 298; OVG Münster NJW 1987, 2695).

    Nur klarstellend sei bemerkt, daß die "Folgelasten" einer Straßenumbenennung, soweit sie Vermögensinteressen betreffen, auch nicht den grundrechtlichen Schutz des Eigentums berühren (vgl. dazu BayVGH, BayVBl. 1966, 64; OVG Münster, NJW 1987, 2695).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Im Grundrechtstatbestand ist diese Vorschrift, die in ihrem Wortlaut ersichtlich dem Art. 2 Abs. 1 GG nachgebildet ist, im Sinne einer "allgemeinen Handlungsfreiheit", also als ein "Auffanggrundrecht" (und nicht lediglich als Persönlichkeitsschutz im engeren Sinne) zu verstehen (vgl. für das Bundesrecht BVerfGE 80, 137, 154 f.; s. auch VerfG Bbg., LVerfGE 1, 170, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Für diese Beurteilung hat der Verfassungsgerichtshof nicht abschließend zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dem einfachen Gesetzesrecht, hier also § 5 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes, ein subjektives Abwehrrecht einzelner Anwohner einer Straße namentlich gegen Straßenumbenennungen zu entnehmen ist (vgl. insoweit - grundsätzlich bejahend für das jeweilige Landesrecht - VGH Mannheim, NJW 1981, 1749 und NVwZ 1992, 196; BayVGH, BayVBl. 1988, 496; verneinend demgegenüber OVG Berlin in dem angegriffenen Beschluß sowie zuvor in LKV 1994, 298; OVG Münster NJW 1987, 2695).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Denn die Auslegung des einfachen Gesetzesrechts ist in erster Linie Sache der hierfür zuständigen Fachgerichte und der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nur insoweit eröffnet, als eine Verkennung oder grundsätzlich unrichtige Anwendung von Grundrechten in Rede steht (vgl. den Beschluß v. 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 -, LVerfGE 1, 7, 8 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1991 - 4 L 56/91

    Änderung von Hausnummern; Änderung von Straßennamen; Allgemeinverfügung; Anhörung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Der Verfassungsgerichtshof folgt insoweit nicht der von dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (SchlHA 1992, 94) im Blick auf den mit Art. 7 VvB - wie gesagt - inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 1 GG vertretenen Auffassung, durch eine Straßenumbenennung sich ergebende Folgen für Anwohner stellten sich notwendig als Eingriffe in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit dar.
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Auch wenn in der Verfassung von Berlin eine dem Art. 19 Abs. 3 GG vergleichbare Vorschrift über die Voraussetzungen der Grundrechtsträgerschaft von Vereinigungen fehlt, ist davon auszugehen, daß sich ein Verein u.a. auf Art. 7 VvB als ein eigenes Recht berufen kann (vgl. in diesem Zusammenhang den Beschluß v. 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 -, LVerfGE 1, 9, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1980 - I 3964/78

    Änderung eines Straßennamens; Verwechslungsgefahr; subjektives Recht auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Für diese Beurteilung hat der Verfassungsgerichtshof nicht abschließend zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dem einfachen Gesetzesrecht, hier also § 5 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes, ein subjektives Abwehrrecht einzelner Anwohner einer Straße namentlich gegen Straßenumbenennungen zu entnehmen ist (vgl. insoweit - grundsätzlich bejahend für das jeweilige Landesrecht - VGH Mannheim, NJW 1981, 1749 und NVwZ 1992, 196; BayVGH, BayVBl. 1988, 496; verneinend demgegenüber OVG Berlin in dem angegriffenen Beschluß sowie zuvor in LKV 1994, 298; OVG Münster NJW 1987, 2695).
  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Der Verfassungsgerichtshof hat im vorliegenden Fall keinen Anlaß zu einer Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall der Anwohner einer Straße gegenüber deren Umbenennung sich auf einen verfassungsrechtlich gewahrten Schutz der persönlichen Ehre oder unter Umständen auch das dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 10 Abs. 1 VvB zu entnehmende Verbot willkürlichen staatlichen Handelns (vgl. den Beschluß v. 17.2.1993 VerfGH 53/92 -, LVerfGE 1, 65, 67) berufen kann.
  • VGH Bayern, 19.02.1988 - 8 B 86.01328

    Umbenennung einer Gemeindestraße

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Für diese Beurteilung hat der Verfassungsgerichtshof nicht abschließend zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dem einfachen Gesetzesrecht, hier also § 5 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes, ein subjektives Abwehrrecht einzelner Anwohner einer Straße namentlich gegen Straßenumbenennungen zu entnehmen ist (vgl. insoweit - grundsätzlich bejahend für das jeweilige Landesrecht - VGH Mannheim, NJW 1981, 1749 und NVwZ 1992, 196; BayVGH, BayVBl. 1988, 496; verneinend demgegenüber OVG Berlin in dem angegriffenen Beschluß sowie zuvor in LKV 1994, 298; OVG Münster NJW 1987, 2695).
  • OVG Berlin, 01.02.1994 - 1 S 118.93

    Anfechtung; Anfechtungsklage; Umbenennung; Straße; Straßenname; Anhörung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
    Für diese Beurteilung hat der Verfassungsgerichtshof nicht abschließend zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dem einfachen Gesetzesrecht, hier also § 5 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes, ein subjektives Abwehrrecht einzelner Anwohner einer Straße namentlich gegen Straßenumbenennungen zu entnehmen ist (vgl. insoweit - grundsätzlich bejahend für das jeweilige Landesrecht - VGH Mannheim, NJW 1981, 1749 und NVwZ 1992, 196; BayVGH, BayVBl. 1988, 496; verneinend demgegenüber OVG Berlin in dem angegriffenen Beschluß sowie zuvor in LKV 1994, 298; OVG Münster NJW 1987, 2695).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 15 B 1517/07

    Straßenumbenennung: Zuständigkeit der Bezirksvertretungen; Kosten für Anlieger

    VerfGH Berlin, Beschluss vom 13.8.1996 - VerfGH 29/96 -, JR 1997, 370; OVG NRW, Beschluss vom 21.10.1996 - 23 A 7075/95 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 15.1.1987 - 15 A 563/84 -, NJW 1987, 2695 (2696); OVG Berlin, Beschluss vom 1.2.1994 - 1 S 118/93 -, LKV 1994, 298; a.A. Schl.-H. OVG, Urteil vom 25. Oktober 1991 - 4 L 56/91 -, Juris, Rn. 28 f. Allerdings ergibt sich die Klagebefugnis aus dem einfachen Recht.
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Da Art. 7 VvB ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht ausgestaltet ist (vgl. Beschluss vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ), kommt ein Verstoß gegen dieses Freiheitsrecht nur in.
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

    Als in Subsidiarität zu den anderen Freiheitsrechten stehendes Auffanggrundrecht schützt Art. 7 VvB - ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG - die allgemeine Handlungsfreiheit (Beschluss vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ).
  • VG Berlin, 28.06.2016 - 1 K 108.15

    Benennung einer Straße

    Dieses Verständnis des § 5 Abs. 1 Satz 1 BerlStrG als einer allein im öffentlichen Interesse bestehenden und einzelnen Bürgern, auch Anwohnern, keine wehrfähige Rechtsposition vermittelnden Vorschrift steht mit der Verfassung von Berlin nicht in Widerspruch (VerfGH Berlin, Beschluss vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96, LVerfGE 5, 10 [13]).

    Schließlich stellt die Straßenbenennung trotz der an sie anknüpfenden rechtlichen Folgen, etwa in Gestalt von gesetzlichen Pflichten zur Mitteilung der Adressenänderung, keinen Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 7 VvB geschützte allgemeine Handlungsfreiheit dar (VerfGH Berlin, Beschluss vom 13. August 1996, a. a. O., juris Rn. 7).

  • VG Berlin, 09.05.2007 - 1 A 76.06

    Klage gegen die teilweise Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße

    Es gibt keinen greifbaren Anhaltspunkt für die Annahme, dass § 5 BerlStrG auch bezweckt, dem Anlieger der Straße einen rechtlichen Schutz seiner Interessen in Bezug auf den Straßennamen als Bestandteil seiner Adresse zu gewähren (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21. März 1996 - OVG 1 S 176.95 -, bestätigt vom VerfGH Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - VerfGH 29/96 - ebenso OVG Münster, NJW 1987, 2695; a.A. VGH Mannheim, NJW 1992, 196, BayVGH, BayVBl. 1995, 726, Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage 1999, Kapitel 11, Rn. 17.2.).
  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 36/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Er gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist insofern als Auffanggrundrecht ausgestaltet (siehe Beschluß vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
    Da Art. 7 VvB ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht ausgestaltet ist (vgl. Beschluß vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ), kommt ein Verstoß gegen dieses Grundrecht nur in Betracht, wenn der beanstandete Akt der öffentlichen Gewalt nicht in den Schutzbereich eines anderen Freiheitsrechts eingreift.
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen

    Da Art. 7 VvB ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht ausgestaltet ist (vgl. Beschluß vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ), kommt ein Verstoß gegen dieses Freiheitsrecht nur in Betracht, wenn der beanstandete Akt der öffentlichen Gewalt nicht in den Schutzbereich eines anderen Grundrechts eingreift.
  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 115/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen

    Diese Voraussetzung ist bei den von der Beschwerdeführerin als verletzt gerügten Art. 7 VvB (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG) und Art. 23 Abs. 1 VvB (vgl. Art. 14 Abs. 1 GG) erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10, 12 - und vom 24. August 2000 - VerfGH 107 A/99, 107/99 - GE 2000, 1324).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 23/03
    Art. 7 VvB enthält zwar ein Individualrecht, ist jedoch wie Art. 2 Abs. 2 GG als Auffanggrundrecht ausgestaltet, so daß ein Verstoß gegen Art. 7 nur in Betracht kommt, wenn der beanstandete Akt der öffentlichen Gewalt nicht in den Schutzbereich eines anderen, spezielleren Grundrechts eingreift (Beschluß vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 16/03
  • VG Minden, 27.11.2002 - 3 K 1770/02

    Klage gegen Straßenumbenennung in der Stadt Werther erfolglos

  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 129/03
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 147/01

    Zur Interpretation des Mieterauszugs ohne Vornahme geschuldeter

  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 84/98

    Landgerichtliche Abweisung eines Anspruchs auf Wiederherstellung und Nutzung

  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 30/02
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