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   OLG Hamm, 10.02.1992 - 17 U 159/91   

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OLG Hamm, 10.02.1992 - 17 U 159/91 (https://dejure.org/1992,16960)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1992 - 17 U 159/91 (https://dejure.org/1992,16960)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - 17 U 159/91 (https://dejure.org/1992,16960)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1992, 424
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05

    Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung

    Der Rückgriff auf die allgemeinen Kostenvorschriften über die Rücknahme von Rechtsmitteln wird nur dann dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechen, wenn der Vergleich in materieller Hinsicht im Wesentlichen eine Anerkennung der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hat und daher anzunehmen ist, dass die Parteien die Anwendung des § 98 Satz 2 ZPO ausschließen wollten (BGH WM 1988 aaO; LAG München VersR 1988, 280; vgl. auch OLG Köln MDR 1986, 503; OLG Hamm JurBüro 1992, 424; OLG Stuttgart MDR 2004, 717, jeweils zu § 269 Abs. 3 ZPO).
  • LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97

    Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung

    Haben allerdings die Prozeßparteien in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich auch die Klagerücknahme vereinbart, ohne eine ausdrückliche Kostenregelung zu treffen, so soll die Interessenlage es gebieten, daß nach der Klagerücknahme sich die Kostenlast nach § 98 ZPO und nicht nach § 269 Abs. 3 ZPO richtet, ( OLG Bamberg vom 29.07.1982 - 5 W 35/82, VersR 1983, 563; OLG Hamm vom 10.02.1992 - 17 U 159/91, JurBüro 1992, 424; LAG - 5 - Schleswig-Holstein vom 02.09.1988 - 4 Sa 258/88, n.v.; OLG München vom 23.06.1975 - 10 W 1114/75, VersR 1976, 395 [OLG Köln 14.07.1975 - 1 U 184/74]; LAG Schleswig-Holstein vom 18.04.1996 - 4 Sa 63/95, n.v.; siehe auch LAG Sachsen-Anhalt vom 10.04.1996 - 8 Sa 892/95, n.v.).
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