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   OLG Köln, 02.10.1992 - 2 Wx 14/92   

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OLG Köln, 02.10.1992 - 2 Wx 14/92 (https://dejure.org/1992,8505)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.1992 - 2 Wx 14/92 (https://dejure.org/1992,8505)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - 2 Wx 14/92 (https://dejure.org/1992,8505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JurBüro 1993, 100
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 25.05.1988 - 2 Wx 29/87

    Beurkundung von Grundschuldbestellung und Abtretung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.1992 - 2 Wx 14/92
    Der Senat hält daran fest, daß eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 16 Abs. 1 KostVO vorliegt, wenn der Notar nicht auf die kostensparende Möglichkeit hinweist, die Abtretung des Anspruchs auf Darlehensauszahlung an den Verkäufer in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 25. Mai 1989 - 2 Wx 29/87 = JurBüro 1989, 105 = MittRhNotK 1989, 87 = RPfleger 1989, 129).«.
  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 179/01

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Feststellungslast des Notars hinsichtlich der

    Dies setzt voraus, dass das Verhalten des Beteiligten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zulässt als den, ihm solle ein Auftrag mit gesetzlicher Kostenfolge erteilt werden (OLG Köln, JurBüro 1993, 100).

    Dabei ist allerdings ebenfalls erforderlich, dass das Verhalten des Beteiligten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zulässt, als dass ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt werden sollte (Senat, Beschluss vom 07.06.2001- 20 W 578/99-; OLG Köln JurBüro 1993, 100; Bengel, aaO., § 145 Rdnr. 21).

  • OLG Köln, 26.03.2003 - 2 Wx 31/02

    Notarkosten bei Einholung der Genehmigungeines vollmachtlos vertretenen

    Dieser Auffanggebührentatbestand ist nicht schon durch die bloße Entgegennahme der vom Beteiligten zu 2) angeforderten Genehmigungserklärung der Beteiligten zu 1) erfüllt (Vgl. Senat, JurBüro 1993, 100, 101; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1974, 236).

    Ein solcher konkreter, gesondert zu vergütender Auftrag zur Herbeiführung der Genehmigung ergibt sich im übrigen auch nicht aus der Art und dem Gesamtzusammenhang der in VI. der Vertragsurkunde formularmäßig aufgeführten öffentlichrechtlichen Genehmigungsalternativen (Vgl. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt: Senat, JurBüro 1993, 100).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2002 - 20 W 599/99

    Notarkosten: Erfordern eines Urkundsentwurfs bei Anteilsübertragung einer GmbH &

    Dies setzt voraus, dass das Verhalten des Beteiligten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zulässt als den, ihm solle ein Auftrag mit gesetzlicher Kostenfolge erteilt werden (OLG Köln, JurBüro 1993, 100).

    Dabei ist allerdings ebenfalls erforderlich, dass das Verhalten des Beteiligten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zulässt, als dass ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt werden sollte (Senat, Beschluss vom 07.06.2001- 20 W 578/99-; OLG Köln JurBüro 1993, 100; Bengel, aaO., § 145 Rdnr. 21).

  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat, JurBüro 1989, 105, 106; Senat, JurBüro 1990, 75, 77 f.; Senat, JurBüro 1993, 100, 101; Senat, Beschloß vom 28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - OLG Saarbrücken, DNotZ 1982, 451 f.; Bengel in: Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, a.a.O., Rdn. 49, 51).
  • OLG Bremen, 29.09.2011 - 1 W 56/11

    Übertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter des Beschwerdegerichts;

    Allenfalls wäre zu erwägen, ob ein Gebührenanspruch gegeben ist, wenn ein Beteiligter von einem übersandten Urkundenentwurf unter Billigung der gesetzlichen Kostenfolge Gebrauch macht und damit den Entwurf nachträglich im Sinne von § 145 Abs. 1 KostO erfordert (vgl. OLG Köln, JurBüro 1993, 100).
  • OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95

    Getrennte Beurkundung von Auflassung und Eintragungsbewilligung

    Nach der Rspr. des Senats stellt es eine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 16 Abs. 1 KostO dar, wenn in dem Fall, daß der Grundstückskaufpreis unter Belastung des zu erwerbenden Grundstücks finanziert werden soll, der Notar die Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des Darlehens erst im Zusammenhang mit der Bestellung des Grundpfandrechts beurkundet, ohne auf die kostensparende Möglichkeit hingewiesen zu haben, die Abtretung des Anspruchs bereits in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen (vgl. Senat MittRhNotK 1989, 87, 88 f.; Senat JurBüro 1993, 100 f.).
  • LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10

    Frage der Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch

    Zwar liegt allein in einem Gebrauchmachen von dem Entwurf kein (nachträgliches) Erfordern i.S.d. § 145 Abs. 1 KostO (OLG Köln, Beschluss vom 02.10.1992 - 2 Wx 14/92, zitiert nach juris ).
  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 98/98

    Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung

    Eine besondere Belehrungspflicht des Notars im Hinblick auf die Wahl einer kostengünstigeren Vertragsgestaltung ist in der Rechtsprechung nur dann angenommen worden, wenn die zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten untereinander gleichwertig sind, also für die Erreichung des gewollten Erfolgs in gleicher Weise sicher und zweckmäßig erscheinen (OLG Köln JurBüro 1990, 75, 77 f.; JurBüro 1993, 100, 101; KLBR, § 16 Rdnr. 51).
  • OLG Dresden, 13.08.1998 - 15 W 860/98
    Das Landgericht begründet die Aufhebung der Kostenrechnung des Notars wie auch das OLG Köln (vgl. JurBüro 1993, 100) damit, der unterlassene Hinweis auf eine kostensparendere Möglichkeit der Genehmigung des Kaufvertrages stelle eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO dar.
  • LG Osnabrück, 21.06.2002 - 5 T 461/01

    Kostenschuldnerschaft bei Beauftragung des Notars durch Makler

    In solchen Fällen ist vielmehr zusätzlich erforderlich, dass das Verhalten jener Personen für den Notar keinen anderen Schluss zulässt als den, ihm solle ein Auftrag mit den gesetzlichen Kostenfolgen erteilt werden (vgl. OLG Köln JurBüro 1993, 100 ; Korintenberg/Bengel, 14. Aufl. 1999, § 145 KostO Rn. 21).
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