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   OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00   

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https://dejure.org/2000,1918
OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00 (https://dejure.org/2000,1918)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2000 - 10 W 107/00 (https://dejure.org/2000,1918)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 10 W 107/00 (https://dejure.org/2000,1918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der auswärtigen Partei - Reisekostenersparnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswärtige Partei; Geschäftssitz; Wohnsitz; Terminswahrnehmung; Zweitanwalt; Unterbevollmächtigung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1000
  • MDR 2001, 475
  • FamRZ 2002, 249
  • JurBüro 2001, 256
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00
    (Anschluss an OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587).

    Der Senat schließt sich deshalb der durch das Oberlandesgericht Frankfurt (MDR 2000 1215, 1216 = JurBüro 2000, 587) vertretenen Ansicht an, daß nach der Neufassung des § 78 Abs. 1 ZPO es aus der Sicht einer klagenden Partei im Regelfall vernünftig und am kostengünstigsten erscheint, einen in ihrer Nähe befindlichen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sowohl die vorgerichtliche Korrespondenz erledigt hat als auch einen anschließenden Prozeß führt und vor dem Prozeßgericht auftritt.

    Für den letztgenannten Fall stünde dann die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines tatsächlich in Anspruch genommenen Unterbevollmächtigten außer Zweifel (so auch Enders, JurBüro 2000, 587, 588).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 W 94/00

    Anwaltswechsel im streitigen Verfahren nach Mahnbescheid - Kostenerstattung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2000 (Aktenzeichen 10 W 94/00, zur Veröffentlichung vorgesehen) offengelassen, ob im Hinblick auf die Neufassung des § 78 Abs. 1 ZPO eine Partei weiterhin grundsätzlich zur Bestellung eines am Sitz des Prozeßgerichtes ansässigen Rechtsanwaltes zum Prozeßbevollmächtigten verpflichtet ist.
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    a) Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalt der Partei Termine beim Prozeßgericht wahrnimmt, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Absatz 1 Satz 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, nämlich Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten nach § 28 BRAGO, erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256; OLG Hamm JurBüro 2001, 366 und 484).

    aa) Der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozeßgericht zugelassenen und dort auch nicht wohnenden Rechtsanwaltes für Reisen zum Prozeßgericht steht nicht die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO entgegen (zutreffend: OLG Bremen, JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998 = JurBüro 2001, 998 und NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 = MDR 2000, 1215; KG NJW-RR 2001, 1002; OLG Schleswig, JurBüro 2001, 197 = MDR 2001, 537; a.A.: OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1001; OLG München NJW-RR 2001, 997; Bischoff MDR 2000, 1357, 1359).

    (1) Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwaltes durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei stellt im Regelfall (zu möglichen Ausnahmen unten (2)) eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in dem genannten Sinne dar (vgl. OLG Bremen JurBüro 2001, 532, 533; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998, OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256 und JurBüro 2002, 34 = MDR 2002, 116, KG NJW-RR 2001, 1002 = MDR 2001, 475).

  • BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen

    Weiter legt das Beschwerdegericht zutreffend zugrunde, daß für eine bei einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO darstellt (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 aaO unter B II 2 b, bb (1); Beschluß vom 12. Dezember 2002 aaO unter II 2 b, bb; OLG Frankfurt am Main, MDR 2000, 1215, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000, 1001; KG NJW-RR 2001, 1002, 1003).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2000 (10 W 107/00; veröffentlicht in JurBüro 2001, 256 = MDR 2001, 475) ausgeführt, dass es für eine auswärtige, zur klageweisen Durchsetzung eines Anspruchs entschlossene Partei naheliege, das entsprechende Mandat dem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Anwalt als Prozessbevollmächtigten zu erteilen, der bereits zuvor mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung befasst gewesen sei.
  • OLG Jena, 13.05.2003 - 6 W 131/03

    Reisekosten; Terminswahrnehmung; Eigenprozess

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung nach der Änderung des § 78 Abs. 1 ZPO streitig gewordene Frage, ob die Reisekosten eines nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts in diesem Sinne notwendig sind, bejaht der Senat (vgl. Senat Beschl. vom 16.04.2003, 6 W 119/03) im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschl. vom 16.10.2002 Rpfleger 2003, 89, 99; Beschl. vom 12.12.2002 Rpfleger 2003, 214, 215; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000) im Regelfall.
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    a) So wird zum einen die Ansicht vertreten, die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten sei neu zu beurteilen und diese seien bei der Beauftragung eines in der Nähe des Sitzes der Partei residierenden Rechtsanwaltes grundsätzlich zu erstatten (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2001, 375; Hans.OLG Bremen, JurBüro 2001, Heft 10; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Bestellung durch auswärtigen Beklagten

    b) Der erkennende Senat hat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 14. Dezember 2000 (Az. 10 W 107/00) dargelegt, daß es für eine auswärtige, zur klageweisen Durchsetzung eines Anspruchs entschlossene Partei naheliege, das entsprechende Mandat dem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu erteilen, der bereits zuvor mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung befaßt gewesen sei.
  • OLG Dresden, 22.10.2007 - 3 U 1141/07

    Keine Notwendigkeit der Rechtsverteidigung und Verweigerung von PKH bei

    In einer Sachlage wie der vorliegenden bleibt es indes bei dem bundesrichterlich anerkannten Grundsatz, dass eine verfrühte und damit grundlose Verteidigung gegen ein Rechtsmittel nicht vom Steuerzahler zu finanzieren ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 01, 1000; BAG MDR 05, 718; siehe im Übrigen auch die Rechtsprechungsnachweise bei Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl., Rn. 55 zu § 119 ZPO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 8 Ta 21/07

    Kostentragungspflicht: Erstattung der Reisekosten eines nicht am Sitz des

    Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalt der Partei Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden (zutreffend BGH Beschluss vom 16.10.2002, aaO. m. w. auf OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1000).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 14. Dezember 2000 (Az 10 W 107/00; veröffentlicht in JurBüro 2001, 256 = MDR 2001, 475) ausgeführt, daß es für eine auswärtige Partei naheliege, das Mandat zur Vertretung in einem Rechtsstreit dem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz oder in deren unmittelbarer Nähe ansässigen Anwalt als Prozeßbevollmächtigen zu erteilen, der bereits zuvor außergerichtlich mit der Angelegenheit befaßt gewesen sei.
  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - vorausgehendes Mahnverfahren -

    aa) Nach der Neufassung des § 78 ZPO ist streitig, ob die Reisekosten eines beim Prozeßgericht zwar postulationsfähigen aber nicht zugelassenen Rechtsanwaltes erstattungsfähig sind, insbesondere, ob maßgeblich auf die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. oder auf die entsprechende Anwendung der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO abzustellen ist (für die Erstattungsfähigkeit im Regelfall: OLG Frankfurt, MDR 2000, 1215; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; Kammergericht, MDR 2001, 473 ff; SchlH OLG, Jur.
  • OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04

    Erstattung der Kosten für einen Korrespondenzanwalt, der in Untervollmacht für

  • OLG Brandenburg, 24.10.2002 - 6 W 32/02

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen

  • OLG Naumburg, 04.12.2001 - 13 W 636/01

    Kostenfestsetzung - Zur Berücksichtigung der ungekürzten Rechtsanwaltsgebühren

  • OLG Jena, 15.05.2003 - 6 W 131/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Hauptbevollmächtigten ;

  • OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Kosten des Unterbevollmächtigten;

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2002 - 20 W 82/01

    Kostenrechtliche Freiheit im Hinblick auf etwaige Reisekosten bei der Auswahl

  • LG Gießen, 09.07.2004 - 7 T 233/04

    Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten am Sitz der die Regressforderungen

  • LG Duisburg, 12.11.2002 - 1 O 30/02
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