Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.09.2010 - 14 W 529/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer zur Aufrechnung gestellten Forderung im Kostenfestsetzungsverfahren bei rechtskräftiger Feststellung dieser Forderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 05.01.2009 - 2 O 236/02
- OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 159/09
- LG Mainz, 21.04.2010 - 2 O 236/02
- OLG Koblenz, 22.09.2010 - 14 W 529/10
Papierfundstellen
- JurBüro 2011, 646
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94
Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2010 - 14 W 529/10
Ihre Ausführungen stehen im Einklang mit der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. nur JurBüro 1985, 1404 und MDR 1995, 424) und bedürfen keiner Ergänzung.
- OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19
Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr
9 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie die Aufrechnungslage kein Streit besteht (…vgl. BGH, a.a.O., 3249;… MünchKomm-Schulz, a.a.O., m.w.N.) oder die Gegenforderung (gegebenenfalls in demselben Verfahren) rechtskräftig zuerkannt worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22. September 2010 - 14 W 529/10 -, BeckRS 2011, 20557;… MünchKomm-Schulz, a.a.O., m.w.N.). - OLG Jena, 07.12.2012 - 9 W 591/12
Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren
Obgleich im Kostenfestsetzungsverfahren für materielle Einwände regelmäßig kein Raum ist, so gilt das nicht, wenn die Verteidigung - wie hier - auf einen rechtskräftig festgestellten Anspruch gestützt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.09.2010, Az.: 14 W 529/10).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erstattung der Kosten eines gemeinsamen Anwalts von Streitgenossen bei Obsiegen nur eines der Genossen mit entsprechendem Kostenerstattungstitel
- ibr-online
Zivilprozess - Kostenausgleich des Streitgenossen: Innenverhältnis maßgebend!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 06.06.2010 - 9 O 94/08
- OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10
Papierfundstellen
- JurBüro 2011, 646
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10
Erst nachdem die Prozessbevollmächtigten des Klägers durch Schriftsatz vom 25. Mai 2010 auf die grundlegende Entscheidung des BGH (VIII ZB 100/02) hingewiesen hatten, taucht im nachfolgenden Schriftsatz der Beklagten vom 4. Juni 2010 die Behauptung auf, im Innenverhältnis der Gesamtschuldner treffe den Beklagten zu 4) die volle Kostenlast. - OLG Koblenz, 11.01.2001 - 14 W 15/01
Kostenhaftung von Streitgenossen bei unterschiedlichem Prozessausgang
Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10
Etwas anderes gilt, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist (§§ 104 Abs. 2 Satz 1, 294 ZPO), dass er im Innenverhältnis die Kosten des gemeinsamen Anwaltes allein zu tragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2001, 14 W 15/01, in JurBüro 2002, 37 und ständig).
- OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 626/13
Kostenerstattung für Streitgenossen mit gemeinsamem Bevollmächtigten, aber …
Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (Senat, JurBüro 1991, 1542; Senat JurBüro 2000, 145 ; Senat JurBüro 2002, 37 ; Senat JurBüro 2011, 646).