Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 17.12.2010

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.09.2010 - 14 W 529/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34243
OLG Koblenz, 22.09.2010 - 14 W 529/10 (https://dejure.org/2010,34243)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.2010 - 14 W 529/10 (https://dejure.org/2010,34243)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 2010 - 14 W 529/10 (https://dejure.org/2010,34243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer zur Aufrechnung gestellten Forderung im Kostenfestsetzungsverfahren bei rechtskräftiger Feststellung dieser Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2010 - 14 W 529/10
    Ihre Ausführungen stehen im Einklang mit der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. nur JurBüro 1985, 1404 und MDR 1995, 424) und bedürfen keiner Ergänzung.
  • OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19

    Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr

    9 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie die Aufrechnungslage kein Streit besteht (vgl. BGH, a.a.O., 3249; MünchKomm-Schulz, a.a.O., m.w.N.) oder die Gegenforderung (gegebenenfalls in demselben Verfahren) rechtskräftig zuerkannt worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22. September 2010 - 14 W 529/10 -, BeckRS 2011, 20557; MünchKomm-Schulz, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.12.2012 - 9 W 591/12

    Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Obgleich im Kostenfestsetzungsverfahren für materielle Einwände regelmäßig kein Raum ist, so gilt das nicht, wenn die Verteidigung - wie hier - auf einen rechtskräftig festgestellten Anspruch gestützt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.09.2010, Az.: 14 W 529/10).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34652
OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10 (https://dejure.org/2010,34652)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.12.2010 - 14 W 737/10 (https://dejure.org/2010,34652)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 14 W 737/10 (https://dejure.org/2010,34652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten eines gemeinsamen Anwalts von Streitgenossen bei Obsiegen nur eines der Genossen mit entsprechendem Kostenerstattungstitel

  • ibr-online

    Zivilprozess - Kostenausgleich des Streitgenossen: Innenverhältnis maßgebend!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 646
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02

    Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10
    Erst nachdem die Prozessbevollmächtigten des Klägers durch Schriftsatz vom 25. Mai 2010 auf die grundlegende Entscheidung des BGH (VIII ZB 100/02) hingewiesen hatten, taucht im nachfolgenden Schriftsatz der Beklagten vom 4. Juni 2010 die Behauptung auf, im Innenverhältnis der Gesamtschuldner treffe den Beklagten zu 4) die volle Kostenlast.
  • OLG Koblenz, 11.01.2001 - 14 W 15/01

    Kostenhaftung von Streitgenossen bei unterschiedlichem Prozessausgang

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10
    Etwas anderes gilt, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist (§§ 104 Abs. 2 Satz 1, 294 ZPO), dass er im Innenverhältnis die Kosten des gemeinsamen Anwaltes allein zu tragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2001, 14 W 15/01, in JurBüro 2002, 37 und ständig).
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