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   VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 586/90   

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VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 586/90 (https://dejure.org/1990,7867)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.1990 - 9 S 586/90 (https://dejure.org/1990,7867)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 1990 - 9 S 586/90 (https://dejure.org/1990,7867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsmitteleinlegung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 586/90
    Diese Art der Übermittlung gibt den Inhalt des kopierten Schriftstückes einwandfrei und zuverlässig wieder und gewährleistet, solange die Einzelumstände keinen Anlaß zum Zweifel geben, daß es sich bei der Kopie um eine vom Absender stammende und von ihm gewollte Prozeßerklärung handelt, die gegenüber der Übermittlung durch Telegramm oder Fernschreiber, die als mit dem Schriftformerfordernis im Einklang stehend anerkannt ist, sogar noch eine erhöhte Inhalts- und Unterschriftsgarantie bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.2.1987, BVerwGE 77, 38; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.11.1988 -- 13 S 2026/88 --, DVBl. 1989, 883; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1988 - 13 S 2026/88

    Wahrung der Klagefrist durch Telebrief

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 586/90
    Diese Art der Übermittlung gibt den Inhalt des kopierten Schriftstückes einwandfrei und zuverlässig wieder und gewährleistet, solange die Einzelumstände keinen Anlaß zum Zweifel geben, daß es sich bei der Kopie um eine vom Absender stammende und von ihm gewollte Prozeßerklärung handelt, die gegenüber der Übermittlung durch Telegramm oder Fernschreiber, die als mit dem Schriftformerfordernis im Einklang stehend anerkannt ist, sogar noch eine erhöhte Inhalts- und Unterschriftsgarantie bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.2.1987, BVerwGE 77, 38; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.11.1988 -- 13 S 2026/88 --, DVBl. 1989, 883; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1984 - 9 S 2423/84

    Anrechnung von Auslandsstudienzeiten; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 586/90
    Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn die einstweilige Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig und die sonst dem Rechtsschutzsuchenden drohenden Nachteile gänzlich untragbar und unzumutbar wären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.3.1981 -- 9 S 151/81 --, VBlBW 1981, 395 und vom 19.10.1984 -- 9 S 2423/84 --; Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 123 RdNr. 13 m.w.N.), wobei die Bedeutung und Dringlichkeit des Anspruchs, die Größe und eventuelle Irreparabilität des drohenden Schadens und der Wahrscheinlichkeitsgrad eines Erfolgs in der Hauptsache, sofern feststellbar, eine Rolle spielen (Kopp, RdNr. 15 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1981 - 9 S 151/81

    Juristische Staatsprüfung; einstweilige Anordnung; Gewährung effektiven

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 586/90
    Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn die einstweilige Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig und die sonst dem Rechtsschutzsuchenden drohenden Nachteile gänzlich untragbar und unzumutbar wären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.3.1981 -- 9 S 151/81 --, VBlBW 1981, 395 und vom 19.10.1984 -- 9 S 2423/84 --; Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 123 RdNr. 13 m.w.N.), wobei die Bedeutung und Dringlichkeit des Anspruchs, die Größe und eventuelle Irreparabilität des drohenden Schadens und der Wahrscheinlichkeitsgrad eines Erfolgs in der Hauptsache, sofern feststellbar, eine Rolle spielen (Kopp, RdNr. 15 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 3 S 2431/91

    Wandfläche einer nach BauO BW § 7 Abs 1 Nr 1 privilegierten Garage

    Das Schriftformerfordernis war durch das Telefax erfüllt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.4.1990 - 9 S 586/90 -).
  • VG Sigmaringen, 27.12.2004 - 5 K 1313/04

    Widerspruchseinlegung mittels einfacher e-Mail

    In der Rechtsprechung ist zudem bereits seit längerer Zeit anerkannt, dass auch die telegrafische und fernschriftliche Erhebung des Widerspruchs sowie die Erhebung durch Telefax (Faxkopie) der Schriftform des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt, wenn auch das empfangene Dokument keine Originalunterschrift aufweist und somit Verwechslung und Missbrauch nicht vollständig ausgeschlossen werden können (BVerfG, Beschluss vom 11.02.1987, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 25.85 -, BVerwGE 77, 38 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.04.1990 - 9 S 586/90 -, VBlBW 1990, 335).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2001 - 2 VAs 3/01

    Zur abweichenden Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung "aus wichtigem

    Wie auch das OLG Y. im Beschluss vom 11. Oktober 2000 zutreffend ausgeführt hat, ist gegen die Bestimmung der Reihenfolge mehrerer Strafvollstreckungen und die Ablehnung ihrer Änderung durch die Staatsanwaltschaft in Anwendung des § 43 StVollstrO - soweit es nicht um die von § 458 Abs. 2 StPO erfassten, in der Strafprozessordnung geregelten Fälle, insbesondere die hier nicht in Frage kommende, nach rein formellen Kriterien vorzunehmende Unterbrechung nach § 454 b Abs. 2 StPO geht - der Rechtsweg gem. §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet (BGH NJW 1991, 2030 = NStZ 1991, 205; OLG Stuttgart NStE Nr. 3 und 4 zu § 43 StVollstrO; OLG Celle MDR 1990, 176; OLG Bremen OLGSt § 454 b StPO Nr. 2; OLG Hamburg MDR 1993, 261 = StV 1993, 256; OLG Hamm NStZ 1999, 56; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282; Fischer in KK-StPO 4. Aufl. Rdnr. 28; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. Rdnrn. 3 a ff.; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. Rdnr. 32; jeweils zu § 454 b; a.A. noch OLG Stuttgart Die Justiz 1990, 472).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 2 Ws 36/03

    Strafvollstreckung: Entscheidung über Aussetzung des Strafrestes bei

    Gegen die Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde steht dem Beschwerdeführer gegebenenfalls die Beschwerde gemäß § 21 StrafVollstrO zu, die ihrerseits den Rechtsweg gemäß §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (so auch OLG Frankfurt aaO, OLG Hamm aaO, OLG Celle MDR 1990, 176/Wendisch, JR 1990, 212 f); der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11. Oktober 1990 (Justiz 1990, 472) betraf einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • VGH Hessen, 17.07.1992 - 9 TP 930/92

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltspflichtverletzung des Anwalts durch Versendung der

    Daß die Einlegung von Rechtsbehelfen auch dann das Erfordernis der Schriftform erfüllt, wenn sie durch Telefax erfolgt, ist allgemein anerkannt (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1990, 335).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1990 - A 13 S 1200/90

    Mehrfach eingehende Klage - Erledigung; Kostenentscheidung

    Die Klägerin hatte mit dem am 2.3.1990 bei dem Verwaltungsgericht eingegangenen Schriftsatz keine neue Klage erhoben, nachdem sie denselben Schriftsatz bereits am 28.2.1990 per Telefax übermittelt und damit wirksam (vgl. dazu den Beschluß des 9. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 24.4.1990 -- 9 S 586/90 --) das unter dem Aktenzeichen A 9 K 707/90 des Verwaltungsgerichts geführte Klageverfahren eingeleitet hatte.
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