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   VGH Baden-Württemberg, 31.07.1991 - 5 S 1874/91   

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https://dejure.org/1991,4780
VGH Baden-Württemberg, 31.07.1991 - 5 S 1874/91 (https://dejure.org/1991,4780)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.1991 - 5 S 1874/91 (https://dejure.org/1991,4780)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 1991 - 5 S 1874/91 (https://dejure.org/1991,4780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung - Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtsweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 165
  • VBlBW 1991, 408 (Ls.)
  • Justiz 1991, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Stuttgart, 11.11.2002 - 4 Ws 255/02

    Jugendstrafrecht: Anordnung von Führungsaufsicht nach Verbüßung einer

    Für das Erwachsenenstrafrecht hat der Senat mehrfach entschieden, dass Führungsaufsicht, die nach § 68 f StGB im Anschluss an eine voll verbüßte Gesamtfreiheitsstrafe verhängt wird, eine hierin enthaltene Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Vorsatztat voraussetzt (B. v. 13.09.2002 - 4 Ws 226/02; B. v. 08.08.2002 - 4 Ws 187/02; vgl. OLG Stuttgart Justiz 1991, 550; s. auch Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 68 f Rdnr. 4 m.w.N.).
  • SG Aachen, 02.07.2015 - S 14 AS 304/15

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für die Festsetzung der Zuweisung von

    Die Festsetzung des Streitwerts hat ebenso durch das Gericht des zuständigen Rechtswegs zu erfolgen (VerfGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.1991 - 5 S 1874/91 - juris).
  • VG München, 14.10.2014 - M 11 E 14.3905

    Vergabe eines Grundstücks außerhalb eines Einheimischenmodells

    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, § 17 b Abs. 2 Satz 1 GVG, ebenso keine Streitwertfestsetzung (VGH Baden-Württemberg, B.v. 31.7.1991 - 5 S 1874/91 -, juris Rn. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2000 - 2 M 105/99

    Streitwertentscheidung nach rechtskräftigem Verweisungsbeschluss

    Aus diesem Grund ist eine Entscheidung über den Streitwert durch das verweisende Gericht in dem Verweisungsbeschluß nicht zu treffen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 31.07.1991 - 5 S 1874/91 -, NVwZ-RR 92, 165).
  • VG Ansbach, 05.08.2019 - AN 18 E 19.50678

    Gerichtsstand bei Familienzusammenführung

    Über die Kosten des Verfahrens hat nach § 83 Satz 1 VwGO, § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu entscheiden (vgl. VGH BW, B.v. 31.7.1991 - 5 S 1874/91 - juris Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 182/97

    Verkauf einer Eigentumswohnung; Antrag auf Eigentumsumschreibung bei dem

    Daraus folgt, daß die Wertfestsetzung für das gesamte Verfahren, also einschließlich des vor dem erstinstanzlichen Prozeßgericht geführten Verfahrensabschnitts, ebenfalls von der Beschwerdezivilkammer zu erfolgen hatte (vgl. VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 165; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 55. Aufl. § 17 b GVG Rn. 5; Oestreich/Winter/Hellstab GKG Streitwertkommentar III 1 "Festsetzung des Streitwerts"; Hellstab Rpfleger 1992, 132; siehe auch Hartmann a.a.O. § 25 GKG Rn. 37).
  • SG Aachen, 30.06.2015 - S 11 AS 303/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Neubescheidung der Höhe der Verteilung

    Die Festsetzung des Streitwerts hat ebenso durch das Gericht des zuständigen Rechtswegs zu erfolgen (VerfGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.1991 - 5 S 1874/91 = juris).
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