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   BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99   

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https://dejure.org/2000,6407
BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99 (https://dejure.org/2000,6407)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - KZB 35/99 (https://dejure.org/2000,6407)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - KZB 35/99 (https://dejure.org/2000,6407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von gewerblichen Veranstaltern von Spielgemeinschaften von der Teilnahme an Ausspielungen des Deutschen Lotto und Totoblocks - Eröffnung einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof - Voraussetzungen einer ausnahmsweisen außerordentliche Beschwerde gegen mit ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht anzugreifende Entscheidung - Voraussetzungen für die Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen - Kriterien für die Feststellung der ...

  • Judicialis

    GWB § 74 Abs. 1; ; GWB § 73 a.F.; ; GWB § 78

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 74 Abs. 1
    Kostenerstattung im Verfahren vor den Kartellgerichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1997 - XI ZB 15/97

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99
    Ein solches Rechtsmittel ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allenfalls dann als zulässig angesehen worden, wenn die angefochtene Entscheidung an einem Mangel leidet, der sie als greifbar gesetzwidrig erscheinen läßt (vgl. dazu BGH WuW/E 2478, 2479 - Coop-Wandmaker; siehe auch BGH, Beschl. v. 16.3.1998 - II ZB 19/97, MDR 1998, 733 = NJW 1998, 1715 und v. 22.7.1997 - XI ZB 15/97, MDR 1997, 1065 jew. m.w.N.).

    Voraussetzung für die Feststellung einer solchen Gesetzwidrigkeit ist, daß die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH NJW 1998, 1715 u. MDR 1997, 1065).

  • BGH, 16.03.1998 - II ZB 19/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99
    Ein solches Rechtsmittel ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allenfalls dann als zulässig angesehen worden, wenn die angefochtene Entscheidung an einem Mangel leidet, der sie als greifbar gesetzwidrig erscheinen läßt (vgl. dazu BGH WuW/E 2478, 2479 - Coop-Wandmaker; siehe auch BGH, Beschl. v. 16.3.1998 - II ZB 19/97, MDR 1998, 733 = NJW 1998, 1715 und v. 22.7.1997 - XI ZB 15/97, MDR 1997, 1065 jew. m.w.N.).

    Voraussetzung für die Feststellung einer solchen Gesetzwidrigkeit ist, daß die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH NJW 1998, 1715 u. MDR 1997, 1065).

  • BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96

    Gebühren und Kosten: Erstattung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99
    Das entspricht in seinem Kern der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die eine Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen regelmäßig davon abhängig machen, daß dieser durch die Stellung von Anträgen im Verfahren ein eigenes, die Erstattung von Kosten des Gegners einschließendes Risiko eingegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95, NJW 1995, 2867; Beschl. v. 7.11.1993 - 1 C 8.93; Urt. v. 15.5.1997 - 3 C 16.96, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 245; Beschl. v. 7.11.1995 - 7 C 71.94, Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; Urt. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94

    Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99
    Das entspricht in seinem Kern der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die eine Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen regelmäßig davon abhängig machen, daß dieser durch die Stellung von Anträgen im Verfahren ein eigenes, die Erstattung von Kosten des Gegners einschließendes Risiko eingegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95, NJW 1995, 2867; Beschl. v. 7.11.1993 - 1 C 8.93; Urt. v. 15.5.1997 - 3 C 16.96, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 245; Beschl. v. 7.11.1995 - 7 C 71.94, Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; Urt. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 C 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen die nach § 2 Abs. 2 GHBG zu

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99
    Das entspricht in seinem Kern der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die eine Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen regelmäßig davon abhängig machen, daß dieser durch die Stellung von Anträgen im Verfahren ein eigenes, die Erstattung von Kosten des Gegners einschließendes Risiko eingegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95, NJW 1995, 2867; Beschl. v. 7.11.1993 - 1 C 8.93; Urt. v. 15.5.1997 - 3 C 16.96, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 245; Beschl. v. 7.11.1995 - 7 C 71.94, Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; Urt. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 126.95

    Beigeladener - Anwaltlicher Schriftsatz - Beschwerdeschrift - Revision

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99
    Das entspricht in seinem Kern der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die eine Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen regelmäßig davon abhängig machen, daß dieser durch die Stellung von Anträgen im Verfahren ein eigenes, die Erstattung von Kosten des Gegners einschließendes Risiko eingegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95, NJW 1995, 2867; Beschl. v. 7.11.1993 - 1 C 8.93; Urt. v. 15.5.1997 - 3 C 16.96, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 245; Beschl. v. 7.11.1995 - 7 C 71.94, Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; Urt. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • KG, 11.12.1996 - Kart 1/96
    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99
    Nachdem diese ohne Erfolg geblieben war, hat sie gegen die Entscheidung des Kammergerichts außerordentliche Beschwerde mit dem Ziel eingelegt, unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses auszusprechen, daß die Beschwerdeführer in dem Verfahren Kart 1/96 des Kammergerichts im Beschwerdeverfahren auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3 zu erstatten haben.
  • BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99
    Gegenstand des mit dem Rechtsbehelf geführten Angriffs ist damit die Entscheidung des Kammergerichts zum Kostenpunkt, gegen die nach § 74 Abs. 1 GWB (§ 73 GWB a.F.) eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht eröffnet ist (vgl. Sen.Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Coop-Wandmaker).
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