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   BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85   

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https://dejure.org/1986,977
BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85 (https://dejure.org/1986,977)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1986 - KZR 38/85 (https://dejure.org/1986,977)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - KZR 38/85 (https://dejure.org/1986,977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Vertragsangebots entsprechend den Voraussetzungen des § 151 BGB unter Berücksichtigung des § 34 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Gesetzliches Schriftformerfordernis für eine Standortschutz-Vereinbarung - Wirksame Erklärung über die Annahme eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151; GWB § 34
    Annahmeerklärung; Wahrung der Schriftform bei Zustandekommen eines Vertrages ohne Erfordernis der Annahme des Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1300
  • ZIP 1986, 1149
  • MDR 1987, 29
  • GRUR 1986, 758
  • BB 1986, 1942
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 293/79

    Rechtsfolgen eines Garantieversprechens des Automobilherstellers

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85
    Ein Verzicht braucht - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - aber nicht ausdrücklich erklärt zu werden, er kann vielmehr auch konkludent erklärt werden oder sich aus den Umständen ergeben (BGH, Urt. v. 12.11.1980 - VIII ZR 293/79, NJW 1981, 275, 276; Piper in RGRK a.a.O. § 151 Rdn. 9; Kramer in MünchKomm a.a.O. § 151 Rdn. 51 ff.; Erman-Hefermehl, BGB, 7. Aufl., § 151 Rdn. 5; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 151 Rdn. 3 ff.).
  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61

    Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85
    Auch § 126 BGB enthält nämlich keine Aussage darüber, ob die unterzeichnete Erklärung, die eine Zustimmung zu einem Angebot enthält, zu ihrer Wirksamkeit dem Vertragspartner zugehen muß (vgl. dazu RGZ 93, 175, 176; BGH, Urt. v. 30. Mai 1962 - VIII ZR 173/61, NJW 1962, 1388, 1389; aus dem Schrifttum Erman-Westermann, BGB, 6. Aufl., § 126 Rdn. 11; Förschler in MünchKomm, BGB, 2. Aufl., § 126 Rdn. 13; Krüger-Nieland in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 126 Rdn. 15).
  • BGH, 29.06.1982 - KZR 19/81

    Schriftformerfordernis nach § 34 GWB

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85
    Auch der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck des § 34 GWB, die Kartellbehörden in die Lage zu versetzen, den Vertragsinhalt der Urkunde ohne weitere Nachforschungen entnehmen zu können (vgl. dazu BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; 77, 1, 6 - Preisblätter; 84, 322, 324 - Laterne), verlangt nicht einen Zugang der Annahmeerklärung bei der Beklagten.
  • BGH, 12.02.1980 - KZR 8/79

    Schriftform für Ausschließlichkeitsbindung

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85
    Auch der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck des § 34 GWB, die Kartellbehörden in die Lage zu versetzen, den Vertragsinhalt der Urkunde ohne weitere Nachforschungen entnehmen zu können (vgl. dazu BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; 77, 1, 6 - Preisblätter; 84, 322, 324 - Laterne), verlangt nicht einen Zugang der Annahmeerklärung bei der Beklagten.
  • BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77

    Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund der EG-Agrarmarktordnung

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85
    Auch der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck des § 34 GWB, die Kartellbehörden in die Lage zu versetzen, den Vertragsinhalt der Urkunde ohne weitere Nachforschungen entnehmen zu können (vgl. dazu BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; 77, 1, 6 - Preisblätter; 84, 322, 324 - Laterne), verlangt nicht einen Zugang der Annahmeerklärung bei der Beklagten.
  • RG, 21.06.1918 - II 121/18

    Schriftlicher Vertrag unter Abwesenden

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85
    Auch § 126 BGB enthält nämlich keine Aussage darüber, ob die unterzeichnete Erklärung, die eine Zustimmung zu einem Angebot enthält, zu ihrer Wirksamkeit dem Vertragspartner zugehen muß (vgl. dazu RGZ 93, 175, 176; BGH, Urt. v. 30. Mai 1962 - VIII ZR 173/61, NJW 1962, 1388, 1389; aus dem Schrifttum Erman-Westermann, BGB, 6. Aufl., § 126 Rdn. 11; Förschler in MünchKomm, BGB, 2. Aufl., § 126 Rdn. 13; Krüger-Nieland in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 126 Rdn. 15).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Zwar ist ein konkludenter Zugangsverzicht auch bei Rechtsgeschäften, die der Schriftform unterliegen, möglich, sofern nicht gerade der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck einen Zugang der Annahmeerklärung verlangt (BGH 27. Mai 1986 - KZR 38/85 - ZIP 1986, 1149).
  • BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Ein konkludenter Zugangsverzicht ist vielmehr auch bei Rechtsgeschäften, die der Schriftform unterliegen, möglich, sofern nicht gerade der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck einen Zugang der Annahmeerklärung verlangt (BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - KZR 38/85, WM 1986, 1330 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2022 - 19 U 196/18

    Streit um Eigentum an Photovoltaik-Anlage

    Der Antragende kann ausdrücklich oder konkludent auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichten (BGH NJW 1981, 275 (276); ZIP 1986, 1149 (1150)).

    Auch bei formbedürftigen Annahmeerklärungen ist ein Verzicht auf den Zugang der Annahme möglich (BGH NJW-RR 1986, 1300 (1301)).

    Wenn ein Angebot in der Erwartung völligen Einverständnisses übersandt oder bei einem schriftlichen Vertrag kein zweites Exemplar zur Rücksendung beigelegt wird (BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - KZR 38/85 -, juris Rz. 25), kann sich auch daraus ebenfalls ein Verzicht ableiten lassen (BeckOK BGB/H.-W. Eckert, 62. Ed. 1.5.2022, BGB § 151 Rz. 14 m. w. N.).

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 51/97

    Coverdisk

    Von diesem Grundsatz hat der Senat - entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung - auch in der Entscheidung »Annahmeerklärung« keine Ausnahme gemacht: Dort wurde lediglich entschieden, daß für die Einhaltung der Schriftform der Zugang der (unterzeichneten) Annahmeerklärung beim Antragenden nicht festzustehen braucht (BGH, Urt. v. 27.5.1986 - KZR 38/85, WuW/E 2292, 2293 f.).
  • OLG Koblenz, 21.11.2002 - 5 U 1035/02

    Erlassfalle: Scheck-Teilzahlung auf eine titulierte Forderung mit einem

    An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn man einen konkludenten Verzicht (vgl. BGH ZIP 1986, 1149/1150) auf die Annahme des Angebots durch rechtsgeschäftliche Erklärung zugrunde legen würde.
  • OLG Dresden, 24.09.1998 - 7 U 937/98

    Schriftformerfordernis bei Mietverträgen; Beweislast für den Zugang der

    Erst in diesem Zeitpunkt kommt der der Schriftform bedürftige Vertrag zustande (BGH, LM § 566 Nr. 7; BGH, NJW-RR 1986, 1300 f.; Soergel-Hefermehl, BGB , 12. Aufl., § 126 Rn. 21; Staudinger-V. Emmerich, BGB , 13. Bearb., § 566 Rn. 22; MünchKomm-Fröschler, BGB , 3. Aufl., § 126 Rn. 16; RGRK-Krüger-Nieland, BGB , 12. Aufl., § 126 Rn. 15).

    Ein Verzicht braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, er kann vielmehr auch konkludent erklärt werden oder sich aus den Umständen ergeben (vgl. nur BGH, NJW-RR 1986, 1300 f., 1301 m. w. Nw.).

  • OLG Koblenz, 20.10.2000 - 10 U 1711/99

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Leitungswasserschadens ;

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  • VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4981/20

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Stellplätze, Baulast, Schlussabnahme,

    vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - KZR 38/85 -, juris Rn. 24.
  • OLG Celle, 21.06.2000 - 2 U 216/99

    Leasingvertrag ; Fristlose Kündigung; Annahmeerklärung ; AGB-Klausel;

    Ein derartiger Verzicht ist auch bei formgebundenen Verträgen möglich (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1300 zu § 34 GWB).
  • OLG Köln, 25.01.1995 - 13 U 94/94

    Zustandekommen des vermittelten Leasingvertrages unter Verzicht auf die

    Er kann vielmehr - selbst bei Verträgen, für die durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben ist - konkludent erklärt werden oder sich aus den Umständen ergeben (BGH, NJW-RR 1986, 1300, 1301 m.w.Nachw.).
  • LAG Thüringen, 27.01.2009 - 7 Sa 597/07

    Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit und Schriftformerfordernis

  • OLG Stuttgart, 16.05.1997 - 2 U 229/96

    Schadensersatz wegen Verletzung des Alleinvertretungsrechtes; Schriftform

  • ArbG Cottbus, 07.02.2007 - 2 Ca 718/06

    Streichung des Essensgeldzuschusses durch Arbeitgeber nach langjähriger Gewährung

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