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   OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - VI-Kart. 1/14 (V)   

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OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - VI-Kart. 1/14 (V) (https://dejure.org/2015,16)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2015 - VI-Kart. 1/14 (V) (https://dejure.org/2015,16)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - VI-Kart. 1/14 (V) (https://dejure.org/2015,16)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Verfügung des BKartA zu Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals HRS ist zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit sog. Bestpreisklauseln zwischen einem Internet-Hotelbuchungsportal und einem Hotel

  • Betriebs-Berater

    "Bestpreisklauseln" des HRS-Buchungsportals sind kartellrechtswidrig

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; AEUV Art. 101
    Zulässigkeit sogenannter Bestpreisklauseln zwischen einem Internet-Hotelbuchungsportal und einem Hotel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bestpreis-Klausel zwischen HRS und Vertragshotels ist kartellrechtswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals HRS sind kartellrechtswidrig und somit unzulässig - unzulässige Beschränkung der Hotelunternehmen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    HRS-Bestpreisklauseln rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hotelbuchungsportal - und seine Bestpreisklausel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bestpreisklauseln von Hotelbuchungsportal HRS unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bestpreisklauseln von HRS sind kartellrechtswidrig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bestpreisklauseln des HRS-Hotelbuchungsportals kartellrechtswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bestpreisklauseln des HRS-Hotelbuchungsportals kartellrechtswidrig

  • merkur-online.de (Pressebericht, 09.01.2015)

    Verbot für HRS-Bestpreisklauseln bleibt bestehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    HRS-Hotelbuchungsportal: "Bestpreisklauseln" kartellrechtswidrig und damit unzulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsbehinderung durch Bestpreisklauseln eines Hotelbuchungsportals

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtswidrige Bestpreisklausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Bestpreisklauseln verboten!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestpreisklauseln sind verboten

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    HRS-Hotelbuchungsportal: Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig und damit unzulässig

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    "Bestpreisklauseln" des HRS-Buchungsportals sind kartellrechtswidrig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    HRS-Bestpreisklausel ist wettbewerbsbeschränkend

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    HRS Bestpreisklauseln - Schlechte Zeiten für beste Preise

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kartellrechtswidrige Bestpreisklausel

Sonstiges

  • bundeskartellamt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Bestpreisklauseln von HRS verstoßen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht - Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes bestätigt

Papierfundstellen

  • BB 2015, 593
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14
    Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Rn. 4 - National Geographic II ; BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; BGHZ 189, 94 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts regelmäßig über eine besondere Sachkunde hinsichtlich der Verhältnisse in der fraglichen Branche verfügen, die es ihnen gestattet, auch ohne (zeit-)aufwendige Verkehrsbefragung zu entscheiden (BGHZ 170, 299 Rn. 15 - National Geographic II ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts regemäßig über eine besondere Sachkunden hinsichtlich der Verhältnisse in der fraglichen Branche verfügen, die es ihnen gestattet auch ohne (zeit-)aufwendige Verkehrsbefragung zu entschieden (BGHZ 170, 299 Rn. 15 - National Geographic II ).

    Dies entspricht der eigenen Wahrnehmung der Senatsmitglieder, die als Endkunden zu dem angesprochenen Kundenkreis gehören und die erforderlichen Feststellungen aufgrund eigener Lebenserfahrung selbst treffen können (BGH WuW/E 2433, 2437 - Gruner + Jahr/Die Zeit II; BGHZ 170, 299, juris Rn. 15 - National Geographic II ), und wird im Übrigen auch durch die insoweit zutreffenden Ausführungen in dem Privatgutachter K.

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14
    Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Rn. 4 - National Geographic II ; BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; BGHZ 189, 94 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt ).

    Das hat nur dann zu geschehen, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (BGHZ 178, 285 Rn. 32 m.w.Nachw. - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).

  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14
    Vielmehr handelt es sich eine Untersagungsentscheidung mit zwei alternativen Begründungen (vgl. BGHZ 147, 325, juris Rn. 7-12 - Ostfleisch ), so dass hier offen bleiben kann, ob die Untersagung der Bestpreisklausel auch unter dem Gesichtspunkt des Marktmissbrauchs gerechtfertigt ist.
  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14
    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. September 1990 (BGHZ 112, 218 - Pauschalreisen-Vermittlung II ).
  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14
    Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Rn. 4 - National Geographic II ; BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; BGHZ 189, 94 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt ).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2019 - Kart 2/16

    Hotelbuchungen im Internet: "Enge" Bestpreisklauseln sind zulässig

    Die von der Beigeladenen zu 1. dagegen erhobene Beschwerde ist erfolgslos geblieben (Senat, Beschluss vom 09.01.2015, VI-Kart 1/14 (V), juris, rechtskräftig).

    Sie beschränkt die Handlungsfreiheit der Hotelunternehmen bei der Preisbildung und bewirkt dadurch eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs sowohl auf dem Hotelportalmarkt wie auch auf dem Markt für Hotelzimmer (Senat, Beschluss vom 09.01.2015, VI-Kart 1/14 (V) , NZKart 2015, 148 - Bestpreisklauseln = WuW/E DE-R 4572 - " HRS-Bestpreisklauseln ").

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Für diese Beurteilung maßgeblich ist grundsätzlich eine insoweit gebotene Gesamtbetrachtung der Marktverhältnisse, insbesondere in Bezug auf die Marktstrukturen, die Bedeutung der beteiligten Unternehmen sowie Art und Zweck der Wettbewerbsbeschränkung (vgl. zum Ganzen etwa BGH, Urteil v. 14. Oktober 1976 - KZR 36/75 , BGHZ 68, 6 = WuW/E BGH 1458, Rzn. 22 ff. bei juris - Fertigbeton I ; Senat, Beschluss v. 9. Januar 2015 - VI-Kart 1/14 (V) , NZKart 2015, 148 = WuW/E DE-R 4572, Rz. 109 bei juris - HRS-Bestpreisklauseln ; Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 65 [unter c.] - Rundholzvermarktung ; Immenga/Mestmäcker - Emmerich , Art. 101 AEUV Rzn. 145 ff.).

    Eine Freistellung nach dieser Vorschrift hängt von dem kumulativen Vorliegen von zwei positiven und zwei negativen Voraussetzungen ab, die nach Art. 2 S. 2 VO (EG) 1/2003 [Kartellverfahrensverordnung] zur Darlegungs- und Beweislast des sich hierauf berufenden Unternehmens stehen: Zum einen müssen in positiver Hinsicht ein Beitrag zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts geleistet werden und eine angemessene Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn garantiert sein; zum anderen sind in negativer Hinsicht die Unerlässlichkeit der auferlegten Wettbewerbsbeschränkungen für die Verwirklichung der vorbezeichneten Ziele sowie die Unmöglichkeit, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren den Wettbewerb auszuschalten, erforderlich (vgl. hierzu auch etwa Senat, Beschluss v. 9. Januar 2015 - VI-Kart 1/14 (V) , NZKart 2015, 148 = WuW/E DE-R 4572, Rzn. 127 ff. bei juris m.w.N. - HRS-Bestpreisklauseln ).

  • LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21

    Sperrung eines Händler-Online-Kontos

    Zwar wurde ein einheitlicher Bedarf u. a. bei Online-Immobilienplattformen aufgrund der Individualität der Wünsche auf der einen Seite und der Individualität der Immobilie auf der anderen Seite für beide Seiten bejaht (BKartA, Fallbericht v. 25.06.2015, Az.: B6-39/15, S. 2 - Immonet/Immowelt; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V) = BeckRS 2016, 3467 Rn. 27).

    Eine Substituierbarkeit mit Preisvergleichsportalen und Suchmaschinen scheidet aus, da es bei diesen - trotz der Schaffung etwaiger Visibilität - insoweit ganz überwiegend an der unmittelbaren Möglichkeit des Transaktionsabschlusses fehlt und auch kein After-Sales-Support angeboten wird (EU-Kommission, Beschluss vom 27.06.2017, Az.: AT.39740, Rn. 216 ff. - Google Search [Shopping]; LG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.02.2019, Az.: 3-06 O 94/18 = GRUR-RS 2019, 50007, Rn. 48 ff.; krit. insoweit Lohse, ZHR 2018, 321, 340; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V) = BeckRS 2016, 3467 Rn. 20; differenzierend: Monopolkommission, Sondergutachten 68, 2015, Rn. 368 f.).

    Der Händler wird in diesen Fällen vom Endverbraucher unmittelbar über die verkäufereigene Webseite kontaktiert, ohne dass ein Drittunternehmen als Vermittler eingeschaltet ist (vgl. für den Hotelportalmarkt BKartA, Fallbericht v. 09.03.2016, Az.: B9-121/13, S. 3 - Booking.com; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V) = BeckRS 2016, 3467 Rn. 34 ff.; LG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.02.2019, Az.: 3-06 O 94/18 = GRUR-RS 2019, 50007, Rn. 51).

    Schließlich ist auch der stationäre Einzelhandel nicht in den sachlich relevanten Markt einzubeziehen (offen lassend BKartA, Fallbericht v. 14.11.2018, Az.: B2-106/18, S. 3 - Karstadt/Kaufhof; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V) = BeckRS 2016, 3467 Rn. 29 ff.).

    Vielmehr ist insoweit eine ergänzende Betrachtung der Käuferseite auf dem zweiseitigen Plattformmarkt vorzunehmen (so im Ergebnis auch BGH, Urt. v. 24.11.2020, Az.: KZR 11/19, juris Rn. 22 f. - Radio Cottbus; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V) = BeckRS 2016, 3467 Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - Kart 1/16

    Wirksamkeit einer engen Bestpreisklausel in dem Vertrag eines Hotelanbieters mit

    Die von der Beigeladenen zu 1. dagegen erhobene Beschwerde ist erfolgslos geblieben (Senat, Beschluss vom 09.01.2015, VI-Kart 1/14 (V), juris, rechtskräftig).

    Mit Recht hat das Amt hat die Frage nach den wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen der streitgegenständlichen engen Bestpreisklausel anhand eines vernünftigen kaufmännischen Verhaltens unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung beantwortet und dazu ergänzend die Branchenstudie ... 2013 sowie das Ergebnis der durchgeführten Hotelunternehmerbefragung herangezogen (vgl. Senatsbeschluss vom 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) , Tz. 54, 71, 76).

    Nicht zum Markt gehören die eigene Buchungswebseite des Hotels, spezialisierte Portale, Online-Reisebüros, Portale der Reiseveranstalter und Metasuchmaschinen (Senat, Beschluss vom 09.01.2015, VI-Kart 1/14 (V) "HRS-Best-preisklauseln", juris, Rn. 23).

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U(Kart) 38/06 ) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel ; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).

    Bei dieser Ausgangslage stellt die Erkenntnis, dass die am Ortsrand wohnenden Verbraucher ihren Bedarf an Lebensmitteln auch im Grenzbereich des benachbarten Stadtbezirks oder Ortsteils decken, eine bloße Randungenauigkeit der mit dem Bedarfsmarktkonzept erfassten Wettbewerbsverhältnisse dar, die bei der räumlichen Marktabgrenzung außer Betracht bleibt (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel ; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2017 - U (Kart) 5/17

    Zulässigkeit von Paritätsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    (1) Der Senat hat die sachliche und räumliche Marktabgrenzung, die das Bundeskartellamt in den Verwaltungsverfahren gegen die Hotelportalbetreiber I. und c. vorgenommen hat, gebilligt (Beschluss vom 9.1.2015, VI-Kart 1/14 (V) " HRS-Bestpreisklauseln ", veröffentlicht in NZKart 2015, 148 = WuW/E DE-R 4572, juris, Rn. 25 ff., 60 f.; Beschluss vom 4.5.2016, VI-Kart 1/16 (V) " Enge Bestpreisklausel ", veröffentlicht in NZKart 2016, 291 = WuW 2016, 378, juris Rn. 65 f.).

    Nach den Erkenntnissen, die der Senat aus den Kartellverwaltungsverfahren des Bundeskartellamtes gegen die Hotelportalbetreiber I. (Az.: VI - Kart 1/14 (V) ) und c. (Az.: VI - Kart 2/16 (V) ) gewonnen hat und die gemäß § 291 ZPO als gerichtsbekannte Tatsachen der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen sind, steht fest, dass zwischen c. und I. seit etlichen Jahren ein wesentlicher (Binnen-)Wettbewerb herrscht.

    Der Senat hat dazu im I.-Verfahren mit Beschluss vom 9.1.2015 (Az.: VI - Kart 1/14 (V) ) festgestellt, dass der ertragsbezogene Marktanteil von I. von .

  • LG Köln, 16.02.2017 - 88 O (Kart) 17/16

    Bestpreisklauseln sind nach der Vertikal-GVO freistellungsfähig

    Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde von HRS mit Beschluss vom 09.01.2015 (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2015 - VI-Kart 1/14 (V), Kart 1/14 (V) (HRS)) und am 04.05.2016 den Antrag von Booking.com auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde zurück (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.05.2016 - VI-Kart 1/16 (V) (Booking.com)).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U(Kart) 38/06 ) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel ; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U (Kart) 38/06 ) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel ; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).
  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
    Entscheidend für die Frage, ob bestimmte Waren oder gewerbliche Leistungen funktionell austauschbar sind, ist die Sicht der Marktgegenseite (vgl. OLG Düsseldorf (1. Kartellsenat), Beschluss vom 09.01.2015 - VI Kart 1/14 (V), Rz. 23).

    Es fehlt an einer gewerblichen Vermittlungsleistung, die von den Händlern nachgefragt wird und die aus ihrer Sicht mit den Vermittlungsleistungen der Online-Marktplatzbetreiber funktionell austauschbar ist (vgl. OLG Düsseldorf (1. Kartellsenat), Beschluss vom 09.01.2015 - VI Kart 1/14 (V) - HRS-Bestpreisklauseln, Rz. 32).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Kart 2/17

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen

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