Rechtsprechung
   LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14166
LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21 (https://dejure.org/2022,14166)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.04.2022 - L 12 KR 546/21 (https://dejure.org/2022,14166)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. April 2022 - L 12 KR 546/21 (https://dejure.org/2022,14166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,14166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 2 Abs. 2 S. 5 der ASV-RL nach § 116b SGB V (idF v. 21.03.2013, zuletzt geändert am 16.12.2021); SGB 5 § 116b Abs. 2; SGG § 10 Abs. 2; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
    Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Berufsausübungsgemeinschaft, Institutionelle Benennung, Teilnahmeberechtigung

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gemeinschaftspraxis kann nicht an Ambulanter spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen

  • rewis.io

    Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Berufsausübungsgemeinschaft, Institutionelle Benennung, Teilnahmeberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abrechnung von Leistungen durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer; Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung; Teilnahme einer Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 33 Ärzte-ZV an der ambulanten ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG München, 05.10.2021 - S 28 KR 499/21

    Zulassungsrechtlicher Status von Berufsausübungsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 05.10.2021, S 28 KR 499/21, wird zurückgewiesen.

    den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 05.10.2021, S 28 KR 499/21, und des Bescheids des Beklagten vom 29.07.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.03.2021 zu verurteilen, ihr die Genehmigung zur Teilnahme an dem ASV-Team "Rheuma Erwachsene Rheumatologie W" als hinzuzuziehende Institution für Nuklearmedizin mit S als verantwortlichem Arzt zur Erbringung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zur Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen zu erteilen.

    Zur weiteren Darstellung des Sachverhalts wird auf die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten sowie die Verfahrensakten beider Instanzen mit den Aktenzeichen S 28 KR 499/21 und L 12 KR 546/21 Bezug genommen.

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Für die Spruchkörperzuständigkeit ist ebenso wie für die Rechtswegzuständigkeit die materiell-rechtliche Zuordnung eines Klagebegehrens maßgebend (BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4, RdNr. 12; BSG SozR 4-1500 § 10 Nr. 3 RdNr. 5).

    Ausgehend vom Wortlaut des als Ausnahmevorschrift eng auszulegenden § 10 Abs. 2 SGG (zum Ausnahmecharakter vgl.: BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4, RdNr. 12; BSG Vorlagebeschluss vom 10.3.2010 - B 3 KR 36/09 B) handelt es sich vorliegend nicht um eine dem Vertragsarztrecht zuzuordnende Streitigkeit.

  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 1/19 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - zahnärztliches Medizinisches

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Auch wenn im MVZ nicht nur angestellte Ärzte, sondern auch Vertragsärzte tätig werden, werden deren Zulassungen von der (eigenständigen) Zulassung des MVZ überlagert (vgl. BSG, Urt. v. 12.02.2020 - B 6 KA 1/19 R Rn. 31).
  • BSG, 29.09.2011 - B 1 KR 1/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung der Hauptsache vor endgültiger Klärung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Ein höherer Streitwert war nicht festzusetzen (vgl. BSG, Beschluss vom 29.09.2011, B 1 KR 1/11 R, SozR 4-1500 § 197a Nr. 9 zu Krankenhäusern, dort 60.000,- Euro), da der Vertragsarzt S bereits als hinzuzuziehender Arzt im Rahmen des ASV-Teams "Rheuma Erwachsene Rheumatologie W" an der ASV teilnimmt und das Begehren der Berufungsklägerin nicht auf eine zusätzliche, sondern nur auf eine erleichterte Teilnahme an der ASV zielt.
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Die in ihr tätigen Ärzte rechnen gemeinsam ab; dennoch muss jeder Arzt eine eigene Zulassung haben und im Fall des Ausscheidens muss für jede Zulassung ein eigenes Nachbesetzungsverfahren durchgeführt werden; in diesem Verfahren haben die anderen Gesellschafter zwar bestimmte Mitbestimmungsrechte (§ 103 Abs. 6 SGB V), sie können im Todesfall auch die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens beantragen (BSG, Urt. v. 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R Rn. 19).
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 13/11 R

    Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus - Eignung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Von diesem Maßstab ausgehend sind vorliegend die für Angelegenheiten der GKV gebildeten Spruchkörper zur Entscheidung berufen, weil die von der Klägerin begehrte Teilnahme an der ambulanten spezialärztlichen Versorgung nach § 116b Abs. 2 SGB V materiell-rechtlich dem krankenversicherungsrechtlichen Leistungserbringerrecht zuzuordnen ist (BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 13/11 R -, BSGE 110, 222-245, SozR 4-2500 § 116b Nr. 3 zur Teilnahme eines Krankenhauses).
  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 74/08 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Pflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Für die Spruchkörperzuständigkeit ist ebenso wie für die Rechtswegzuständigkeit die materiell-rechtliche Zuordnung eines Klagebegehrens maßgebend (BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4, RdNr. 12; BSG SozR 4-1500 § 10 Nr. 3 RdNr. 5).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 36/09 B

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zuständigkeit sozialgerichtlicher Kammern

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Ausgehend vom Wortlaut des als Ausnahmevorschrift eng auszulegenden § 10 Abs. 2 SGG (zum Ausnahmecharakter vgl.: BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4, RdNr. 12; BSG Vorlagebeschluss vom 10.3.2010 - B 3 KR 36/09 B) handelt es sich vorliegend nicht um eine dem Vertragsarztrecht zuzuordnende Streitigkeit.
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 26/15 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Laborleistungen - Ausschluss der Abrechnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2022 - L 12 KR 546/21
    Bei der Leistungserbringung und Abrechnung treten sowohl die örtliche als auch die überörtliche BAG als einheitliche Rechtspersönlichkeit auf (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 6 KA 26/15 R -, SozR 4-5531 Nr. 40100 Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht