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   LSG Sachsen, 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER   

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https://dejure.org/2005,30589
LSG Sachsen, 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER (https://dejure.org/2005,30589)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER (https://dejure.org/2005,30589)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - L 2 B 192/04 AL-ER (https://dejure.org/2005,30589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Bildungsgutscheines und Bewilligung der Kosten für die Umschulung sowie des Unterhaltsgelds; Förderung einer Umschulungsmaßnahme bei Verkürzung der regulären Berufsausbildung; Bildungsgutschein als Leistungsbewilligung dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 07.12.2000 - 12 CE 00.2887
    Auszug aus LSG Sachsen, 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER
    Jedenfalls ist den Gerichten gemäß § 86 Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO in Eilverfahren auch in Fällen der Regelungsanordnung eine richterliche Gestaltungsbefugnis eingeräumt, die es erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 02.11.2000, Az.: 12 CE 00.476, vom 07.12.2000, Az.: 12 CE 00.2887 und 06.08.2003, Az.: 12 CE 03.840 sowie 12 CE 03.1205; Schock, in: Schock/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, Rn. 158 ff. zu § 123; Hopp, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage 2000, Rn. 66 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, Rn. 14 und 28 zu § 123).
  • VGH Bayern, 02.11.2000 - 12 CE 00.476
    Auszug aus LSG Sachsen, 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER
    Jedenfalls ist den Gerichten gemäß § 86 Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO in Eilverfahren auch in Fällen der Regelungsanordnung eine richterliche Gestaltungsbefugnis eingeräumt, die es erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 02.11.2000, Az.: 12 CE 00.476, vom 07.12.2000, Az.: 12 CE 00.2887 und 06.08.2003, Az.: 12 CE 03.840 sowie 12 CE 03.1205; Schock, in: Schock/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, Rn. 158 ff. zu § 123; Hopp, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage 2000, Rn. 66 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, Rn. 14 und 28 zu § 123).
  • VGH Bayern, 06.08.2003 - 12 CE 03.840

    Sozialhilfe, Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach gekürzten

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER
    Jedenfalls ist den Gerichten gemäß § 86 Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO in Eilverfahren auch in Fällen der Regelungsanordnung eine richterliche Gestaltungsbefugnis eingeräumt, die es erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 02.11.2000, Az.: 12 CE 00.476, vom 07.12.2000, Az.: 12 CE 00.2887 und 06.08.2003, Az.: 12 CE 03.840 sowie 12 CE 03.1205; Schock, in: Schock/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, Rn. 158 ff. zu § 123; Hopp, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage 2000, Rn. 66 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, Rn. 14 und 28 zu § 123).
  • SG Berlin, 26.11.2010 - S 70 AL 2359/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen; Förderung der

    Vielmehr geht die Kammer davon aus, dass jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art in dem Bildungsgutschein eine durch Verwaltungsakt erteilte Leistungsbewilligung dem Grunde nach liegt (vgl. BSG, Urteil v. 18.05.2010, B 7 AL 22/09 R Rn. 10, zitiert nach juris; LSG Sachsen, Beschluss v. 31.01.2005, L 2 B 192/04 AL-ER Rn. 35, zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.09.2005, L 8 AL 4970/04 Rn. 18, zitiert nach juris; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB III, § 77 Rn. 126).

    Jedenfalls wenn wie hier im Bildungsgutschein Zuschnitt, Struktur und Inhalt der auf ein bestimmtes Bildungsziel gerichteten Maßnahme bis hin zur Finanzierung des 3. Ausbildungsjahres konkretisiert sind, kann dem Bildungsgutschein nicht lediglich eine Bescheinigung der persönlichen Förderungsvoraussetzungen entnommen werden (vgl. Berlit in: jurisPR-SozR 18/2007 Anm. 2; LSG Sachsen, Beschluss v. 31.01.2005, L 2 B 192/04 AL-ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 04.12.2008, L 9 AS 529/08 ER).

  • SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09

    Geltendmachung der Kostenübernahme für die Teilnahme an einer beruflichen

    Im Rahmen der Vorgaben des Bildungsgutscheins kann der Arbeitslose selbst entscheiden, in welcher Maßnahme er sich fördern lassen möchte (vgl. Sächsisches LSG, Beschl. v. 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER - OVG Bremen, Beschl. v. 24.08.2007 - S 1 B 246/07 -).
  • OVG Bremen, 24.08.2007 - S1 B 246/07

    Arbeitslosengeld II

    Er dokumentiert als Verwaltungsakt nicht nur, dass die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, sondern auch, dass die Antragsgegnerin ihr Ermessen dahin ausgeübt hat, die Teilnahme der Antragstellerin an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung durch die gesetzlichen Leistungen zu fördern (Sächsisches Landessozialgericht, Beschl. v. 31.1.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER, Rn. 35, zitiert nach juris).
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