Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.09.2009 - L 2 R 77/09 B   

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https://dejure.org/2009,23131
LSG Bayern, 17.09.2009 - L 2 R 77/09 B (https://dejure.org/2009,23131)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.09.2009 - L 2 R 77/09 B (https://dejure.org/2009,23131)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. September 2009 - L 2 R 77/09 B (https://dejure.org/2009,23131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens der Klägerin - Ermessensausübung - Ausbleiben - hinreichende nachträgliche Entschuldigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Auferlegung von Ordnungsgeld wegen Unterlassens eines persönlichen Erscheinens zur mündlichen Verhandlung bzw. zum Erörterungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 111; SGG § 202; ZPO § 141 Abs. 3; ZPO § 380
    Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermessensausübung des Vorsitzenden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 01.02.2018 - L 2 R 766/17

    Sozialgerichtsverfahren: Verhängung von Ordnungshaft wegen Nichterscheinens in

    Die ersatzweise Festsetzung von Ordnungshaft für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, wie es § 380 Abs. 1 Satz 2 ZPO für das unentschuldigte Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen vorschreibt, ermöglicht § 141 ZPO bei Ausbleiben eines Beteiligten dagegen nicht (h.M., vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 1180/08 AS; Bayerisches LSG, Beschluss vom 17.09.2009 - L 2 R 77/09 B; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2012 - L 2 AS 474/11 B; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2005 - 2 WF 191/05; OLG Köln, Beschluss vom 24.09.1992 - 7 W 30/92 - alle veröffentlicht in Juris; Stadler, in: Musielak/ Voit, Kommentar zur ZPO, 14. Auflage 2017, zu § 141 RdNr. 12; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Kommentar zur ZPO, 75. Auflage 2017, zu § 141 RdNr. 39, Reichold, in: Thomas / Putzo, Kommentar zur ZPO, 37. Auflage 2016, zu § 141 RdNr. 5).
  • LSG Bayern, 14.02.2018 - L 2 R 766/17

    Sozialgerichtsverfahren: zu den Voraussetzungen von Ordnungsgeld bzw.

    Die ersatzweise Festsetzung von Ordnungshaft für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, wie es § 380 Abs. 1 Satz 2 ZPO für das unentschuldigte Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen vorschreibt, ermöglicht § 141 ZPO bei Ausbleiben eines Beteiligten dagegen nicht (h.M., vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 1180/08 AS; Bayerisches LSG, Beschluss vom 17.09.2009 - L 2 R 77/09 B; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2012 - L 2 AS 474/11 B; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2005 - 2 WF 191/05; OLG Köln, Beschluss vom 24.09.1992 - 7 W 30/92 - alle veröffentlicht in Juris; Stadler, in: Musielak/ Voit, Kommentar zur ZPO, 14. Auflage 2017, zu § 141 RdNr. 12; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Kommentar zur ZPO, 75. Auflage 2017, zu § 141 RdNr. 39, Reichold, in: Thomas / Putzo, Kommentar zur ZPO, 37. Auflage 2016, zu § 141 RdNr. 5).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 77/09   

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https://dejure.org/2009,17501
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 77/09 (https://dejure.org/2009,17501)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.05.2009 - L 2 R 77/09 (https://dejure.org/2009,17501)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - L 2 R 77/09 (https://dejure.org/2009,17501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - sozialpädagogische Familienhelferin - Honorarkraft - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) als Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung; Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Qualifizierung einer Tätigkeit als ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) als Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung; Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Qualifizierung einer Tätigkeit als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 77/09
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, U.v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 77/09
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 77/09
    Regelmäßig sind die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend, wenn sie von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, letztere müssen jedoch dann beachtet werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse weder in die eine noch in die andere Richtung deuten (vgl. BSG, U.v. 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 77/09
    Dementsprechend ist auch in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass die Benutzung eigenen Werkzeugs oder eigenen Arbeitsmaterials eine Tätigkeit nicht ohne weiteres als selbständig qualifiziert (vgl. U.v. 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R - SGb 2007, 748).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2004 - L 4 KR 263/01

    Sozialversicherungspflicht von Familienhelfern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 77/09
    Die Beklagte beruft sich auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2004 (L 4 KR 263/01) und weist darauf hin, dass die stundenweise Abrechnung und die Dokumentationspflichten dem typischen Bild eines Arbeitsverhältnisses entsprächen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - L 5 KR 492/16

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auch aus Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 06.05.1998 - 5 AZR 347/97) und des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen (Urteil vom 27.05.2009 - L 2 R 77/09) ergebe sich, dass Familienhelfer (regelmäßig) abhängig beschäftigt seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2020 - L 4 KR 15/18
    Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Mai 2009, L 2 R 77/09, der sich das SG anschließe, gingen auch Arbeitnehmer jedenfalls typischerweise das Risiko ein, dass ihr Vertragsverhältnis bei qualitativen Leistungsmängeln nicht weitergeführt werde, sei es, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis auslaufe, sei es, dass ein unbefristetes von Seiten des Arbeitgebers gekündigt werde.
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