Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015

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   LSG Hessen, 30.04.2013 - L 3 U 231/10   

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https://dejure.org/2013,18748
LSG Hessen, 30.04.2013 - L 3 U 231/10 (https://dejure.org/2013,18748)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.04.2013 - L 3 U 231/10 (https://dejure.org/2013,18748)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. April 2013 - L 3 U 231/10 (https://dejure.org/2013,18748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur gesetzlichen Unfallversicherung - Versicherungsschutz von Vereinsmitgliedern hängt von deren Aufgaben ab

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufbau eines Vereinszeltes nicht gesetzlich unfallversichert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall bei Aufbau eines Vereinszeltes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz eines Vereinsmitglieds beim Festzeltaufbau

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Aufbau eines Vereinszeltes ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfälle und Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Aufbau eines Vereinszeltes nicht gesetzlich unfallversichert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufbau eines Vereinszeltes ist nicht gesetzlich unfallversichert - Im Rahmen ihrer Mitgliedspflichten tätige Vereinsmitglieder sind nicht gesetzlich unfallversichert

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - kirchliche

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2013 - L 3 U 231/10
    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses wie im Falle des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bedarf es bei einem Tätigwerden nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII nicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 14/02 R - juris m.w.N.).

    Die Mitgliedschaft in einem Verein schließt die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ebenso wie das Bestehen eines Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII nicht von vornherein aus (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 a.a.O. m.w.N.).

    Eine Tätigkeit als Beschäftigter oder wie ein Beschäftigter liegt jedoch nicht vor, wenn das Vereinsmitglied bei seiner Verrichtung in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflichten gehandelt hat (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - a.a.O. - m.w.N.).

    Hebt der Verein bestimmte Personen dadurch aus dem Kreis seiner Mitglieder heraus, dass er ihnen ehrenamtliche Vereinsfunktionen überträgt, treffen die Funktionäre auch qualitativ und quantitativ andere Mitgliedspflichten als "einfacher Vereinsmitglieder" (so die Ausführungen des BSG im Urteil vom 10. Oktober 2002 - a.a.O. - m.w.N.).

  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 78/87
    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2013 - L 3 U 231/10
    Es entspricht vielmehr der Wirklichkeit, dass einige Vereinsmitglieder mehr, andere weniger Dienste für den Verein verrichten (BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 2/9 b RU 78/87 - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - L 6 U 14/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 3 Abs 1 Nr 4 SGB

    Nahezu identische Regelungen zu dem Versicherungsschutz finden sich in den Satzungen der Unfallkassen von Bremen (§ 5 Abs. 1), Hamburg und Schleswig-Holstein (§ 6 Abs. 2 der UK Nord), Rheinland-Pfalz (§ 36 Abs. 2), Hessen (§ 5 Abs. 2; vgl. aber Hessisches LSG, 30. April 2013, L 3 U 231/10, juris), Niedersachsen (§ 4 Abs. 2) und Nordrhein-Westfalen (§ 5; vgl. aber LSG Nordrhein-Westfalen, 9. November 2017, L 15 U 131/16, juris; BSG, 20. März 2018, B 2 U 16/18 B, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10   

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https://dejure.org/2015,67883
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10 (https://dejure.org/2015,67883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.03.2015 - L 3 U 231/10 (https://dejure.org/2015,67883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. März 2015 - L 3 U 231/10 (https://dejure.org/2015,67883)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10
    Hierbei ist die sog Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Insgesamt hat die Kausalitätsbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich (für eine Gesundheitsstörung), die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10
    Eine (vollständige) Einbeziehung des Bescheids kann zudem aus Gründen der Prozessökonomie auch nicht auf eine weite oder analoge Anwendung der Regelung in § 96 SGG gestützt werden (vgl hierzu BSG, Urteil vom 21. September 2010 - B 2 U 25/09 R).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10
    Hinsichtlich der versäumten Berufungsfrist ist der Beklagten daher (in Form der unterschriebenen und ausdrücklich auf die Berufungsschrift Bezug nehmenden Berufungsbegründung vom 23. November 2010) gemäß § 67 Abs. 1 SGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 10/01 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 - mwN).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt insoweit der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10
    In der rügelosen Einlassung der Beklagten auf diese Klageerweiterung ist gemäß § 99 Abs. 2 SGG eine auch den Senat bindende Einwilligung zu sehen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95).
  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 31/04 R

    Hinterbliebenenrente - Berufskrankheit - Asbestose - Tod - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 231/10
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die klagerweiternde Anfechtungs- und Leistungsklage des Klägers (soweit sie sich auf die Gewährung einer Verletztenrente richtet) erst dann zulässig ist, wenn die Verfahrensbeteiligten das gesetzlich nach § 78 Abs. 1 S 1 SGG vorgeschriebene Vorverfahren nachgeholt haben (vgl hierzu BSG, Urteil vom 7. Februar 2006 - B 2 U 31/04 R - Rn 14 in juris mwN).
  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 433/16

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung von

    das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. März 2015 - L 3 U 231/10 -.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2020 - L 3 U 51/19
    Hierzu ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch die Gesundheitsschäden, die bei einem späteren Privatunfall erlitten werden, als Folgen des Arbeitsunfalls anzuerkennen sind, wenn der Privatunfall seinerseits durch Folgen des Arbeitsunfalls wesentlich verursacht worden ist oder die Folgen des Arbeitsunfalls das Ausmaß der bei dem Privatunfall erlittenen Gesundheitsschäden wesentlich mitverursacht haben (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 56; SozR 2200 § 548 Nr. 42; Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 2015 - L 3 U 231/10).
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