Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 300/13 EK SO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26929
LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 300/13 EK SO (https://dejure.org/2014,26929)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2014 - L 37 SF 300/13 EK SO (https://dejure.org/2014,26929)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2014 - L 37 SF 300/13 EK SO (https://dejure.org/2014,26929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungsklage bei überlanger Verfahrensdauer

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 1 S 2 GVG, § 198 Abs 2 S 2 GVG, § 198 Abs 4 S 1 GVG, § 198 Abs 5 S 1 GVG
    Überlanges Gerichtsverfahren - Erhebung der Entschädigungsklage vor Abschluss des Ausgangsverfahrens - unumkehrbare Verzögerung - endgültig eingetretener Nachteil - instanzenübergreifendes Gesamtverfahren - Kompensation in einem möglichen Berufungsverfahren - kein ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    §§ 198 ff ÜberlVfRSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsklage; Anhängigkeit gleichzeitig mit der als verzögert gerügten Hauptsache; Unzulässigkeit einer vorbeugenden Feststellungsklage für die Zukunft; Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren bei Erhebung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren bei Erhebung der Entschädigungsklage vor Abschluss des Ausgangsverfahrens; Maßgeblichkeit des instanzenübergreifenden Gesamtverfahrens; Kompensation in einem möglichen ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren bei Erhebung der Entschädigungsklage vor Abschluss des Ausgangsverfahrens; Maßgeblichkeit des instanzenübergreifenden Gesamtverfahrens; Kompensation in einem möglichen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 879
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 19.11.2013 - 2213/11

    GÜZEL ET AUTRES c. TURQUIE

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 300/13
    Unter dem 04. Juli 2012 teilte die 50. Kammer mit, dass die Akten für einen Erörterungstermin im dortigen Verfahren S 50 SO 2226/11 benötigt würden.

    Der damalige Beklagte verwies daraufhin mit am 19. Dezember 2012 eingegangenem Schriftsatz auf das Urteil der 50. Kammer vom 29. Oktober 2012 im Verfahren S 50 SO 2226/11, in dem der Anspruch für den fraglichen Zeitraum nicht anerkannt worden sei.

    Dieselbe Rechtsfrage sei bereits im Verfahren S 50 SO 2226/11 entschieden worden.

    Auf Anforderung des Senats hat der Beklagte das von ihm benannte Urteil vom 29. Oktober 2012 in der Sache S 50 SO 2226/11 vorgelegt.

    Denn derselbe Anspruch, den der Kläger im hier streitgegenständlichen Ausgangsverfahren verfolgt, war letztlich bereits - worauf der Beklagte völlig zu recht hingewiesen hat - Gegenstand des Verfahrens S 50 SO 2226/11 bzw. L 15 SO 304/12 NZB.

  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 300/13
    Wird über die Entschädigungsklage zu einem Zeitpunkt entschieden, zu dem das Ausgangsverfahren noch andauert, kommt die Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nur in Betracht, wenn bereits eine unangemessene unumkehrbare Verzögerung des Ausgangsverfahren sowie endgültig eingetretene Nachteile feststellbar sind (Anschluss an BGH vom 23.1.2014 - III ZR 37/13 = BGHZ 200, 20 = juris RdNr 28 ff).

    Auch in diesem Fall muss insbesondere die Unangemessenheit der Verfahrensdauer feststehen (Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 37/13 - zitiert nach juris, Rn. 28).

    Allerdings wird eine noch so schnelle Bearbeitung in einer Instanz kaum geeignet sein, eine eklatant überlange Dauer in einer anderen noch auszugleichen (vgl. so schon ausführlich und unter Wiedergabe diverser Nachweise: Urteil des Senats vom 04.09.2013 - L 37 SF 66/12 EK VG -, juris, Rn. 49 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 37/13 - zitiert nach juris, Rn. 37, der auf die Gesamtverfahrensdauer abstellt).

  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 300/13
    Insbesondere durfte diese Übertragung durch eine Verwaltungsanweisung vorgenommen werden; ein Gesetz war nicht erforderlich (so BFH, Urteil vom 17.04.2013 - X K 3/12 - juris, Rn. 30 ff. für die vorher geltende Anordnung über die Vertretung des Landes Berlin im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz vom 20.09.2007, Amtsblatt Berlin 2007, 2641).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 300/13
    Allerdings reichen die in § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG benannten Umstände nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 und 2/12 KL -, zitiert nach juris, jeweils Rn. 25 ff. und m.w.N.), der der Senat sich anschließt, zur Ausfüllung des Begriffs der unangemessenen Verfahrensdauer in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht aus.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 37 SF 66/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Art 23 ÜberlVfRSchG - abgeschlossenes Verfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 300/13
    Allerdings wird eine noch so schnelle Bearbeitung in einer Instanz kaum geeignet sein, eine eklatant überlange Dauer in einer anderen noch auszugleichen (vgl. so schon ausführlich und unter Wiedergabe diverser Nachweise: Urteil des Senats vom 04.09.2013 - L 37 SF 66/12 EK VG -, juris, Rn. 49 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 37/13 - zitiert nach juris, Rn. 37, der auf die Gesamtverfahrensdauer abstellt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - L 13/15 SF 12/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Verzögerungsrüge -

    20. August 2014 - L 37 SF 300/13 EK SO - juris Rn. 23).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Im Gegenteil schließt er sich den überzeugenden Ausführungen des BGH in dem vorgenannten Urteil nach eigener Prüfung an [so schon Urteile vom 03.07.2014 - L 37 SF 37/14 EK AL (unter juris fehlerhaft: L 37 SF 34/14 EK AL) - Rn. 26 sowie vom 20.08.2014 - L 37 SF 300/13 EK SO - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris].
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2018 - L 12 SF 98/16

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Diese - positiven wie negativen - Anspruchsvoraussetzungen müssen auch dann erfüllt sein, wenn die Entschädigungsklage - wie hier - während des noch andauernden Ausgangsverfahrens erhoben wird (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014, L 37 SF 300/13 EK, Rz 30; Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23. Januar 2014, II ZR 37/13, wie auch zu weiteren Gerichtsentscheidungen zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - L 38 SF 267/14

    Entschädigungsklage in einem noch anhängigen Entschädigungsklageverfahren -

    Die ohnehin im Ermessen des Entschädigungsgerichts stehende Aussetzungsmöglichkeit in § 201 Abs. 3 Satz 1 GVG hat nicht den Zweck, sie vor den prozessualen Konsequenzen einer - derzeit - verfrüht erhobenen Entschädigungsklage zu schützen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - L 37 SF 34/14 EK AL - juris; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014 - L 37 SF 300/13 EK SO - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - 15 SF 12/17
    Ein Verwaltungsverfahren ist insoweit gesetzlich nicht vorgesehen, sodass die außergerichtliche Geltendmachung des Anspruchs eine Möglichkeit, nicht aber eine Verpflichtung darstellt (so zutreffend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014 - L 37 SF 300/13 EK SO - juris Rn. 23).
  • LSG Hessen, 24.11.2020 - L 6 SF 3/20

    Entschädigungsklage

    Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht das Kostenrisiko im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses des Beklagten in einem Entschädigungsverfahren nach § 198 GVG beim Kläger (BVerwG, Urteil vom 17. August 2017 - 5 A 2/17, juris; a.A. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juli 2019 - L 13/15 SF 12/17 EK (AS), juris Rn. 27 unter Berufung auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014 - L 37 SF 300/13 EK SO, juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht