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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 4 KR 61/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch eines Versicherten auf Maßnahmen der heterologen Insemination wegen einer schweren, möglicherweise vererbbaren Erkrankung des Ehegatten; Ersetzung des natürlichen Zeugungsakts der Ehegatten miteinander durch eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung auf Kosten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 07.02.2001 - S 3 KR 133/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 4 KR 61/01
Papierfundstellen
- NZS 2003, 484
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Niedersachsen, 12.07.2000 - L 4 KR 42/99
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung; Kostenübernahme für eine …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 4 KR 61/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat eine Versicherte keinen Anspruch auf Maßnahmen der heterologen Insemination (so bereits LSG Niedersachsen, Urteile vom 18.8.1993 - L 4 Kr 78/93 -und 12.7.200 - L 4 KR 42/99-).Der Fall, der der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen vom 12. Juli 2000 - L 4 KR 42/99 - zu Grunde liege, sei mit der hier gegebenen Sachlage nicht vergleichbar.
Zur Begründung hat es auf die gesetzliche Regelung in § 27a Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB V verwiesen und im Übrigen auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen vom 12. Juli 2000 aaO Bezug genommen.
- BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 98/78
Entlohnte Beschäftigung - Beschäftigung eines Strafgefangenen - Arbeit während …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 4 KR 61/01
In diesem Zusammenhang sei von besonderer Bedeutung, dass das Bundessozialgericht (BSG) selbst für das Beitragsrecht eine Differenzierung nach dem Kriterium des Familienstandes ausdrücklich untersagt habe (BSGE 48, 134 [BSG 22.03.1979 - 7 RAr 98/78] ). - BSG, 28.03.1979 - 3 RK 63/77
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 4 KR 61/01
In diesem Zusammenhang sei von besonderer Bedeutung, dass das Bundessozialgericht (BSG) selbst für das Beitragsrecht eine Differenzierung nach dem Kriterium des Familienstandes ausdrücklich untersagt habe (BSGE 48, 134 [BSG 22.03.1979 - 7 RAr 98/78] ).
- BFH, 28.07.2005 - III R 30/03
Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten …
Nach der Rechtsprechung der LSG ist diese Beschränkung verfassungsgemäß; der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Rahmen des § 27a SGB V den Partnern einer Ehe gleichzustellen (z.B. Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern in E-LSG KR-215; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30. Oktober 2002 L 4 KR 61/01, E-LSG KR 234, und in NZS 2004, 101; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2003 L 5 KR 120/02, juris, Nichtzulassungsbeschwerde durch BSG-Beschluss vom 7. Januar 2005 B 1 KR 93/03 B als unzulässig verworfen, n.v., juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2003 - L 4 KR 109/02
Gewährung von Leistungen zur künstlichen Befruchtung; Differenzierung zwischen …
Der Senat hat bereits entschieden, dass in der Beschränkung des Leistungsanspruchs auf die homologe Insemination zwischen Ehegatten kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Pflicht des Staates zur Förderung von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG zu erblicken ist (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2002, Aktenzeichen L 4 KR 61/01, Umdruck Seite 6).Der Staat ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 GG nicht verpflichtet, verschiedengeschlechtlichen Lebenspartnern eine künstliche Befruchtung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 2002, aaO, Umdruck Seite 8).
- LSG Bayern, 17.06.2004 - L 4 KR 111/03
Anspruch auf Kostenübernahme für eine In-Vitro-Fertilisation; Leistungspflicht …
Wie mehrere Landessozialgerichte bereits entschieden haben (LSG Berlin vom 24.06.2003 L 9 KR 28/02-nicht veröffentlicht; LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.01.2003, Breithaupt 2003, 785 ff. = SGb 2003, 521; LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.10.2002, NZS 2003, 484; LSG Neubrandenburg vom 15.05.2002 L 4 KR 3/01-nicht veröffentlicht), wird die Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall durch Art. 6 Abs. 1 GG gerechtfertigt.