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   LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 P 872/10   

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https://dejure.org/2012,18428
LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 P 872/10 (https://dejure.org/2012,18428)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 4 P 872/10 (https://dejure.org/2012,18428)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 4 P 872/10 (https://dejure.org/2012,18428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Maßstäbe für die Einholung eines Gutachtens gemäß § 109 SGG in Verfahren über Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung - Amtsermittlungsgrundsatz - Einschränkung des Umfangs der gerichtlichen Kontrolle in Folge der Anwendung von § 84 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung eines Gutachtens im sozialgerichtlichen Verfahren über Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung; Umfang der gerichtlichen Kontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einholung eines Gutachtens im sozialgerichtlichen Verfahren über Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung; Umfang der gerichtlichen Kontrolle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 920 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 P 6/03 R

    Pflicht des privaten Pflegeversicherungsunternehmens zur Einholung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 P 872/10
    Die Voraussetzungen einer von Amts wegen erneut zu veranlassenden Begutachtung dürften daher vorliegend auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG - (Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 P 6/03 R - SozR 4-7690 § 64 Nr. 1) gegeben sein.

    Es reicht aus, dass die von der Versicherten beanspruchte Leistung zunächst bei der Beklagten geltend gemacht und von dieser endgültig abgelehnt worden ist, sodass Rechtsschutz nur noch durch Beschreitung des Klagewegs gewährt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 P 6/03 R - a.a.O.).

    Für ihre Auslegung gelten identische Grundsätze (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 3 P 6/03 R - a.a.O.).

    Dies hat das BSG zur Vorgängervorschrift § 64 VVG und § 6 Abs. 2 MB/PPV 1996 bereits am 22. August 2001 (B 3 P 21/00 R, SozR 3-3300 § 23 Nr. 5) entschieden und mit Urteil vom 22. Juli 2004 (B 3 P 6/03 - a.a.O.) bestätigt.

    Mit diesen Anforderungen soll die Anfechtungsmöglichkeit auf die wenigen Fälle "ganz offensichtlichen Unrechts" beschränkt, soll Abhilfe nur bei "offensichtlichen Fehlentscheidungen" ermöglicht werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 a.a.O. m.w.N. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 21/00 R

    Private Pflegeversicherung - Widerruf der Leistungszusage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 P 872/10
    Dies hat das BSG zur Vorgängervorschrift § 64 VVG und § 6 Abs. 2 MB/PPV 1996 bereits am 22. August 2001 (B 3 P 21/00 R, SozR 3-3300 § 23 Nr. 5) entschieden und mit Urteil vom 22. Juli 2004 (B 3 P 6/03 - a.a.O.) bestätigt.

    Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer können im Prozess eine Überprüfung des Gutachtensergebnisses nur auf der Grundlage des § 84 VVG bzw. § 64 VVG verlangen (BSG, Urteil vom 22. August 2001, a.a.O. zu § 64 VVG).

  • BSG, 21.02.2002 - B 3 P 12/01 R

    Pflegeversicherung - Feststellung - Pflegebedarf - Transferzeit - Verlassen und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 P 872/10
    Das Ausmaß des Pflegebedarfs ist nach einem objektiven (abstrakten) Maßstab zu beurteilen, da § 1 Abs. 6 MB/PPV 1996, 2009, 2010 und 2012 wie § 14 SGB XI allein auf den "Bedarf" an Pflege und nicht die im Einzelfall tatsächlich erbrachte Pflege abstellt (vgl. BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 19 zu § 14 SGB XI).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - vollstationäre Pflege - Bemessung des Pflegebedarfs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 P 872/10
    Die Zeiten für den Hilfebedarf bei den einzelnen Verrichtungen beruhen regelmäßig auf Schätzungen, denen eine gewisse und auf wenige Minuten beschränkte Unschärfe nicht abgesprochen werden kann und die dennoch hinzunehmen sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 P 10/08 R -, in juris zu § 14 SGB XI).
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