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   LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR   

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https://dejure.org/2007,6914
LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR (https://dejure.org/2007,6914)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR (https://dejure.org/2007,6914)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - L 5 ER 289/07 KR (https://dejure.org/2007,6914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinflussung des Wettbewerbs durch falsche und irreführende Werbung einer Krankenkasse; Zulässigkeit von Vergleichen zwischen Beiträgen und Leistungen von Krankenkassen in der Werbung; Zulässigkeit eines Hinweises in der Werbung einer Krankenkasse auf einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Werbung mit einheitlichem Beitragssatz der Krankenkassen unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB 5 § 241 § 242; SGG § 86b
    Zulässigkeit der Mitgliederwerbung durch Krankenkasse hinsichtlich nicht mehr vorhandener Unterschiede in der finanziellen Belastung der Versicherten durch das GKV- WSG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07

    Krankenversicherung - Versendung von Krankenversichertenkarten durch neue

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Die Befugnis, an die Aufsichtsbehörde heranzutreten, bestehe neben der Möglichkeit des gerichtlichen Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz (Hinweis auf Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz 21.6.2007 - L 5 ER 158/07 KR).

    Es fehlt nicht deshalb an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, weil die Antragstellerin gehalten gewesen wäre, vor einem gerichtlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz die Aufsichtsbehörde anzurufen (so bereits Beschluss des Senats vom 21.6.07 - L 5 ER 158/07 KR; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER; vgl auch BSG 20.4.1988 - 3/8 RK 4/87, BSGE 63, 144, wo ohne nähere Problematisierung vom Rechtsschutzinteresse ausgegangen wurde).

    Die Krankenkassen erfahren bei ihrer Mitgliederwerbung Beschränkungen, die sich aus ihrer Pflicht zur Aufklärung, Beratung und Information der Versicherten (§§ 13-15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I -) sowie aus dem Gebot, bei der Erfüllung dieser und anderer gesetzlicher Aufgaben mit den übrigen Sozialversicherungsträgern zusammenzuarbeiten (§ 15 Abs. 3 SGB I; § 86 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X -), ergeben und unter Berücksichtigung auch von § 4 Abs. 3 SGB V ein Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Krankenversicherungsträger (vgl auch die "Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden") umfassen (Beschluss des Senats vom 21.6.2007 aaO).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07

    Nichtanwendung des UWG bei Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Der gegenteiligen Auffassung des LSG für das Saarland (21.6.2006 - L 2 B 5/06 KR) und des Schleswig-Holsteinischen LSG (26.9.2007 - L 5 B 522/07 KR ER) folgt der Senat nicht.

    Ob im Verhältnis der Krankenkassen untereinander die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entsprechend angewandt werden können (bejahend Engelhard in jurisPK-SGB V, § 69 Rn 212 ff, insbes Rn 217; ablehnend LSG Schleswig-Holstein 26.9.2007 aaO), kann vorliegend offen bleiben.

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Dem Gesichtspunkt, dass Behörden aus rechtsstaatlichen Gründen gehalten sind, einstweiligen Anordnungen von sich aus ohne Vollstreckung nachzukommen, kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu (vgl BGH 22.10.1992 - IX ZR 36/92).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Die Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Untersagungsverfügung sowie die Androhung von Ordnungshaft - Letzteres mit der Maßgabe, dass diese ggf an einem der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zu vollziehen ist (vgl Bundesgerichtshof - BGH 16.5.1991 - I ZR 218/89) - beruht auf § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG iVm §§ 928, 890 Zivilprozessordnung (ZPO).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05

    Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Bei der Frage, ob ein Unterlassungsanspruch gegeben ist, sind, sofern die Vorschriften des UWG nicht entsprechend anwendbar sein sollten, jedenfalls dessen Wertmaßstäbe zu berücksichtigen (Beschluss des Senats vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - L 5 ER 57/06

    Erlöschen des gerichtlichen Rechtsschutzes in Wettbewerbsstreitigkeiten -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Dieser ist bei derartigen Wettbewerbsstreitigkeiten angemessen, da sie in der Regel den gesamten Streit erledigen (Beschluss des Senats vom 14.6.2006 - L 5 ER 57/06 KR).
  • LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06

    Krankenversicherung - Werbemaßnahme - werbender Charakter - Beachtung der §§

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Der gegenteiligen Auffassung des LSG für das Saarland (21.6.2006 - L 2 B 5/06 KR) und des Schleswig-Holsteinischen LSG (26.9.2007 - L 5 B 522/07 KR ER) folgt der Senat nicht.
  • BSG, 20.04.1988 - 8 RK 4/87

    Anspruch einer Krankenkasse gegen einen anderen Träger der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Es fehlt nicht deshalb an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, weil die Antragstellerin gehalten gewesen wäre, vor einem gerichtlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz die Aufsichtsbehörde anzurufen (so bereits Beschluss des Senats vom 21.6.07 - L 5 ER 158/07 KR; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER; vgl auch BSG 20.4.1988 - 3/8 RK 4/87, BSGE 63, 144, wo ohne nähere Problematisierung vom Rechtsschutzinteresse ausgegangen wurde).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 5 B 29/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
    Es fehlt nicht deshalb an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, weil die Antragstellerin gehalten gewesen wäre, vor einem gerichtlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz die Aufsichtsbehörde anzurufen (so bereits Beschluss des Senats vom 21.6.07 - L 5 ER 158/07 KR; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER; vgl auch BSG 20.4.1988 - 3/8 RK 4/87, BSGE 63, 144, wo ohne nähere Problematisierung vom Rechtsschutzinteresse ausgegangen wurde).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 60/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßstab für die Eingriffsintensität sind vielfach die wirtschaftlichen Folgen in Bezug auf das geschützte Rechtsgut (vgl. Senat, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER - und 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER -, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -, 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßstab für die Eingriffsintensität sind vielfach die wirtschaftlichen Folgen in Bezug auf das geschützte Rechtsgut (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28.12.2010 - L 11 KA 60/10 B ER -, 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -, 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER - und 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR -).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - L 4 KR 2992/08

    Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verstoß gegen

    Der Senat kann offenlassen, ob sich der Anspruch auf Unterlassung zwischen Krankenkassen allein nach der genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung richtet oder ob hierbei wettbewerbsrechtliche Grundsätze über § 69 SGB V i.V.m. § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bzw. § 1004 BGB heranzuziehen sind (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen , Beschluss vom 31. März 2008 - L 4 KR 68/08 ER - LSG Rheinland-Pfalz vom 13. Dezember 2007 - L 5 ER 289/07 KR -, m.w.N., in juris veröffentlicht).

    Der Senat teilt die Auffassung des 5. Senats des LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 13. Dezember 2007 - L 5 ER 289/07 KR , in juris veröffentlicht), wonach durch einen verkürzten Hinweis auf die zukünftige Rechtslage ein "grundlegend falscher Eindruck erweckt wird", nicht.

    In der Ausübung dieses (Kündigungs-)Rechts seht der Senat keinen wesentlichen Nachteil (a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - L 5 ER 289/07 KR -, in juris veröffentlicht).

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