Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Auslegung des Begriffs der Angemessenheit der Aufwendungen gem § 32 Abs 5 SGB 12 für eine private Kranken- und Pflegeversicherung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Reduzierung bereits bewilligter, monatlicher Grundsicherungsleistungen aufgrund einer geringeren Berücksichtigung des Bedarfs für Krankenversicherung und Pflegeversicherung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Angemessenheit der Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung; Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Sozialhilfe auch für privat Krankenversicherte
- krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Sozialhilfeträger muss vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zahlen
- krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Sozialhilfeträger muss vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zahlen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Sozialhilfeträger muss auch bei privater Krankenversicherung vollen Krankenkassenbeitrag übernehmen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Bedarfsunterdeckung beim Basistarif für ALG II- und Sozialhilfeempfänger
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 11.05.2009 - S 12 SO 1917/09
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B
Papierfundstellen
- NJ 2010, 43
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09
Der Senat schließt sich indes vollinhaltlich der Auffassung des SG an, wonach der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit in § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII nicht unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG getroffene Regelung ausgefüllt werden kann, da dies nicht der gesetzgeberischen Intention entspricht und zu unauflösbaren Wertungswidersprüchen führen würde (ebenso: Landessozialgericht Baden-Württemberg , Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B -).Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Grundsatz Rechtsbehelfen Suspensivwirkung zukommt und deshalb ein besonderes öffentliches Interesses am Sofortvollzug bestehen muss, gebührt hier dem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang (ebenso: LSG, Beschluss vom 30. Juni 2009, a.a.O.).
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09
Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, sind darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - und 15. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - ;… Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage, Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen. - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09
Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, sind darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - und 15. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - ;… Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage, Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen.
- LSG Baden-Württemberg, 16.04.2008 - L 7 AS 1398/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09
Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, sind darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - und 15. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - ;… Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage, Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen. - LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06
Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09
Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, sind darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - und 15. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - ;… Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage, Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen. - BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94
Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09
Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, sind darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - und 15. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - ;… Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage, Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen. - BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09
Vielmehr besteht der Anspruch auf Übernahme der Beiträge bei auch im Übrigen gegebenen Anspruchsvoraussetzungen schon mit Begründung der vertraglichen Verpflichtung (so BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R - zur Übernahme mietvertraglich begründeter Unterkunftskosten).
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 7 SO 2430/10
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme von Beiträgen zur privaten …
Zu den angemessenen Aufwendungen i.S.v. § 32 Abs. 5 SGB XII für eine Kranken- und Pflegeversicherung gehört bei nicht gesetzlich versicherten Leistungsberechtigten auch in Fällen, in denen die Hilfebedürftigkeit unabhängig von der Höhe der zu zahlenden Beiträge besteht, der verminderte Beitrag im Basistarif i.S.v. § 12 Abs. 1c Satz 4 VAG und nicht nur der - nochmals geringere - Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, der für Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung zu tragen wäre; § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG ist zur Bestimmung des Begriffs der Angemessenheit insoweit nicht heranzuziehen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B).Der Senat hat bereits entschieden, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit in § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII nicht unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG getroffene Regelung ausgefüllt werden kann, weil dies nicht der gesetzgeberischen Intention entspricht und zu unauflösbaren Wertungswidersprüchen führen würde (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - ; vgl. auch LSG Baden-Württemberg FEVS 61, 183; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B - ;… zustimmend Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 32 Rdnr. 14; ebenso in Bezug auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch : LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. September 2009 - L 3 AS 3934/09 - ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - L 15 AS 1048/09 B ER - ZFSH/SGB 2010, 107; offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, NDV-RD 2009, 145; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 2010 - L 13 AS 919/10 ER-B - ).
Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 8. Juli 2009 (a.a.O.; ebenso LSG Baden-Württemberg, FEVS 61, 183) darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 12 Abs. 1 c Satz 6 VAG eine politische Konzession darstellt, um das GKV-WSG mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschließen und in Kraft setzen zu können.
Vor diesem Hintergrund geht es jedoch nicht an und ist es den Antragstellern nicht zuzumuten, den politischen Konflikt auf ihrem Rücken als schwächstem Glied der Kette austragen zu lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009, a.a.O.; ebenso LSG Baden-Württemberg, FEVS 61, 183).
- SG Karlsruhe, 29.10.2009 - S 1 SO 3118/09
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme …
Insbesondere sind danach für Bezieher von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII die Beitragsaufwendungen, wie sie für Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen sind, nämlich in Höhe des ermäßigten Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 243, 246 des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Krankenversicherung - ) von 129, 54 EUR und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 57 Abs. 1 Satz 2 des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Pflegeversicherung - in der Fassung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom 28.05.2008 <BGBl. I Seite 874>) von 17, 79 EUR, nicht angemessen, weil dies der gesetzgeberischen Intension widerspricht und zu unauflösbaren Wertungswidersprüchen führen würde (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg vom 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B -, vom 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - und vom 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09 ER-B - ):.Die Beklagte kann sich schon deshalb nicht auf § 12 Abs. 1 c Satz 6, 2. Halbsatz VAG berufen und die als angemessen angesehenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach dem SGB XII nicht auf die Pflichtversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger begrenzen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - und vom 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - ).
Für das erkennende Gericht ist auch sonst nicht ersichtlich, unter welchen Gesichtspunkten die Angemessenheit im Sinne des § 32 Abs. 5 Sätze 1 und 4 SGB XII der Beitragsverpflichtung der Klägerin in Zweifel zu ziehen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - ).
Vor diesem Hintergrund geht es jedoch nicht an und ist es der Klägerin nicht zuzumuten, den politischen Konflikt auf ihrem Rücken als schwächstem Glied der Kette austragen zu lassen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - ).
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Beiträge für die …
Soweit teilweise in der Rechtsprechung eine fehlende Bestimmtheit dieser Regelung beanstandet wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris), betrifft dies nicht den Fall einer nach Feststellung eines Ruhens der Leistungsansprüche eingetretene Hilfebedürftigkeit.Mehrere Landessozialgerichte haben einen Anspruch des Hilfebedürftigen auf volle Übernahme der von ihm geschuldeten Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bejaht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris, Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris; vgl. zu § 26 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchendes - SGB II): LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010 - L 34 AS 2001/09 B - juris).
Im Rahmen der summarischen Prüfung ist nicht abschließend zu klären, ob aus § 12 Abs. 1c Satz 6 Halbs. 2 VAG eine Regelung zu entnehmen ist, die geeignet ist, den Anspruch eines Hilfebedürftigen im Sinne des § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII näher zu konkretisieren (verneinend insoweit z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 165/09 B ER - juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2009 - L 20 B 56/09
Sozialhilfe
a) Insoweit sei allerdings angemerkt, dass einerseits vieles dafür spricht, dass bereits ein solcher Anspruch vom Gesetzgeber trotz Erkennens der sich dann in Fällen wie dem der Antragstellerin ergebenden Unterdeckung des Versicherungsbeitragsbedarfs nicht vorgesehen wurde (im Ergebnis wie hier etwa SG Ulm, Urteil vom 16.06.2009 - S 2 SO 571/09 und SG Mannheim, Beschlüsse vom 07.08.2009 - S 2 SO 1614/09 ER und vom 17.08.2009 - S 9 SO 2576/09 ER; a.A. LSG Stuttgart, Beschlüsse vom 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B sowie vom 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B). - LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09
Sozialhilfe - Kostenübernahme von Beiträgen für private Kranken- und …
Vor diesem Hintergrund geht es jedoch nicht an und ist es dem Antragsteller nicht zuzumuten, den politischen Konflikt auf seinem Rücken als schwächstem Glied der Kette austragen zu lassen (vgl. schon LSG Baden-Württemberg vom 08. Juli 2009, L 7 SO 2453/09 ER-B, in juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - L 9 B 49/09
Sozialhilfe
Vielmehr ist der Begriff der Angemessenheit in § 32 Abs. 5 SGB XII so auszulegen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als angemessen im Sinne des SGB XII anzusehen sind, die im ermäßigten Basistarif anfallen (so auch LSG Bad.-Württ. Beschl. v. 30.06.2009 Az. L 2 SO 2529/09 ER-B und Beschl. v. 08.07.2009, Az. L 7 SO 2453/09 ER-B; SG Karlsruhe, Beschl. v. 29.10.2009, Az. S 1 SO 3118/09; SG Freiburg, Beschl. v. 11.05.2009, Az. S 12 SO 1917/09 ER; wohl a. A. im Ergebnis aber letztlich offen gelassen LSG NRW, Beschl. v. 16.10.2009, Az. L 20 B 56/09 SO ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2010 - L 34 AS 2001/09
Aufwendungen zur privaten Kranversicherung; Folgenabwägung
Der Gesetzeswortlaut ist allerdings nicht entsprechend formuliert, worauf insbesondere der Bundesrat hingewiesen hat (vgl. "Unterrichtung durch die Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung", Drucksache 16/12256, abgedruckt bei Drucksache 16/12677 des Deutschen Bundestages, S. 17; auch das Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg hält die Regelung für sprachlich unklar, vgl. Beschluss vom 8. Juli 2009, Az. L 7 SO 2453/09 ER-B, juris Rn. 10). - SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 1073/09
Aufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung; abtrennbarer …
Die Übernahme lediglich dieser Beitragsaufwendungen im Rahmen von § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII entspricht nämlich nicht der gesetzgeberischen Intention und würde zu unauflösbaren Wertungswidersprüchen führen (vgl. hierzu ausführlich und überzeugend: LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B und v. 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B sowie hierzu vorgehend SG Freiburg, Beschl. v. 11.05.2009 - S 12 SO 1917/09 ER).Der Beklagte kann sich nach alledem nicht auf § 12 Abs. 1 c Satz 6, 2. Halbsatz VAG berufen und die als angemessen angesehenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach dem SGB XII nicht auf die Pflichtversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger begrenzen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2009 und v. 08.07.2009, a.a.O.).
- LSG Hessen, 15.12.2009 - L 6 AS 368/09
Übernahme von Kosten der privaten Krankenversicherung durch den Leistungsträger …
Im Übrigen verweist der Antragsteller auf Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. Juni 2009 (L 2 SO 2529/09 ER-B) und 8. Juli 2009 (L 7 SO 2453/09 ER-B), die seinen Anspruch stützten. - LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - L 2 AS 16/10
Hartz IV und private Krankenversicherung
Diese Ansicht (LSG Baden-Württemberg, Beschuss vom 8. Juli 2009, Az. L 7 SO 2453/09 ER-B - Juris; zweifelnd LSG Hessen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az. L 7 SO 165/09 B - Juris) geht aus Sicht des Senats zu eng vom Wortlaut der Norm aus. - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 8 AY 80/11
- LSG Hessen, 18.01.2010 - L 7 SO 182/09
Höhe der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Kosten für die …
- SG Karlsruhe, 10.08.2009 - S 5 AS 2121/09
Arbeitslosengeld II - Zuschuss zum Beitrag für eine private Krankenversicherung …
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.01.2012 - L 5 AS 455/11
Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Grundsicherung für …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 8 AY 97/11
- SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 1354/10
Sozialhilfe - Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 8 AY 103/11
- SG Mannheim, 13.09.2011 - S 9 AY 2790/11
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, vorläufiger Rechtsschutz, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 8 AY 96/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 8 AY 102/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2011 - L 8 AY 118/11
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 7 SO 5934/10
- LSG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - L 12 AS 2923/10
- LSG Baden-Württemberg, 10.05.2010 - L 12 AS 1674/10
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - L 2 SO 4665/09 PKH-B