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   LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B   

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https://dejure.org/2006,12124
LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B (https://dejure.org/2006,12124)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B (https://dejure.org/2006,12124)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. August 2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B (https://dejure.org/2006,12124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erfordernis der Glaubhaftmachung der Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Existenzgründungszuschusses bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06
    Ist während des Hauptsacheverfahrens das Existenzminimum nicht gedeckt, kann diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden, selbst wenn die im Rechtsbehelfsverfahren erstrittenen Leistungen rückwirkend gewährt werden (BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928).

    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928).

    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237; BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinen Begehren verfolgt (BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237; BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2005 - L 8 AS 97/05

    Regelungsanordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06
    Der Existenzgründungszuschuss nach § 4211 SGB III ist eine zweckbestimmte Einnahme iSd § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) SGB II, die einem anderen Zweck als Leistungen nach dem SGB II dient, und deshalb bei der Bedarfsberechnung nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen berücksichtigt werden darf (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen 23.06.2005 - L 8 AS 97/05 ER - NZS 2006, 330, 331; SächsLSG 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER- juris).

    Die Leistung nach § 421 l SGB III ist nicht darauf ausgerichtet, den Lebensunterhalt des Existenzgründers zu sichern (LSG Nds-Bremen 23.06.2005 - L 8 AS 97/05 ER - NZS 2006, 330, 331), sondern dient - was bereits dem Wortlaut der Bestimmung zu entnehmen ist - dem Aufbau einer selbständigen Existenz i S einer hauptberuflichen Tätigkeit (vgl. SächsLSG 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER).

  • LSG Sachsen, 10.01.2006 - L 3 B 233/05

    Anspruch auf die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06
    Der Existenzgründungszuschuss nach § 4211 SGB III ist eine zweckbestimmte Einnahme iSd § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) SGB II, die einem anderen Zweck als Leistungen nach dem SGB II dient, und deshalb bei der Bedarfsberechnung nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen berücksichtigt werden darf (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen 23.06.2005 - L 8 AS 97/05 ER - NZS 2006, 330, 331; SächsLSG 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER- juris).

    Die Leistung nach § 421 l SGB III ist nicht darauf ausgerichtet, den Lebensunterhalt des Existenzgründers zu sichern (LSG Nds-Bremen 23.06.2005 - L 8 AS 97/05 ER - NZS 2006, 330, 331), sondern dient - was bereits dem Wortlaut der Bestimmung zu entnehmen ist - dem Aufbau einer selbständigen Existenz i S einer hauptberuflichen Tätigkeit (vgl. SächsLSG 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER).

  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06
    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).
  • LSG Hessen, 04.12.2006 - L 7 AS 168/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Der Senat kommt auf Grund einer Gesamtschau des Wortlauts des § 421 l SGB III, des systematischen Zusammenhangs und der Entstehungsgeschichte sowie von Sinn und Zweck der Regelung zu dem Schluss, dass der EGZ einen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach den §§ 19, 20, 22 SGB II wesentlich zu unterscheidenden Zweck verfolgt, dessen Erreichung bei Anrechnung des EGZ als Einkommen gefährdet wäre (so etwa auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B LSG; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. April 2006 - L 8 AS 29/06; Beschluss vom 23. Juni 2005 - L 8 AS 97/05; LSG Sachsen, Beschluss vom 10. Januar 2006 - L 3 B 233/05 AS ER; a.A. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - a.a.O.; Beschluss vom 6. Dezember 2005 - L 10 B 1144/05 AS ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2005 - L 2 B 44/05 AS ER).

    Der Wortlaut des § 421 l SGB III lässt jedenfalls keine andersgerichteten Rückschlüsse auf den Regelungsgehalt der Vorschrift zu (weitergehend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2006, a.a.O.: der EGZ diene, was bereits dem Wortlaut der Bestimmung zu entnehmen sei, dem Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit).

    Seiner Funktion kann der EGZ daher nur entsprechen, wenn er zusätzlich zu den Leistungen nach dem SGB II ausgezahlt wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2006, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 11.05.2007 - L 7 AS 218/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Der Senat kommt auf Grund einer Gesamtschau des Wortlauts des § 421 I SGB III, des systematischen Zusammenhangs und der Entstehungsgeschichte sowie von Sinn und Zweck der Regelung zu dem Schluss, dass der EGZ einen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den §§ 19, 20, 22 SGB II wesentlich zu unterscheidenden Zweck verfolgt, dessen Erreichung bei Anrechnung des EGZ als Einkommen gefährdet wäre (so etwa auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B LSG; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. April 2006 - L 8 AS 29/06; Beschluss vom 23. Juni 2005 - L 8 AS 97/05; LSG Sachsen, Beschluss vom 10. Januar 2006 - L 3 B 233/05 AS ER; a. A. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - a. a. O.; Beschluss vom 6. Dezember 2005 - L 10 B 1144/05 AS ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2005 - L 2 B 44/05 AS ER).

    Der Wortlaut des § 421 I SGB III lässt jedenfalls keine andersgerichteten Rückschlüsse auf den Regelungsgehalt der Vorschrift zu (weitergehend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2006, a. a. O.: der EGZ diene, was bereits dem Wortlaut der Bestimmung zu entnehmen sei, dem Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit).

    Seiner Funktion kann der EGZ daher nur entsprechen, wenn er zusätzlich zu den Leistungen nach dem SGB II ausgezahlt wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2006, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhalt eines Ausländers und

    Auf die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob es sich bei Existenzgründungszuschüssen nach § 421 l SGB III um zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 3 a) SGB II handelt, die nicht als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II berücksichtigt werden dürfen (verneinend: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 22/05 ER - in juris-online; bejahend: Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 25.04.2006 - L 8 AS 29/06 - in juris-online, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B -, Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER -) kommt es dabei nicht entscheidungserheblich an, da selbst dann, wenn der Existenzgründungszuschuss als zu berücksichtigendes Einkommen anzusehen wäre, dies die Frage noch nicht beantworten würde, ob dieser öffentliche Zuschuss auf Beitragsleistungen beruht oder nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 7 B 281/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn der Existenzgründungszuschuss dient als zweckbestimmte Einnahme einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II. Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II ist der Existenzgründungszuschuss deshalb nicht als Einkommen zu berücksichtigen (so Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 10.04.2006, L 9 B 36/06 AS ER, und vom 07.09.2006, L 20 B 178/06 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.04.2006, L 8 AS 29/06; LSG Sachsen vom 24.07.2006, L 3 B 141/06 AS-ER; LSG Baden-Württemberg vom 25.08.2006, L 8 AS 2198/06 ER-B; LSG Hessen vom 04.12.2006, L 7 AS 168/06 ER, unter Aufgabe seiner abweichenden Rechtsauffassung im Beschluss vom 29.06.2005, L 7 AS 22/05 ER; LSG Hessen vom 24.04.2007, L 9 AS 284/06 ER; ebenso Söhngen in: jurisPK-SGB 11, 2.
  • SG Berlin, 07.05.2007 - S 104 AS 5029/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung von Einkommen -

    Hiernach haben Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2006 -L 8 AS 2198/06-).
  • SG Ulm, 27.11.2006 - S 11 AS 635/06

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - Hinzuverdienst - Anrechnung -

    Auch das LSG Bad.-Württ. hat den Existenzgründungszuschuss als anrechnungsfreie Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II angesehen (Beschluss vom 21.07.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B).
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