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LAG Köln, 17.05.2004 - 4 Ta 165/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zustellung, Wohnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustellen einer Urkunde; Berücksichtigung der tatsächlichen Lebensverhältnisse bei der Zustellung; Unwesentlichkeit der Meldung des Wohnsitzes bei einer Zustellung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 178; ZPO § 180
Tatsächlicher Aufenthalt als Voraussetzung für Zustellung oder Ersatzzustellung an die Wohnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Die Zustellung muss an den tatsächlichen Wohnort erfolgen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 13.10.2003 - 13 Ca 9733/99
- LAG Köln, 17.05.2004 - 4 Ta 165/04
Papierfundstellen
- LAGReport 2005, 160
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des …
Auszug aus LAG Köln, 17.05.2004 - 4 Ta 165/04
Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, NJW 1978, 1858).
- AG Landstuhl, 05.05.2021 - 2 OWi 4211 Js 90/21
Bußgeldverfahren: Verfahrenseinstellung wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung …
D.h., dass er für eine gewisse Dauer dort lebt (LAG Köln LAGReport 2005, 160 Ls. 1). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2005 - 5 Ta 198/05
Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Die hiernach zulässige Beschwerde hat nach näherer Maßgabe der folgenden Ausführungen dahingehend Erfolg, dass das Prozesskostenhilfeverfahren an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen ist (- von der Möglichkeit der Zurückverweisung kann im Beschwerdeverfahren Gebrauch gemacht werden; § 572 Abs. 3 ZPO; LAG Köln vom 17.05.2004 - 4 Ta 165/04 - LAG Report 2005, 160; LAG Sachsen-Anhalt vom 15.03.2004 - 11 Ta 35/04 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2006 - 1 M 10/06
Ergreifen einer vorgesehenen Maßnahme nach dem Punktesystem
Im Übrigen wäre eine dann durch Einwurf in einen Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung erfolgte Ersatzzustellung nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 Satz 1 VwVfG M-V i.V.m. § 180 ZPO unwirksam, da sie vorausgesetzt hätte, dass der Antragsteller unter der Anschrift ... 5 in ... im Zeitpunkt der Zustellung tatsächlich wohnte (vgl. BFH, Beschl. v. 10.08.2005 - XI B 237/03 -, juris; Beschl. v. 16.12.2004 - II B 164/03 -, juris;… BGH, Urt. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858 - zitiert nach juris; LAG Köln, Beschl. v. 17.05.2004 - 4 Ta 165/04 -, juris; BayObLG, Beschl. v. 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/2004, 2 ObOWi 7/04 -, DAR 2004, 281 - zitiert nach juris).