Weitere Entscheidung unten: VG Mainz, 07.07.2009

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,3402
OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08.OVG (https://dejure.org/2009,3402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.05.2009 - 8 C 11306/08.OVG (https://dejure.org/2009,3402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 8 C 11306/08.OVG (https://dejure.org/2009,3402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre wegen fehlenden Sicherungsbedürfnisses für die Überplanung eines zentralen Grundstückes in einem Dorf mit 200 Einwohnern als Fläche für den Gemeinbedarf; Voraussetzung der hinreichenden Bestimmtheit des Planungskonzepts zur ...

  • Judicialis

    BauGB § 14; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 9; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Veränderungssperre; Sicherung; Sicherung der Planungskonzeption; Negativplanung; Verhinderungsplanung; Planung; positive

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdenverkehr oder Jugendwohngemeinschaft - die Grenzen der Veränderungssperre

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Veränderungssperre wegen Jugendwohngemeinschaft

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1631
  • LKRZ 2009, 356
  • ZfBR 2010, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Eine Veränderungssperre, die der Gemeinde erst die Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts geben soll, ist jedoch mangels beachtlichen Sicherungsbedürfnisses unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, ZfBR 2004, 460).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Ob die geplante Festsetzung dem wahren Willen der Gemeinde entspricht, ist eine Frage des Einzelfalles und lässt sich nur anhand aller konkreten Umstände beantworten (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, NVwZ 1991, 875 ff.).
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Die hinreichende Bestimmtheit des Planungskonzepts ist deshalb wesentlich, weil ohne sie nicht beurteilt werden kann, ob die Veränderungssperre der Sicherung der Planung dient und ob eine Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003, NVwZ 2004, 477 ff.).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Für die Abgrenzung von Verhinderungsplanung und positiver Planungskonzeption ist letztlich entscheidend, ob die geplante "Festsetzung in ihrer eigentlichen gleichsam positiven Zielsetzung heute und hier - gewollt und erforderlich ist" (vgl. BVerwGE 40, 258 [262]).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Dazu genügt, wenn sie eine bestimmte Art der baulichen Nutzung anstrebt (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990, NVwZ 1990, 558).
  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Sie darf sich nicht in einer reinen Negativplanung erschöpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2007, ZfBR 2008, 70).
  • VGH Bayern, 29.01.2015 - 9 N 15.213

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; Verlängerung einer Veränderungssperre;

    Auch der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 27. Mai 2009 Nr. 8 C 11306/08 verfängt nicht, weil der hier gegebene Sachverhalt nicht mit dem der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar ist.
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Rechtsprechung
   VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7884
VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09.MZ (https://dejure.org/2009,7884)
VG Mainz, Entscheidung vom 07.07.2009 - 6 L 590/09.MZ (https://dejure.org/2009,7884)
VG Mainz, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 6 L 590/09.MZ (https://dejure.org/2009,7884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die für sofort vollziehbar erklärte Bestätigung der Aussetzung von Stadtratsbeschlüssen durch die Aufsichtsbehörde; Schützenswertes Interesse an der sofortigen Ausführung der streitigen Beschlüsse ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 100
  • LKRZ 2009, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09
    Das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Planaufstellungsbeschlusses ist demgemäß auch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den späteren Bebauungsplan (vgl. das grundlegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1988, 4 N 4/87 - juris - sowie Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 2 Rdnr. 22 f.).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09
    Das ist mithin auch der Bauvorbescheid (Bebauungsgenehmigung), wegen ihrer Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG die immissionschutzrechtliche Genehmigung nach § 6 BImSchG sowie der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid nach § 9 BImSchG, für den ebenfalls die Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, NVwZ 2004, 1235).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09
    Der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid vom 20. Januar 2009 setzt sich nicht nur gegen eine nachfolgende Veränderungssperre durch (s. o. die Ausführungen zu § 14 Abs. 3 BauGB), sondern auch gegenüber dem nachfolgenden Inkrafttreten eines Bebauungsplanes (vgl. zum Bauvorbescheid BVerwG, Urteil vom 03. Februar 1984, 4 C 39/82 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.1999 - 1 M 405/99

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch einer Gemeinde; Widerspruch gegen eine

    Auszug aus VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09
    Denn § 14 Abs. 3 BauGB setzt nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur nur eine rechtswirksame, nicht eine bestandskräftige Genehmigung voraus (vgl. z. B. VGH München, Beschluss vom 27. Oktober 2000, NVwZ-RR 2001, 364; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. März 1999, NVwZ 1999, 1005; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, § 14 Rdnr. 110).
  • VGH Bayern, 27.10.2000 - 1 ZS/CS 00.2727

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde

    Auszug aus VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09
    Denn § 14 Abs. 3 BauGB setzt nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur nur eine rechtswirksame, nicht eine bestandskräftige Genehmigung voraus (vgl. z. B. VGH München, Beschluss vom 27. Oktober 2000, NVwZ-RR 2001, 364; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. März 1999, NVwZ 1999, 1005; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, § 14 Rdnr. 110).
  • VG Kassel, 15.12.2000 - 3 G 2870/00

    Beschluß der Gemeindevertretung; Beanstandung und vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09
    (Selbst für diesen Fall gewährt jedoch die Rechtsprechung im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes analog § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 3 G 2870/00 - juris)).
  • VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10

    Veränderungssperre in Wattenheim zu spät

    Vielmehr reicht ihre Rechtswirksamkeit, welche mit der Bekanntgabe eintritt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2009, 418; Bay.VGH, NVwZ-RR 2001, 364; VG Mainz, LKRZ 2009, 356; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O. § 14 Rdnr. 110; Krautzberger in: Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Auflage 2009, § 14 Rdnr. 21; Hornmann in: BeckOK BauGB, Stand Juni 2010, § 14 Rdnr. 81; Graf, NVwZ 2004, 1435).
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