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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05 (https://dejure.org/2006,18728)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2006 - 10 S 7.05 (https://dejure.org/2006,18728)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2006 - 10 S 7.05 (https://dejure.org/2006,18728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und eine Nutzungsänderung eines Gebäudes zur Wohnstätte für chronisch Kranke und für betreutes Wohnen; Anforderungen an den Anspruch des Nachbarn eines in der Umgestaltung befindlichen Gebäudes auf ...

  • Judicialis

    BbgBO § 6; ; BbgBO § 6 Abs. 2 Satz 3; ; BbgBO § 6 Abs. 4 Satz 3; ; BbgBO § 6 Abs. 5 Satz 1; ; BbgBO § 6 Abs. 5 Satz 2; ; BbgBO § 6 Abs. 12; ; BbgBO § 6 Abs. 12 Satz 1; ; BbgBO § 60... ; ; BbgBO § 60 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • LKV 2006, 469
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.1998 - 3 M 65/98

    Nutzungsänderung, Abstandsflächen, Anbau, Balkon, Nachbarrechte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist bei der baulichen Änderung eines Gebäudes dieses uneingeschränkt an den Abstandsflächenbestimmungen zu messen, wenn durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender - materiell - rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (so OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, vgl. auch VGH München, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. August 1998 - 3 M 65/98 -, BRS 60 Nr. 115), was auch dann der Fall sein kann, wenn - etwa durch den Einbau weiterer Fenster - keine weiteren Abstandsflächen geworfen werden.

    Eine derartige Neubeurteilung ist, wie das Verwaltungsgericht insofern zutreffend dargelegt hat (Beschlussausfertigung S. 8), bei der baulichen Änderung eines Gebäudes dann erforderlich, wenn durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender - materiell - rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (so OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, vgl. auch VGH München, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. August 1998 - 3 M 65/98 -, BRS 60 Nr. 115).

  • VGH Bayern, 20.02.1990 - 14 B 88.02464
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist bei der baulichen Änderung eines Gebäudes dieses uneingeschränkt an den Abstandsflächenbestimmungen zu messen, wenn durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender - materiell - rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (so OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, vgl. auch VGH München, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. August 1998 - 3 M 65/98 -, BRS 60 Nr. 115), was auch dann der Fall sein kann, wenn - etwa durch den Einbau weiterer Fenster - keine weiteren Abstandsflächen geworfen werden.

    Eine derartige Neubeurteilung ist, wie das Verwaltungsgericht insofern zutreffend dargelegt hat (Beschlussausfertigung S. 8), bei der baulichen Änderung eines Gebäudes dann erforderlich, wenn durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender - materiell - rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (so OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, vgl. auch VGH München, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. August 1998 - 3 M 65/98 -, BRS 60 Nr. 115).

  • OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89

    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Anbau, Verlängerung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist bei der baulichen Änderung eines Gebäudes dieses uneingeschränkt an den Abstandsflächenbestimmungen zu messen, wenn durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender - materiell - rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (so OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, vgl. auch VGH München, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. August 1998 - 3 M 65/98 -, BRS 60 Nr. 115), was auch dann der Fall sein kann, wenn - etwa durch den Einbau weiterer Fenster - keine weiteren Abstandsflächen geworfen werden.

    Eine derartige Neubeurteilung ist, wie das Verwaltungsgericht insofern zutreffend dargelegt hat (Beschlussausfertigung S. 8), bei der baulichen Änderung eines Gebäudes dann erforderlich, wenn durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender - materiell - rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (so OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, vgl. auch VGH München, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. August 1998 - 3 M 65/98 -, BRS 60 Nr. 115).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2004 - 10 B 828/04

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    § 60 BbgBO ist kein Instrument zur Legalisierung von Abstandsflächenverletzungen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22. April 2004 - 10 B 828/04 -, Juris).
  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Er erfasst jedoch Bestandsänderungen grundsätzlich nicht, weil diese über den genehmigten Zustand hinausgreifen und ein solches Hinausgreifen von den die Eigentümerstellung regelnden Bauvorschriften nicht gedeckt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - BRS 57 Nr. 246).
  • OVG Sachsen, 15.07.1999 - 1 S 308/99

    Aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruchs auch bei nachträglicher Ergänzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Da nach alledem eine isolierte Ausnutzung der Änderungsgenehmigung nicht möglich ist, ist auch die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2004 angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 21. Oktober 2003 nicht bereits mit Erlass des Widerspruchs- und Änderungsbescheides entfallen, sondern hat bis zur Änderung des Beschlusses vom 28. Juni 2004 durch die hier mit der Beschwerde angegriffene Entscheidung fortgedauert (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 1 S 308/99 -, NVwZ 2000, 582; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 W 33/95 -, Juris; VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 23 CS 02.3176 -, BayVBl 2003, 405; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 7 ME 104/03 -, NVwZ-RR 2004, 170).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 7 ME 104/03

    Aufschiebende Wirkung; Aussetzungsbeschluss; Bindungswirkung; Rechtskraft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Da nach alledem eine isolierte Ausnutzung der Änderungsgenehmigung nicht möglich ist, ist auch die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2004 angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 21. Oktober 2003 nicht bereits mit Erlass des Widerspruchs- und Änderungsbescheides entfallen, sondern hat bis zur Änderung des Beschlusses vom 28. Juni 2004 durch die hier mit der Beschwerde angegriffene Entscheidung fortgedauert (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 1 S 308/99 -, NVwZ 2000, 582; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 W 33/95 -, Juris; VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 23 CS 02.3176 -, BayVBl 2003, 405; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 7 ME 104/03 -, NVwZ-RR 2004, 170).
  • OVG Saarland, 23.08.1995 - 2 W 33/95

    Abänderungsantrag; Gerichtliche Anordnung; Nachbarrechtsbehelf;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Da nach alledem eine isolierte Ausnutzung der Änderungsgenehmigung nicht möglich ist, ist auch die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2004 angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 21. Oktober 2003 nicht bereits mit Erlass des Widerspruchs- und Änderungsbescheides entfallen, sondern hat bis zur Änderung des Beschlusses vom 28. Juni 2004 durch die hier mit der Beschwerde angegriffene Entscheidung fortgedauert (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 1 S 308/99 -, NVwZ 2000, 582; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 W 33/95 -, Juris; VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 23 CS 02.3176 -, BayVBl 2003, 405; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 7 ME 104/03 -, NVwZ-RR 2004, 170).
  • VGH Bayern, 29.01.2003 - 23 CS 02.3176
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Da nach alledem eine isolierte Ausnutzung der Änderungsgenehmigung nicht möglich ist, ist auch die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2004 angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 21. Oktober 2003 nicht bereits mit Erlass des Widerspruchs- und Änderungsbescheides entfallen, sondern hat bis zur Änderung des Beschlusses vom 28. Juni 2004 durch die hier mit der Beschwerde angegriffene Entscheidung fortgedauert (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 1 S 308/99 -, NVwZ 2000, 582; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 W 33/95 -, Juris; VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 23 CS 02.3176 -, BayVBl 2003, 405; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 7 ME 104/03 -, NVwZ-RR 2004, 170).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.1993 - 1 M 8/93

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Sofortvollzug; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05
    Denn dann wäre mit dem Wegfall der Grundverfügung auch die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2004 angeordnete aufschiebende Wirkung entfallen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. März 1993 - 1 M 8/93, Juris), der Antragsteller würde somit auch ohne Aufhebung des hier angegriffenen Beschlusses über eine sofort vollziehbare Baugenehmigung verfügen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Denn die baden-württembergische Landesbauordnung kennt im Unterschied etwa zur Brandenburgischen Bauordnung in deren § 6 Abs. 12 (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2006 - 10 S 7.05 - LKV 2006, 469 (470)) oder zur Rechtslage in Niedersachsen (§ 85 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.2012 (Nds GVBl. S. 46)), siehe zur Vorgängervorschrift des § 99 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung und seiner Auswirkung auf das Grenzabstandsregime insbesondere: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 ME 183/02 - BauR 2003, 77) keine Privilegierung von Änderungen baulicher Anlagen im Abstandsflächenrecht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation

    Dabei steht dem Nachbarn ein Abwehrrecht unabhängig davon zu, ob durch die Verkürzung der erforderlichen Abstandsflächen, die mit der Abweichung zugelassen wurde, eine tatsächliche Beeinträchtigung bewirkt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 -, juris Rn. 27; OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 B 16.99 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 10 N 24.13

    Beurteilungszeitpunkt für Beseitigungsanordnung; Untergang der Baugenehmigung für

    Auch soweit die Kläger unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 14. März 2006 (- OVG 10 S 7.05 -, LKV 2006, 469, juris Rn. 18) aus der Regelung über die Privilegierung der Änderung bestandsgeschützter baulicher Anlagen des § 6 Abs. 12 BbgBO herleiten wollen, dass die "zusätzlichen Gebäudeflächen" unbeachtlich seien, weil die für den Gebäudebestand ermittelte zulässige Abstandsfläche nicht überschritten worden sei, legen sie keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils dar.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15

    Auslegung eines Schreibens als Widerspruch; Nachbarklage gegen Umbau und

    Ausgehend davon kann eine Überschreitung angenommen werden, wenn die durch das in seiner Nutzung geänderte Gebäude geworfenen Abstandsflächen größer sind als diejenigen, die das Bestandsgebäude ausgelöst hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 -, juris Rn. 18).

    Denn eine Nutzungsänderung kann ungeachtet dessen, dass mit ihr an sich keine Veränderungen der Abstandsflächen verbunden sind, die von einem materiell rechtswidrigen Bestandsgebäude ausgehenden nachteiligen Auswirkungen auf die durch die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften geschützten Belange der Belichtung, Belüftung und Besonnung des Brandschutzes oder des Wohnfriedens durchaus verstärken (vgl. entsprechend zur Situation einer den abstandsflächenrechtlichen Bestimmungen entsprechenden baulichen Änderung Senatsbeschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 2 AS 16.420

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses betreffend außerschulischer

    Soll also erreicht werden, dass von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss demnach ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel gestellt werden, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (vgl. auch SächsOVG, B. v. 15.7.1999 - 1 S 308/99 - NVwZ-RR 2000, 582; OVG Berlin-Bbg, B. v. 14.3.2006 - OVG 10 S 7.05 - juris).

    Anders als vielleicht bei der Änderung der satzungsrechtlichen Grundlage für einen Bescheid (vgl. OVG Berlin-Bbg, B. v. 14.9.2007 - OVG 9 S 29.07 - juris) stellt ein eine Nachbarrechtverletzung korrigierender Tekturbescheid zu einer Baugenehmigung, der diese nicht aufhebt und durch eine gänzlich neue ersetzt, sondern sie lediglich in einigen Punkten modifiziert und daher nicht selbstständig ausgenutzt werden kann, keine Änderung des Streitgegenstands analog § 91 VwGO dar (vgl. BayVGH, B. v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344; OVG Berlin-Bbg, B. v. 14.3.2006 - OVG 10 S 7.05 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - 10 L 21.09

    Vollstreckung aus Bescheidungsurteil; Erlass einer Beseitigungsverfügung;

    Es entspricht schließlich auch den in der Rechtsprechung unter bestandsschutzrechtlichen Gesichtspunkten entwickelten Grundsätzen, dass Maßstab für die Eröffnung der uneingeschränkten Prüfung einer baulichen Änderung anhand des Abstandsflächenrechts die Frage ist, ob durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender materiell rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2006, LKV 2006, 469, m. w. N.; ThürOVG, Beschluss vom 14. Februar 2000, BRS 63 Nr. 133; OVG MV, Beschluss vom 27. August 1998, BRS 60 Nr. 115; OVG Bln, Urteil vom 21. August 1992, BRS 54 Nr. 93).

    Im Übrigen sind Abweichungen im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 BbgBO grundsätzlich kein Instrument zur Legalisierung von Abstandsflächenverletzungen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2006, a.a.O. unter Bezugnahme auf OVG NW, Beschluss vom 22. April 2004 - 10 B 828/04 -, jeweils m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - 10 N 56.20

    Sicherung eines ausreichenden Sozialabstands durch Abstandsflächen; Balkonanbau

    Dieses Vorbringen geht fehl, weil die Regelungen des § 6 BauO Bln über die Abstandsflächen drittschützend sind und deshalb eine Rechtsverletzung des Nachbarn bei einer Unterschreitung der Abstandsflächen stets zu bejahen ist, ohne dass es darauf ankäme, ob und inwieweit die Unterschreitung tatsächlich eine konkrete Beeinträchtigung bewirkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 - juris Rn. 27; Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 - juris Rn. 62; von Alven-Döring, a.a.O., Rn. 12).

    Die Regelung über Abweichungen nach § 67 BauO Bln, deren Voraussetzungen hier wegen der Missachtung der in § 6 BauO Bln öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange offensichtlich nicht vorliegen (§ 67 Abs. 1 Satz 1 BauO Bln), ist kein Instrument zur Legalisierung von Abstandflächenverletzungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2006, a.a.O., Rn. 27), auch nicht in Verbindung mit § 6 Abs. 11 Satz 1 BauO Bln, der gerade verlangt, dass die Schutzziele - wie die Sicherung des Sozialabstandes - gewahrt bleiben, was hier offensichtlich nicht der Fall ist.

  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 15 CS 07.162

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses, Veränderte

    Das geänderte Vorhaben darf deshalb erst ausgeführt werden, wenn (auch) die ursprüngliche Baugenehmigung vollziehbar ist (vgl. BayVGH [25. Senat] vom 14.9.2006 Az. 25 CS 06.1474; OVG Berl-Bbg vom 14.3.2006 LKV 2006, 469; OVG NRW (10. Senat) vom 19.12.2002 BRS 66 Nr. 182; SächsOVG vom 15.7.1999 NVwZ-RR 2000, 582/583; VGH BW vom 16.1.1995 NVwZ-RR 1995, 363).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07

    Schutz von Windkraftanlagen vor Windabschattungen durch benachbarte

    Auch dürfte das bloße "Freihalteinteresse" bei privilegierten Vorhaben vorbehaltenen Außenbereichsgrundstücken im Ansatz anders zu beurteilen sein als im regelmäßig eng bebauten Innenbereich, den auch der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. März 2006 (OVG 10 S 7.05) betrifft.
  • VG Cottbus, 09.03.2009 - 3 M 4/09

    Verwaltungsgericht setzt Vollstreckungsverfahren gegen den Landrat des

    Normimmanent für die Ermittlung und den Vergleich der Abstandsfläche ist nämlich, dass die Privilegierung für Änderungen bestandsgeschützter Gebäude nur für die Fälle greifen soll, in denen der Nachbar durch die für das Abstandsflächenrecht bestimmenden Dimensionen des geänderten Gebäudes nicht schwerer belastet wird, als durch das Bestehen der Gebäude, weil sich durch die bauliche Änderung keine neuen nachteiligen, anderen oder stärkeren Auswirkungen auf das Nachbargrundstück ergeben (vgl. LT-DS 4/1318, Oberverwaltungsgericht D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2006 10 S 7.05).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2023 - 3a A 57.23

    Windenergieanlage - Genehmigung - Nachbar - UVP-Vorprüfung - Plausibilität -

  • VG München, 05.04.2017 - M 8 S7 17.1207

    Erfolgreicher Änderungsantrag nach Erlass einer Tekturgenehmigung

  • VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4562/20

    Baugenehmigung: Nachtragsgenehmigung bei einer bereits angeordneten

  • VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4561/20

    Änderung einer bestehenden aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs bei

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