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   OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 U 133/04   

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https://dejure.org/2004,3161
OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 U 133/04 (https://dejure.org/2004,3161)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2004 - 13 U 133/04 (https://dejure.org/2004,3161)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 13 U 133/04 (https://dejure.org/2004,3161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nur bei unbekanntem Aufenthaltsort einer Partei und unmöglicher Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten; Öffentliche Zustellung an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erst nach Ermittlung ...

  • Judicialis

    ZPO § 185 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 185 Nr. 1; ZPO § 339 Abs. 1
    Voraussetzungen für öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils an GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Urteil kann auch an die Privatanschrift eines GmbH-Geschäftsführers zugestellt werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Was Sie bei öffentlicher Zustellung an eine GmbH unbedingt beachten müssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 472
  • Rpfleger 2005, 268
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 U 133/04
    Eine wirksame Zustellung des Versäumnisurteils an die Beklagte liegt nicht vor (BGHZ 149, 311).

    Eine öffentliche Zustellung ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben und das die öffentliche Zustellung bewilligende Gericht das hätte erkennen können (BGHZ 149, 311).

  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 U 133/04
    Eine öffentliche Zustellung kommt damit nur in Betracht, wenn eine andere Form der Zustellung nicht möglich ist und nahe liegende Möglichkeiten zur Ermittlung des Aufenthalts eines Beteiligten ergebnislos verlaufen sind (BGHZ 118, 45).
  • BayObLG, 06.11.1997 - 3Z BR 433/97

    Öffentliche Zustellung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 U 133/04
    Geht es um eine GmbH, ist eine solche nahe liegende Möglichkeit die Ermittlung des Wohnorts des Geschäftsführers und ein Zustellversuch dort (BayObLG MDR 1998, 365).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    a) Zwar wäre die öffentliche Zustellung unwirksam gewesen, wenn ihre Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten und das Landgericht das hätte erkennen können (BGH, U. v. 19.12.2001, VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311 = NJW 2002, 827; OLG Stuttgart, U. v. 02.12.2004, Az. 13 U 133/04, MDR 2005, 472, 473), so dass die die von der Zustellung ausgelösten Fristen nicht in Gang gesetzt worden wären (BGH, U. v. 06.10.2006, V ZR 282/05, NJW 2007, 303).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04

    Anerkennung eines belgischen Urteils: Nichtzustellung des verfahrenseinleitenden

    Geht man von der Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils aus, etwa weil ein vorheriger Zustellversuch an die sich aus dem Handelsregister ergebende Adresse des Geschäftsführers der Beklagten unterblieben ist (OLG Stuttgart MDR 2005, 472), ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2006 - 2 Ws 20/06

    Widerruf einer Strafaussetzung; Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung einer

    Zwar wird teilweise - ohne Bezug auf die vorliegende Verfahrenskonstellation - die Auffassung vertreten, die öffentliche Zustellung sei unwirksam, wenn der Aushang nach § 186 Abs. 2 ZPO "nicht ordnungsgemäß vorgenommen" wurde (Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., 2005, § 186, Rn. 11; Fischer, ZZP 107 - 1994 - , 163, 175 zu § 203 ZPO a. F.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., 2006, § 186, Rn. 18 unter Bezug auf OLG Stuttgart JurBüro 2005, 158, 159, das sich allerdings mit den Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung, nicht mit ihrer Ausführung befasst).
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