Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7417
OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,7417)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.01.2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,7417)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,7417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • nomos.de PDF, S. 40

    Rückforderung des Entgelts für Partnerschaftsvermittlung, AGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf die Erbringung von Dienstleistungen zum Zwecke des Zustandekommens einer Partnerschaft; Bestehen eines erfolgsabhängigen Partnerschaftsvermittlungsvertrags; Anspruch auf Rückzahlung eines Honorars aufgrund der Unterbreitung untauglicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages; Formularmäßige Vereinbarung der Billigung von Partnervorschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unpassende Damen vorgeschlagen - Kunde eines Partnerschaftsvermittlers fordert Honorar zurück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 419
  • MDR 2006, 800
  • ZMR 2007, 282
  • FamRZ 2006, 1200
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 208/89

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05
    Daraus wird weit überwiegend gefolgert, auch eine schlechte Dienstleistung sei zu vergüten (vgl. die Nachweise bei Roth VersR 1979, 494 ff und 600 ff; außerdem Ullrich in NJW 1984, 585 ff und - für den GmbH - Geschäftsführer BGH Betrieb 1988, 387 sowie für den Detektiv BGH NJW 1990, 2549).
  • OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02

    Anwaltsgebühren bei Schlechterfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Erfallen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05
    Ist nach alledem von einer der völligen Nichtleistung gleichstehenden Schlechterfüllung auszugehen, steht der Beklagten das Vertragshonorar nicht zu (vgl. zu einem ähnlichen Fall -  Anwaltsdienstvertrag -  das in VersR 2003, 1255 - 1256 =  OLGR Koblenz 2005, 688 - 690 auszugsweise abgedruckte Senatsurteil vom 19.12.2002 - 5 U 669/02 -).
  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01

    Darlegungs- und Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten eines Spediteurs

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05
    Erst ein derartiges Verteidigungsvorbringen hätte es erfordert, in eine Beweiserhebung über den - dann hinreichend substantiiert bestrittenen - Sachvortrag des Klägers einzutreten (vgl. zu Inhalt und Umfang der sekundären Behauptungslast einer nicht beweisbelasteten Prozesspartei BGH 1. Zivilsenat, Urteil vom 25. November 2004, I ZR 210/01 in BGHReport 2005, 711 - 713   m. w. N.).
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 09.04.2015 - 1 C 28/15

    Widerrufsrecht, Geschäftsbedingungen, Sittenwidrigkeit, Klägers

    Die Schlechtleistung des Vertragspartners führt daher grundsätzlich nicht zum Wegfall der Vergütungspflicht (OLG Koblenz, Entscheidung vom 3.1. 2006, 5 U 1242/05).
  • OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03

    Partnerschaftsvermittlung: Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Honorars bei

    Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419 ff.); ein Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Honorarzahlung ergibt sich daraus aber immer noch nicht ohne weiteres.
  • OLG Koblenz, 26.02.2007 - 12 U 1433/04

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers

    Wenn die Leistung des Dienstverpflichteten aber völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419 ff.; Urt. vom 18. Dezember 2006 -12 U 1230/03).
  • OLG Zweibrücken, 15.07.2013 - 7 U 244/11

    Anwaltsvertrag: Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Sorgfaltspflichten bei

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schlechtleistung des Rechtsanwalts kann demnach auch nicht ausnahmsweise bei einer völlig unbrauchbaren Leistung die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) greifen (so aber OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997 Heilpraktiker; NJW-RR 2007, 769; NJW-RR 2006, 419 Partnerschaftsvermittlung; NJW-RR 2003, 274 Anwaltsvertrag; offengelassen von OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, 342, zu einem Unternehmensberatungsvertrag).
  • LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des

    Ist aber lediglich die Schlechterfüllung des Vertrages gegeben, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419, 420).
  • AG Mönchengladbach, 08.02.2008 - 4 C 117/07
    Die Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrages lässt den Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt (OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 419, Leitsatz).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5477
OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05 (https://dejure.org/2006,5477)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2006 - 22 U 146/05 (https://dejure.org/2006,5477)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 22 U 146/05 (https://dejure.org/2006,5477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Verzugsschaden aufgrund Verzuges mit der Übertragung der hinteren Hälfte eines Grundstücks; Einstandspflicht des Schuldners im Fall eines unverschuldeten Rechtsirrtums; Einordnung eines Irrtums als "unverschuldet"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 800
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Unverschuldet ist der Irrtum nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW 1951, 398; BGH NJW-RR 1990, 160, 161).

    Von dem Vorwurf fahrlässigen Verhaltens kann er sich nicht schon dann befreien, wenn er sich auf seine eigene Rechtsauffassung, mag sie auch noch so sorgfältig erwogen sein, verlässt, sondern nur, wenn er auch die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung durch die Gerichte in Betracht zieht (vgl. BGH, NJW 1951, 398; OLG Köln NJW-RR 1998, 1017, 1018; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 276 Rz. 22).

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Da derartige Arbeitsleistungen einen Marktwert haben (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2001, 887, 888), kann die Klägerin einen angemessenen Ausgleich für die von der Klägerin zu beweisenden Arbeiten ihres Ehegatten beanspruchen.
  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Marktwert eigener Arbeitsleistungen regelmäßig mit 60% der Kosten eines Fachunternehmens geschätzt werden kann (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, 1669, 1670), da die hier angesetzten Kosten selbst dann noch als angemessen zu schätzen wären (§ 287 ZPO), wenn man von einem sehr viel niedrigeren Prozentsatz ausginge.
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Unverschuldet ist der Irrtum nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW 1951, 398; BGH NJW-RR 1990, 160, 161).
  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93

    Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    An den Entlastungsbeweis sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1994, 2755).
  • OLG Köln, 16.12.1997 - 24 U 100/97

    Anspruch auf Mietzinszahlung sowie auf Räumung und Herausgabe eines angemieteten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Von dem Vorwurf fahrlässigen Verhaltens kann er sich nicht schon dann befreien, wenn er sich auf seine eigene Rechtsauffassung, mag sie auch noch so sorgfältig erwogen sein, verlässt, sondern nur, wenn er auch die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung durch die Gerichte in Betracht zieht (vgl. BGH, NJW 1951, 398; OLG Köln NJW-RR 1998, 1017, 1018; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 276 Rz. 22).
  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    Unverschuldet ist der Irrtum vielmehr nur dann, wenn nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen war (OLG Hamm, MDR 2006, 800).
  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 33/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Unverschuldet ist der Irrtum nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urteil vom 27.09.1989, IV a ZR 156/88 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2006, 22 U 146/05 - juris; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1017, 1018).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 3 Sa 1479/06

    Beitragspflicht - Zusatzversorgungskasse - Baugewerbe - Schuldnerverzug - Zinsen

    Unverschuldet ist sein Rechtsirrtum nur dann, wenn er nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH IVa ZR 156/88 vom 27. September 1989, NJW-RR 90, 160; vgl. auch BGH VIII ZR 255/82 vom 11. Januar 1984, NJW 84, 1028; OLG Hamm MDR 06, 800; Palandt-Heinrichs BGB 66. Aufl. § 276 Rdnr. 22 a. E.).
  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 34/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Unverschuldet ist der Irrtum nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urteil vom 27.09.1989, IV a ZR 156/88 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2006, 22 U 146/05 - juris; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1017, 1018).
  • OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 122/08

    Auslegung einer Pflegeverpflichtung

    Es reicht nicht aus, dass er sich seine Rechtsauffassung nach sorgfältiger Prüfung und sachgemäßer Beratung bildet, sondern es ist nötig, dass er nach dieser Prüfung und Beratung mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen braucht, insbesondere weil er sich auf eine höchstrichterliche Entscheidung berufen kann (BAG, Urt. v. 12.11.1992, 8 AZR 503/91, MDR 1993, 629) oder weil äußerst schwierige und umstrittene Rechtsfragen zu klären sind (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.1989, IVa ZR 156/88, VersR 1990, 153; OLG Hamm, Urt. v. 30.1.2006, 22 U 146/05, MDR 2006, 800).
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