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   BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62   

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https://dejure.org/1963,142
BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62 (https://dejure.org/1963,142)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1963 - V C 198.62 (https://dejure.org/1963,142)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - V C 198.62 (https://dejure.org/1963,142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwaltungszustellungsgesetz §§ 6, 9

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 165
  • MDR 1963, 867
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Ebenso hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 7, 268 [270]) zu der dem gleichen Zweck dienenden Vorschrift des § 187 ZPO ausgeführt, es entspreche nicht dem Zweck dieser Vorschrift, "daß eine Zustellung auch dann als geschehen zu unterstellen ist, wenn das Gericht ... eine Zustellung der Klage nicht vornehmen wollte".
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    (a) Das gilt zunächst für den Fall, dass das Gericht nicht die Absicht hatte, ein Schriftstück in einem betreffenden Verfahren der Partei überhaupt zur Kenntnis zu bringen, so dass diese nur zufällig oder versehentlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, BVerwGE 104, 301, 314; 29, 321, 323; 85, 213, 215; 16, 165, 166 zur inhaltsgleichen Regelung des § 9 VwZG a.F.).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Hierfür fehlte es am Willen des Beklagten, eine Zustellungshandlung vorzunehmen; das Vorhandensein dieses Willens ist indessen unabdingbare Voraussetzung der Zustellung (BVerwG, Urteile vom 19. Juni 1963 - 5 C 198.62 - BVerwGE 16, 165 und vom 29. April 1968 - 8 C 19.64 - BVerwGE 29, 321 ).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

    Hierfür fehlte es am Willen des Beklagten, eine Zustellungshandlung vorzunehmen; das Vorhandensein dieses Willens ist indessen unabdingbare Voraussetzung der Zustellung (BVerwG, Urteile vom 19. Juni 1963 - 5 C 198.62 - BVerwGE 16, 165 und vom 29. April 1968 - 8 C 19.64 - BVerwGE 29, 321 ).
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