Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.06.1968 | BGH, 11.06.1968

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,341
BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66 (https://dejure.org/1968,341)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1968 - VII ZR 65/66 (https://dejure.org/1968,341)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1968 - VII ZR 65/66 (https://dejure.org/1968,341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung von einem oder mehreren Mietshäusern zum Zwecke der Vermietung - Einordnung als nicht gewerbliche Kapitalanlage und nicht als Gewerbebetrieb - Anwendung der zweijährigen Verjährungsfrist - Verjährungsfrist für den Werklohn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn der Verjährungsfrist für Schlußzahlung des Werklohns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1962
  • MDR 1968, 917
  • DB 1968, 1619
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1967 - VII ZR 46/65

    Begriff der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Bauwerks

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66
    Von einem Gewerbebetrieb kann nur gesprochen werden, wenn der Eigentümer beabsichtigt, sich aus der Vermietung eine auf Gewinn gerichtete, dauernde, berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen (Urteile des erkennenden Senats NJW 1963, 1397 und NJW 1967, 2353; ferner BGHZ 49, 258, 260) [BGH 18.01.1968 - VII ZR 101/65].

    Für die Verjährung maßgebend ist aber erst der Zeitpunkt der Fälligkeit (Urt. des Senats vom 25. September 1967 - VII ZR 46/65 - RGRK § 201 Anm. 2; Hereth/Ludwig/Naschold § 9 Nr. 36-38; § 16 Nr. 34).

  • BGH, 18.01.1968 - VII ZR 101/65

    Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen

    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66
    Von einem Gewerbebetrieb kann nur gesprochen werden, wenn der Eigentümer beabsichtigt, sich aus der Vermietung eine auf Gewinn gerichtete, dauernde, berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen (Urteile des erkennenden Senats NJW 1963, 1397 und NJW 1967, 2353; ferner BGHZ 49, 258, 260) [BGH 18.01.1968 - VII ZR 101/65].
  • BGH, 18.04.1963 - VII ZR 37/62
    Auszug aus BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66
    Von einem Gewerbebetrieb kann nur gesprochen werden, wenn der Eigentümer beabsichtigt, sich aus der Vermietung eine auf Gewinn gerichtete, dauernde, berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen (Urteile des erkennenden Senats NJW 1963, 1397 und NJW 1967, 2353; ferner BGHZ 49, 258, 260) [BGH 18.01.1968 - VII ZR 101/65].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1273
BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66 (https://dejure.org/1968,1273)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1968 - VII ZR 48/66 (https://dejure.org/1968,1273)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1968 - VII ZR 48/66 (https://dejure.org/1968,1273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Vertrages über eine Vertretertätigkeit durch widerspruchslose Hinnahme des kaufmännischen Bestätigungsschreibens - Inbetrachtkommen von Vorteilsausgleichung bei Schadensersatzansprüchen und vertraglichen Erfüllungsansprüchen - Schließen einer ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Übernahme der Ausgleichsschuld des U durch den Nachfolger des HV, Abwälzungsvereinbarung, ergänzende Vertragsauslegung

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 917
  • BB 1968, 927
  • DB 1968, 1486
  • JR 1969, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66
    Das angefochtene Urteil ist bei Berücksichtigung des § 308 ZPO dahin zu verstehen, daß es nur über den vom Landgericht abgewiesenen Teil des Klageanspruchs entschieden hat (BGHZ 30, 213).

    Unter Umständen wird es zweckmäßig sein, daß das Berufungsgericht bei seiner neuen Entscheidung mit Einverständnis beider Parteien den noch beim Landgericht anhängigen Teil des Klageanspruchs einbezieht (BGHZ 30, 213, 220) [BGH 16.06.1959 - VI ZR 81/58].

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66
    Das Berufungsgericht hätte daher erwägen müssen, ob diese Lücke nach den für eine ergänzende Vertragsauslegung in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen geschlossen werden kann und muß (vgl. dazu BGHZ 9, 273, 277 ff [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] und 16, 71, 76).
  • OLG Koblenz, 22.03.2007 - 6 U 1313/06

    Handelsvertretervertrag: Ausgleichsanspruch nach Vertragskündigung; Anspruch des

    Sieht ein Handelsvertretervertrag - wie hier - im Hinblick auf die Tätigkeit des Vorgängers des Handelsvertreters eine Einstands- oder Ausgleichszahlung vor, die über eine gewisse Zeit nach und nach mit der Provision verrechnet werden soll, ohne dass geregelt ist, was insofern bei nur kurzer Dauer des Vertragsverhältnisses gelten soll, so enthält der Handelsvertretervertrag eine Lücke, die durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist (BGH MDR 1968, 917, 918).

    Hätten die Parteien bei Vertragsschluss den Fall bedacht, dass es vor Ablauf der drei Jahre zu einer ordentlichen Kündigung kommen würde, so hätten sie bei der gebotenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Geschäftspartner vereinbart (§ 242 BGB; vgl. BGH NJW 2004, 2449), dass eine entsprechend geringere Einstandszahlung zu erbringen sei (vgl. dazu BGH MDR 1968, 917, 918 und NJW 1985, 58, 59; OLG Stuttgart HVR Nr. 838; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 317, 318).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte durch das so bald erfolgte Ausscheiden des Handelsvertreters in die Lage versetzt wurde, die Vertretung neu zu vergeben und sich dafür von dem neuen Handelsvertreter abermals eine Einstandszahlung versprechen zu lassen (vgl. dazu BGH MDR 1968, 917, 918).

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 36/82

    Zahlung einer Abfindung für die Übernahme des Bezirks eines Handelsvertreters -

    Der Bundesgerichtshof hat ferner (Urt. v. 10.06.1968 - VII ZR 48/66, BB 1968, 927) eine im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließende Lücke gesehen, wenn ein Handelsvertreterverhältnis endet, bevor der Handelsvertreter die erwartete Möglichkeit gehabt hat, die an den ausgeschiedenen Vertreter gezahlte Abfindung durch Provisionseinnahmen auszugleichen.
  • BFH, 04.12.1980 - IV B 35/80

    Zahlung eines Ausgleichs - Handelsvertreter - Beendigung des

    Es kommt im Wirtschaftsleben auch vor, daß der Handelsvertreter bei Abgabe der Vertretung an einen anderen Handelsvertreter von diesem eine Abstandsvergütung erhält (BGH-Urteile vom 29. Juni 1967 VII ZR 323/64, BB 1967, 1935; vom 10. Juni 1968 VII ZR 48/66, BB 1968, 927; vom 11. Juni 1975 I ZR 136/74, BB 1975, 1037).

    In anderen Fällen wiederum ist der Unternehmer durch den Ausgleichsanspruch wirtschaftlich nicht belastet, wenn er ihn auf den Nachfolger des ausscheidenden Handelsvertreters abwälzen kann (vgl. BGH Urteile in BB 1968, 927 und BB 1967, 935).

  • BGH, 18.09.1986 - I ZR 24/85

    Zulässigkeit der Berufung auf die Versäumung der Frist zur Geltendmachung des

    Der Bundesgerichtshof hat ferner (Urt. v. 10.6.1968 - VII ZR 48/66, BB 1968, 927) eine im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließende Lücke gesehen, wenn ein Handelsvertreterverhältnis endet, bevor der Handelsvertreter die erwartete Möglichkeit gehabt hat, die an den ausgeschiedenen Vertreter gezahlte Abfindung durch Provisionseinnahmen auszugleichen.
  • OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88

    Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des

    Eine andere Beurteilung ist hier auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1985, 58 ff. BB 68, 927, VersR 59, 692 ff.) unter dem Stichwort eines "Kaufs" einer Bezirksvertretung bei Abschluß eines Bezirksvertretervertrages angezeigt.
  • BFH, 28.04.1971 - I R 39/70

    Unternehmer - Zahlungsverpflichtung eines Ausgleichs - Handelsvertreter -

    Dabei fiele noch ins Gewicht, daß die Ausgleichslast nicht selten auf den Nachfolger des Handelsvertreters rechtsgeschäftlich abgewälzt wird (Schröder, -- DB 1969, 291 --; Eberstein, BB 1971, 200; vgl. BGH-Urteile VII ZR 323/64 vom 29. Juni 1967, BB 1967, 935; VII ZR 48/66 vom 10. Juni 1968, BB 1968, 927).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1968 - VI ZR 191/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2190
BGH, 11.06.1968 - VI ZR 191/66 (https://dejure.org/1968,2190)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1968 - VI ZR 191/66 (https://dejure.org/1968,2190)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1968 - VI ZR 191/66 (https://dejure.org/1968,2190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,2190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 917
  • VersR 1968, 964
  • DB 1968, 2078
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1961 - VI ZR 5/61
    Auszug aus BGH, 11.06.1968 - VI ZR 191/66
    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, sind auf die Verrechnung von Zahlungen, die auf rückständige Beitragsleistungcn zur Sozialversicherung geleistet werden, die §§ 366, 367 BGB .: entsprechend.anwendbar (vgl" Urteile vom 7.November 1961 - VI ZR 5/61 - VersR 1962, 24, 2-7i vom 7. Juni 1963 - VI SR 144/62 - VersR 1963> 1034).
  • BGH, 18.11.1997 - VI ZR 11/97

    Fälligkeit zu zahlender Gesamtsozialversicherungsbeiträge

    Gleiches gilt, wenn die Beiträge erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens zu zahlen sind, weil der Gemeinschuldner dann die Befugnis verloren hat, über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen zu verfügen (§ 6 Abs. 1 KO; vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1968 - VI ZR 191/66 - VersR 1968, 964).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83

    Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse -

    Läßt sich jedoch den Umständen nichts für eine hälftige Anrechnung entnehmen, so entscheiden die in §§ 366 Abs. 2, 367 BGB normierten Kriterien über die Verrechnung von Teilleistungen, was häufig dazu führt, daß die Forderung auf Zahlung der Arbeitgeberanteile als die weniger gesicherte zuerst als getilgt anzusehen ist (vgl. Senatsurteilevom 11. Juni 1968 - VI ZR 191/66 - VersR 1968, 964 - undvom 25. Februar 1975 - VI ZR 222/73 - VersR 1975, 739, 740).
  • BGH, 25.02.1975 - VI ZR 222/73

    Vorsätzliche Nichtabführung von Versicherungsbeiträgen bei Fälligkeit -

    Zutreffend legt das Berufungsgericht seiner Beurteilung auch die vom erkennenden Senat wiederholt vertretene Rechtsansicht zugrunde, daß bei Beitragszahlungen zum Zwecke der Tilgung rückständiger Beitragsschulden, bei denen keine Bestimmung darüber getroffen wird, welche Forderung getilgt werden soll, und sich dies auch nicht aus den Umständen ergibt, gem. § 366 Abs. 2 BGB unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche der Kasse geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere und unter mehreren gleich lästigen die jeweils älteste Schuld getilgt wird (Senatsurteile vom 7. November 1961 - VI ZR 5/61 = a.a.O.; vom 7. Juni 1963 - VI ZR 144/62 = a.a.O. und vom 11. Juni 1968 - VI ZR 191/66 = LM RVO § 533 Nr. 2 a = VersR 1968, 964).
  • BGH, 04.12.1979 - VI ZR 186/78

    Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen

    Demnach führt die vom erkennenden Senat mehrfach bestätigte Anwendbarkeit der §§ 366, 367 BGB (Urt.v. 11. Juni 1968 - VI ZR 191/66 - VersR 1968, 964 m.w.Nachw.) in Bezug auf die hier streitige Schlußzahlung des Konkursverwalters dazu, daß es der Klägerin freigestellt war, zunächst ihre Kosten und Säumniszuschläge (§ 367 BGB) und nachfolgend ihre Restforderung hinsichtlich der Arbeitgeberanteile als getilgt anzusehen, weil sie für diese Beiträge keine weiteren Schuldner hatte.
  • OLG Köln, 25.05.1988 - 13 U 140/87
    Arbeitnehmerbeiträge an den Sozialversicherungsbeiträgen sind i. S. des § 529 RVO dem SVT unberechtigt vorenthalten, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten die Beitragsteile bei der Lohnzahlung vom Lohn abgezogen und sie an dem festgesetzten Zahltag (hier: der 8. des folgenden Monats) nicht an den SVT abgeführt hat (vgl. BGH VersR 68, 964).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht