Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.04.1980 | BGH, 20.03.1980

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1266
BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78 (https://dejure.org/1980,1266)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1980 - IV ZR 39/78 (https://dejure.org/1980,1266)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1980 - IV ZR 39/78 (https://dejure.org/1980,1266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer - Anspruch des Frachtführers auf Haftpflichtversicherungsschutz - Verstoß gegen das im Haftpflichtversicherungsrecht geltende Trennungsprinzip

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 149 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf Haftpflichtversicherungsschutz; Verstoß gegen das im Haftpflichtversicherungsrecht geltende Trennungsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2021
  • MDR 1980, 657
  • VersR 1980, 522
  • DB 1980, 1889
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1975 - IV ZR 102/74

    Anspruchsabtretung - Unmittelbarer Zahlungsanspruch - Haftpflicht -

    Auszug aus BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78
    Eine solche Abtretung ist dogmatisch möglich (BGH VersR 1975, 655); sie kann jedoch durch positive Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (z.B. § 7 Nr. 3 AHB, § 3 Nr. 4 AKB) ausgeschlossen werden.

    Dies gilt nicht nur in denjenigen Fällen, in denen sich die Haftung des Frachtführers nach der KVO richtet, in denen dieser also zu einer Abtretung des Deckungsanspruchs an den Befrachter verpflichtet ist (BGH VersR 1975, 655), sondern auch für die Haftung aus solchen Verträgen, die der CMR unterliegen.

  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 120/73

    Haftung eines Frachtführers bei Entwertung der ganzen Sendung infolge

    Auszug aus BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78
    Kosten im Sinne von § 23 Abs. 4 CMR sind demnach z.B. Wiege-, Siegel- und Nachnahmegebühren, Rollgelder, Import- und Exportsteuern und die Prämie für eine abgeschlossene Transportversicherung (vgl. BGH VersR 1974, 1013 - in LM CMR Nr. 5 nicht vollständig abgedruckt - unter II 3 c; Heuer, Die Haftung des Frachtführers nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr - CMR -, S. 122; Muth, Leitfaden zum CMR, 4. Aufl. S. 107 ff.).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03

    Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter

    Auf Zahlung kann die Klägerin die Beklagte nur in Anspruch nehmen, wenn sie durch Pfändung und Überweisung oder Abtretung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist, also Haftpflichtanspruch und Versicherungsanspruch sich bei ihr in einer Hand vereinigt haben (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1980 - IV ZR 39/78 - VersR 1980, 522 unter I; vom 12. März 1975 - IV ZR 102/74 - VersR 1975, 655 unter 1 und vom 17. März 2004 - IV ZR 268/03 - VersR 2004, 634 unter II 2).
  • BGH, 20.04.2016 - IV ZR 531/14

    Haftpflichtversicherung: Unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherers durch den

    b) Verkannt hat das Berufungsgericht aber, dass eine Ausnahme vom Grundsatz der Notwendigkeit vorheriger Feststellung des Haftpflichtanspruchs im Falle einer wirksamen Abtretung des Deckungsanspruchs an den Geschädigten gilt, so dass sich Haftungs- und Deckungsanspruch in einer Hand vereinigen, wie der Senat ebenfalls bereits in zwei Fällen entschieden hat (Senatsurteile vom 13. Februar 1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522 unter I juris Rn. 10 und vom 12. März 1975 - IV ZR 102/74, VersR 1975, 655 unter 1 b juris Rn. 13 f.).

    Vielmehr hat der Senat in der jüngeren der beiden Entscheidungen ganz allgemein ausgesprochen, dass die Gründe, die gegen die Behandlung der Haftpflichtfrage und der Deckungsfrage in einem einheitlichen Prozess sprechen, dann nicht durchgreifen, wenn der Schädiger seine Deckungsansprüche wirksam an den Geschädigten abgetreten hat (Senatsurteil vom 13. Februar 1980 aaO).

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 220/06

    Kosten der Entsorgung von Transportgut nach einem Verkehrsunfall mit einem Lkw

    Doch sind damit nur Schäden an der transportierten Sache selbst gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1980 - IV ZR 39/78 - VersR 1980, 522, 524; vgl. auch die Gesetzesbegründung zu § 8 Nr. 3 StVG in BT-Drs. 14/7752, S. 31).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 84/98

    Begriff der Sachbeschädigung

    Einen Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten gewährt § 430 Abs. 2 HGB a.F. jedoch nicht, da diese Vorschrift die Anwendung des § 249 BGB gerade ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 13.2.1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Formanforderungen an

    cc) Zu den nach Art. 23 Abs. 4 CMR zu erstattenden sonstigen Kosten gehören - neben der Fracht - die Prämien zur Transportversicherung (BGH, Urteil vom 3. Juli 1974 - I ZR 120/73, VersR 1974, 1013, 1015 [juris Rn. 25]; Urteil vom 13. Februar 1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00

    Begriff der sonstigen aus Anlaß der Beförderung des verlorenen Gutes entstandenen

    c) Nach anderer (engerer) Auffassung sind nur solche Kosten gemäß Art. 23 Abs. 4 CMR zu erstatten, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, die also nicht schadensbedingt entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 13.2.1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 = NJW 1980, 2021; OLG München TranspR 1991, 427, 428; Koller aaO Art. 23 CMR Rdn. 10 m.w.N.; Helm aaO Art. 23 Rdn. 18; MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 23 CMR Rdn. 38; Herber/Piper aaO Art. 23 Rdn. 26; Piper, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Speditions- und Frachtrecht, 7. Aufl., Rdn. 425).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    Im Deckungsprozess darf nicht mehr geprüft werden, ob der Anspruch des geschädigten Dritten berechtigt ist oder nicht (vgl. BGH, VersR 1967, 769 (770); VersR 1980, 522 (523); OLG Frankfurt, VersR 1989, 732; Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 5 u. 29; Bauer, aaO., Rdnr. 476; Reiff, VersR 1990, 113 (119)).
  • OLG Köln, 13.11.2007 - 9 U 204/06

    Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht als Versicherungsnehmer wegen

    Denn wenn der Versicherer sich schon ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass Inhaber des Deckungsanspruchs nicht mehr sein Versicherungsnehmer, sondern der Geschädigte selbst sein soll, eine Personenverschiedenheit auf Gläubigerseite hinsichtlich der Geltendmachung von Haftpflichtanspruch und Deckungsanspruch also nicht mehr besteht, dann muss der Versicherer auch hinnehmen, dass der Deckungsprozess zugleich auch mit Fragen aus dem Haftpflichtverhältnis geführt wird (vgl. dazu BGH DB 1980, 1889 ff; OLG Stuttgart VersR 2000, 881f., juris-Rz. 27).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2012 - 18 U 43/12

    Umfang des Schadensersatzes nach der Beschädigung von Transportgut

    Im Rahmen des Art. 23 Abs. 4 CMR, der die anhand des Art. 23 Abs. 1 - 3 CMR zu berechnende Ersatzsumme aufstockt, ist darüber hinaus herrschende Meinung, dass unter "Kosten" im Sinne dieser Bestimmung lediglich die mit dem Transport selbst verbundenen, nicht aber die durch den Verlust oder eine Beschädigung entstandenen zusätzlichen Kosten zu verstehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.1980 - IV ZR 39/7, NJW 1980, 2021; BGH, Urteil vom 26.06.2003, a.a.O.; BGH, Urteil vom 10.12.2009, a.a.O.; Koller, a.a.O., Art. 23 CMR, Rdnr. 10; Jesser-Huß in: Münchener Kommentar zum HGB, Art. 23 CMR, Rdnr. 38, 41).
  • OLG Nürnberg, 27.05.1993 - 8 U 850/93

    Einbeziehung allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) in einen

    a) Die AVB des Versicherers sind allgemeine Geschäftsbedingungen, die für ein bestimmtes Versicherungsverhältnis nur dadurch Geltung erlangen können, daß die Parteien sie zum Bestandteil des Versicherungsvertrages machen (vgl. BGH VersR 1980, 522; Hofmann, Privatversicherungsrecht, 2. Aufl., § 3 RdZiffer 17).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02

    Frachtführerhaftpflichtversicherung: Inhaltskontrolle der Bestimmung von

  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02

    Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit

  • AG Düsseldorf, 10.02.2023 - 37 C 129/22

    Möbelspediteurs Unterrichtungspflichten über Schadensanzeige Vebraucherverkehr

  • LG Dortmund, 01.06.2006 - 2 O 268/05
  • LG Chemnitz, 29.09.2008 - 6 S 190/08
  • OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23

    Ansprüche aus Betriebshaftpflichtversicherung nach Insolvenz der

  • KG, 26.02.2002 - 5 W 85/01

    Gesamtschuldnerische Kostenhaftung bei einer Verurteilung mehrerer zu einem

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
  • OLG München, 23.09.1991 - 7 U 2871/91
  • OLG Köln, 30.08.1990 - 17 U 35/89

    Anforderungen an eine verschuldensunabhängige Haftung für die Beschädigung des

  • OLG Hamburg, 17.11.1983 - 6 U 158/83
  • OLG Bremen, 10.01.1991 - 2 U 40/90

    Schadensregulierung aus übergegangenem Recht ; Voraussetzungen für eine Haftung

  • OLG Hamburg, 29.11.1984 - 6 U 134/84

    Frachtvertragsrechtliche Ausgestaltung des Schadensersatzanspruchs gegen einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1980 - IVb ARZ 513/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,6966
BGH, 02.04.1980 - IVb ARZ 513/80 (https://dejure.org/1980,6966)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1980 - IVb ARZ 513/80 (https://dejure.org/1980,6966)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1980 - IVb ARZ 513/80 (https://dejure.org/1980,6966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,6966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung der Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem (negativen) Zuständigkeitsstreit - Erneute Unzuständigkeitserklärung des Amtsgerichtes nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes - Möglichkeit der erneuten Überprüfung der getroffenen Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 657
  • FamRZ 1980, 670
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 61/79

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen ein amtsgerichtliches

    Auszug aus BGH, 02.04.1980 - IVb ARZ 513/80
    Über diesen Antrag ist es zu einem (negativen) Zuständigkeitsstreit zwischen dem Oberlandesgericht und dem Amtsgericht gekommen, in dem der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 17. Oktober 1979 (FamRZ 1980, 48) das Amtsgericht für zuständig erklärt hat.

    Nach dem Grundsatz der perpetuatio fori ist daher die Zuständigkeit des Amtsgerichts (vgl. dazu BGH FamRZ 1979, 1004; 1980, 48) durch die Einlegung der Anschlußberufung und die dadurch eingetretene Anhängigkeit der Ehesache in der Berufungsinstanz nicht mehr berührt worden.

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 02.04.1980 - IVb ARZ 513/80
    Sinn und Zweck des Verfahrens nach § 36 Nr. 6 ZPO ist es in erster Linie, im Interesse der Parteien und der Rechtssicherheit den mißlichen Streit darüber, welches Gericht für die Sachentscheidung zuständig ist, schnell zu beenden, damit das als zuständig bestimmte Gericht sich möglichst bald mit der Sache selbst befaßt (BGHZ 71, 69, 74).
  • OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22

    Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und

    Die Bestimmung des Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist dabei - anders als etwa die Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - keine Ermessenentscheidung, sondern das Oberlandesgericht ist im Rahmen der zu treffenden Zuweisungsentscheidung an die gesetzlichen Zuständigkeitsnormen gebunden (BGH FamRZ 1980, 670, BGH NJW 1995, 534).

    Der Beschluss begründet dabei unmittelbar die Zuständigkeit des bestimmten Gerichts, das hieran gebunden ist (BGH FamRZ 1980, 670 = BeckRS 2010, 21772; OLG München NJW-RR 2002, 1722).

  • BGH, 04.03.1981 - IVb ARZ 502/81

    Folgen eines negativen Zuständigkeitsstreites bei Verfahren die sowohl eine

    Eine solche Entscheidung hat zur Folge, daß die Zuständigkeit des Gerichts hinsichtlich der Klageansprüche, für die es nach dem Gesetz nicht zuständig war, mit konstitutiver Wirkung begründet wird (vgl. Senatsbeschluß vom 2. April 1980 - IV b ARZ 513/80 - FamRZ 1980, 670, 671).

    Es wäre mit der Ordnungsfunktion der Zuständigkeitsbestimmung unvereinbar, wenn die getroffene Entscheidung - von dem für zuständig erklärten Gericht oder von Verfahrensbeteiligten - in Zweifel gezogen und einer nochmaligen Überprüfung zugeführt werden könnte (Senatsbeschluß vom 2. April 1980 aaO).

  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 110/19

    Bindungswirkung der Entscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

    aa) Zwar ist eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO auch dann wirksam und bindend, wenn sie im Einzelfall den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften nicht entspricht, etwa weil die tatsächliche Lage des Verfahrens nicht voll berücksichtigt oder eine Zuständigkeitsnorm nicht oder nicht richtig angewandt worden ist; sie begründet in einem solchen Fall die Zuständigkeit des Gerichts mit konstitutiver Wirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 1980, IVb ARZ 513/80, juris Rn. 4; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. März 2013, 11 AR 219/12, juris Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2013 - 11 AR 219/12

    Bindungswirkung einer Zuständigkeitsbestimmung

    Dieser Beschluss ist grundsätzlich bindend, und zwar selbst dann, wenn das bestimmende Gericht die tatsächliche Lage des Verfahrens nicht vollständig berücksichtigt hat oder Zuständigkeitsnormen nicht korrekt angewandt hat (vgl. BGH FamRZ 1980, 670, 671; Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 37 Rdnr. 7; Zöller/Vollkommer, 29. Aufl., § 37 ZPO Rdnr.5; Musielak/Heinrich, § 37 ZPO, 9. Aufl. Rdnr. 9).
  • OLG Nürnberg, 20.06.1996 - 3 AR 1910/96

    Annahme örtlicher Unzuständigkeit nach Bestimmung als funktionell zuständiges

    Die dort zitierten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 1986, 404/406) und des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1980, 670) betrafen mit dem vorliegenden Problem nicht zu vergleichende Fallgestaltungen.
  • OLG Brandenburg, 29.04.2013 - 13 UFH 1/12
    Dies war bereits für eine einstweilige Anordnung gemäß § 620 ZPO aF anerkannt (BGH FamRZ 1980, 670) und muss angesichts der jetzigen Selbständigkeit des Anordnungsverfahrens nach dem FamFG erst recht gelten (vgl. Zöller/Feskorn a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1980 - 3 WF 319/79
    Eine Vorlage dieser Sache an den Bundesgerichtshof kommt mangels einer Rechtsgrundlage nicht in Betracht, da sogar das Hauptsacheverfahren einer weiteren Beschwerde selbst dann verschlossen ist, wenn diese zugelassen würde (vgl. BGH FamRZ 1980, 670 = BGHF 2, 106).
  • OLG Hamm, 25.02.1982 - 7 WF 62/82
    Es handelt sich hierbei um einen allgemeinen Grundsatz, der auf das Verfahren nach §§ 620 ff ZPO entsprechend anwendbar ist (BGH FamRZ 1980, 670 = BGHF 2, 106; Bay- ObLG FamRZ 1979, 941).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1980 - IVa ZR 4/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,12733
BGH, 20.03.1980 - IVa ZR 4/80 (https://dejure.org/1980,12733)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1980 - IVa ZR 4/80 (https://dejure.org/1980,12733)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1980 - IVa ZR 4/80 (https://dejure.org/1980,12733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,12733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 657
  • VersR 1980, 641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 20.03.1980 - IVa ZR 4/80
    Dies entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. etwa BGH LM Nr. 1 zu § 1 AEB; BGH VersR 1974, 1166; 1975, 845; ebenso in der Kfz-Teilkaskoversicherung: BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; OLG Nürnberg VersR 1974, 1169; OLG Frankfurt VersR 1978, 459) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.

    Die persönliche Glaubwürdigkeit des Klägers hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil VersR 1977, 610 berücksichtigt; es hat nicht übersehen, daß dieser Umstand von besonderer Bedeutung für die zu stellenden Beweisanforderungen ist.

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz

    Auszug aus BGH, 20.03.1980 - IVa ZR 4/80
    Dies entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. etwa BGH LM Nr. 1 zu § 1 AEB; BGH VersR 1974, 1166; 1975, 845; ebenso in der Kfz-Teilkaskoversicherung: BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; OLG Nürnberg VersR 1974, 1169; OLG Frankfurt VersR 1978, 459) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.

    Das Berufungsgericht hat auch nicht zum Ausdruck gebracht, daß es in diesem Punkt den Ausführungen des Klägers ohne Beweisaufnahme glaubt (vgl. BGH NJW 1974, 1248; VersR 1978, 732).

  • RG, 23.12.1880 - 3245/80

    Was ist unter "Nachtzeit" im Sinne des §. 243 Nr. 7 St.G.B.'s zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 20.03.1980 - IVa ZR 4/80
    Unter Nachtzeit im Sinne von § 1 Nr. 2 c AEB ist die Zeitspanne zwischen dem Eintritt der Dunkelheit und dem Beginn der Morgendämmerung zu verstehen (im Anschluß an RGSt 3, 209).

    Unter Nachtzeit ist daher die Zeitspanne zwischen dem Eintritt der Dunkelheit und dem Beginn der Morgendämmerung zu verstehen (RGSt 3, 209).

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 216/80

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung -

    Deshalb kommt es auf die Anforderungen, die an den Beweis des Versicherungsfalls zu stellen sind, ebensowenig an wie darauf, ob die in diesem Zusammenhang bedeutsame persönliche Glaubwürdigkeit des Versicherten gegeben ist (vgl. zu beiden Fragen zuletzt Senatsurteil vom 20. März 1980 - IVa ZR 4/80 - VersR 1980, 641).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht