Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.11.1980

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.11.1980 - 4 U 163/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1661
OLG Schleswig, 26.11.1980 - 4 U 163/79 (https://dejure.org/1980,1661)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.11.1980 - 4 U 163/79 (https://dejure.org/1980,1661)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. November 1980 - 4 U 163/79 (https://dejure.org/1980,1661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765 § 766
    Bürgschaft: Haftung des Bürgen bei nachträglicher Änderung einer Bürgschaftsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57

    Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.1980 - 4 U 163/79
    Die bloße Mitunterzeichnung dieser Darlehnsurkunde durch die Beklagte hätte allerdings zur Begründung einer Bürgschaftsverpflichtung nicht ausgereicht; der Wille für eine fremde Schuld einstehen zu wollen, muss sich aus der Urkunde selbst ergeben (RG 71, 113; 78, 37; BGHZ 26, 142).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06

    Beweistkraft einer notariellen Urkunde; Sittenwidrigkeit der Übernahme einer

    Insoweit handelt es sich nicht um die der Form des § 766 BGB allerdings nicht genügende bloße Mitunterzeichnung einer fremden Haftungserklärung (OLG Schleswig, MDR 1981, 496), sondern um die Abgabe einer eigenständigen Bürgschaftserklärung, die einer besonderen Unterzeichnung als Bürge entgegen der Auffassung des Beklagten nicht bedurfte.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.11.1980 - 5 U 4/80 m   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4162
OLG Hamm, 06.11.1980 - 5 U 4/80 m (https://dejure.org/1980,4162)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.1980 - 5 U 4/80 m (https://dejure.org/1980,4162)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 1980 - 5 U 4/80 m (https://dejure.org/1980,4162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; BauO NW § 69

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einzelfallreglung mit Ermächtigungsnorm als Grundlage für Unterlassungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 496
  • VersR 1981, 540
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Diese schon vom Reichsgericht - wenn auch mit ungenauer Begründung - begonnene Rechtsprechung (vgl. RG JW 1909, 493, 494; JW 1916, 38, 39) wurde in neuerer Zeit fortgesetzt (OLG Hamm JZ 1981, 277 f [OLG Hamm 06.11.1980 - 5 U 4/80]; OLG München, VersR 1983, 887, 888; vgl. auch BayObLG VersR 1979, 743, 744) und in einer grundlegenden Entscheidung auch vom Bundesgerichtshof (BGHZ 62, 265, 266 [BGH 22.04.1974 - III ZR 21/72] mit zust. Anm. Kreft, LM BJagdG Nr. 11) bestätigt.

    Er hat daher schon in einer früheren Entscheidung einer auf die Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz gestützten Unterlassungsklage mit dem Antrag, zur Lärmabwehr das Abstellen von Zugmaschinen und Lastkraftwagen mit 3, 5 to Eigengewicht oder mehr auf einem Nachbargrundstück zu verbieten, allein auf der Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 45 Abs. 3 ReichsgaragenO "ohne jede weitere Prüfung" (S. 15 des Urteils NJW 1964, 396 [BGH 27.11.1963 - V ZR 201/61]/398 insoweit in BGHZ 40, 306 f [BGH 27.11.1963 - V ZR 201/61] nicht abgedruckt), d.h. ohne Feststellung der Voraussetzungen des § 906 BGB, stattgegeben (richtig auch OLG Hamm JZ 1981, 277 [OLG Hamm 06.11.1980 - 5 U 4/80]).

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