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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.01.1986 - RReg. 4 St 273/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2286
BayObLG, 14.01.1986 - RReg. 4 St 273/85 (https://dejure.org/1986,2286)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.1986 - RReg. 4 St 273/85 (https://dejure.org/1986,2286)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - RReg. 4 St 273/85 (https://dejure.org/1986,2286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betrieb; Genehmigung; Autowrack-Sammelplatz; Abfallbeseitigungsanlage; Umweltgefährdung; Abfallbeseitigung; Altöl; Verunreinigung; Boden

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 604
  • NStZ 1986, 319
  • BayObLGSt 1986, 3
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 13.04.1984 - RReg. 4 St 67/84

    Betreiben; Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsanlage

    Auszug aus BayObLG, 14.01.1986 - RReg. 4 St 273/85
    Der Anlagenbegriff des § 327 Abs. 2 Nr. 2 StGB i. V. m. § 5 Abs. 1 AbfG ist, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 18.12.1981 (BayObLGSt 1981, 198 [hier: V (540) 117 b]) und vom 13.4.1984 (BayObLGSt 1984, 48 [hier: III (336) 243 e]) dargelegt hat, weit auszulegen.
  • BayObLG, 18.12.1981 - RReg. 4 St 287/81
    Auszug aus BayObLG, 14.01.1986 - RReg. 4 St 273/85
    Der Anlagenbegriff des § 327 Abs. 2 Nr. 2 StGB i. V. m. § 5 Abs. 1 AbfG ist, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 18.12.1981 (BayObLGSt 1981, 198 [hier: V (540) 117 b]) und vom 13.4.1984 (BayObLGSt 1984, 48 [hier: III (336) 243 e]) dargelegt hat, weit auszulegen.
  • OLG Braunschweig, 02.02.1998 - Ss 97/97

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Strafrechtlicher Abfallbegriff; Sache als

    Daß auch Autolagerplätze als genehmigungsbedürftige Anlagen i.S. dieser Vorschrift in Betracht kommen, welche ihrerseits auf § 4 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes Bezug nimmt, der auf § 1 nebst Anhang der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung verweist, ist anerkannt (vgl. BayObLG NStZ 1986, 319).
  • OLG Köln, 19.02.1999 - Ss 610/98
    Bei der Autoverwertung des Angeklagten handelt es sich um eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Abfallgesetzes, da darunter auch Anlagen fallen, die der Lagerung oder Behandlung von Autowracks dienen ( § 5 AbfG; vgl. dazu auch BayObLG NStZ 1986, 319; BVerwG DVBl 1983, 350 f; VGH Kassel NVwZ 1987, 993).
  • OLG Köln, 13.02.1990 - 2 Ws 648/89

    Aussetzung eines Strafverfahrens zwecks Abwartens einer rechtskräftigen

    Bei dem vom Angeklagten seit 1977 auf dem neu angemieteten Grundstück in G unterhaltenen Autoverschrottungsbetrieb handelt es sich um eine Abfallbeseitigungsanlage im Sinne des § 327 Abs. 2 Nr. 2 StGB (vgl. BayObLG, NStZ 1986, 319).
  • OLG Köln, 13.02.1990 - 2 Ws 648/39

    Befugnis eines Landgerichts zur Aussetzung eines Strafverfahrens in der

    Bei dem vom Angeklagten seit 1977 auf dem neu angemieteten Grundstück in G unterhaltenen Autoverschrottungsbetrieb handelt es sich um eine Abfallbeseitigungsanlage im Sinne des § 327 Abs. 2 Nr. 2 StGB (vgl. BayObLG, NStZ 1986, 319).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.02.1986 - 1 Ws 155/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2817
OLG Düsseldorf, 24.02.1986 - 1 Ws 155/86 (https://dejure.org/1986,2817)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.1986 - 1 Ws 155/86 (https://dejure.org/1986,2817)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 1986 - 1 Ws 155/86 (https://dejure.org/1986,2817)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostentragungspflicht; Pflichtverteidigung; Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Antragszurückweisung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 143

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 604
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Dies gilt auch dann, wenn sich inzwischen ein Wahlverteidiger bestellt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Februar 1986 in MDR 1986, 604 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdnr. 1 zu § 141 m.w.N.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der bisherige Pflichtverteidiger mit der Zurücknahme seiner Bestellung einverstanden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1987, JMB1. NW 1988, 34; OLG Koblenz, MDR 1986, 604 ; KG JR 1974, 433; a.A. Molketin MDR 1989, 503, m.w.N.).

    Diese Ablehnung ist daher einer Anfechtung entzogen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Februar 1986, a.a.O.; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdnr. 9 zu § 141).

  • BGH, 15.08.2023 - StB 28/23

    Verwerfung des Antrags eines Beschuldigten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Eine etwaige spätere Belastung des Beschuldigten mit den Kosten des Pflichtverteidigers nach einer rechtskräftigen Verurteilung begründet im Erkenntnisverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2023 - StB 21/23, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 1986 - 1 Ws 155/86, …
  • BGH, 03.05.2023 - StB 21/23

    Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der

    Solche Kosten sind Auslagen der Staatskasse, deren Berechtigung nach Abschluss des Strafverfahrens im Kostenansatzverfahren geprüft wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 1986 - 1 Ws 155/86, …
  • OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88

    Strafprozeßrecht: Anfechtbarkeit der Entscheidung über

    Die Kostenfrage hat neben der ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten und des ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens außer Betracht zu bleiben (OLG Düsseldorf, MDR 86, 604; OLG Celle, neue Strafrechtzeitung 88, 39).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    Die vom Senat (MDR 1986, 604 ; Beschluß vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle, NStZ 1988, 39 ; OLG Koblenz, OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO ; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung ein Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren - Pflichtverteidigers neben einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eine weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 1 Ws 74/99
    Aber auch eine namens des Angeklagten eingelegte Beschwerde wäre unzulässig, weil dieser ebenfalls in der Regel nicht beschwert ist, wenn die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, der zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs bestellt worden ist, nicht zurückgenommen wird, obwohl sich später ein Wahlverteidiger meldet (vgl. Senat in MDR 1986, 604 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.01.1986 - 1 Ws 42/86   

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https://dejure.org/1986,6360
OLG Koblenz, 27.01.1986 - 1 Ws 42/86 (https://dejure.org/1986,6360)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.01.1986 - 1 Ws 42/86 (https://dejure.org/1986,6360)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Januar 1986 - 1 Ws 42/86 (https://dejure.org/1986,6360)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 604
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    Ist zu erwarten, dass der Wahlverteidiger sein Mandat alsbald, z.B. wegen Mittellosigkeit des Angeklagten, wieder niederlegen wird, ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufrecht zu halten (OLG Düsseldorf, VRS 99, 57, 58; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207; KG, NStZ 1993, 201, 202; OLG Koblenz, MDR 1986, 604).

    Auf einen solchen Wechsel des Pflichtverteidigers hat der Angeklagte schon wegen der dadurch bedingten finanziellen Mehrbelastung der Staatskasse sowie möglicher Störungen und einer Verlängerung des Verfahrens keinen Anspruch (OLG Düsseldorf, VRS 99, 57, 58; OLG Düsseldorf, StV 1997, 576; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207; KG, NStZ 1993, 201, 202; OLG Koblenz, MDR 1986, 604; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 143 Rdnr. 2).

  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Im übrigen ist anerkannt, daß ein Anwalt seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht dadurch erreichen kann, daß er zunächst durch die Übernahme eines Wahlmandats die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers gemäß § 143 StPO bewirkt und dann - verbunden mit dem Antrag, ihn als Pflichtverteidiger zu bestellen - sein Wahlmandat niederlegt (OLG Koblenz, MDR 1986 S. 604 ; KG, StV 1987, 428, 429; KG, NStZ 1993, 201, 202).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99

    Pflichtverteidiger, Anwalt des Vertrauens, Auswahl, Entpflichtung, wichtiger

    Darüber hinaus wäre eine Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO auch dann aufrechtzuerhalten, wenn der Angeschuldigte zwar einen anderen Verteidiger bevollmächtigt, jedoch zu befürchten ist, daß dieser Wahlverteidiger sein Mandat alsbald niederlegen wird, um den bisherigen Pflichtverteidiger rechtsmißbräuchlich aus dem Amt zu verdrängen (vgl. KG NStZ 1993, 201; OLG Koblenz, MDR 1986, 604).
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