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   OLG Zweibrücken, 17.11.1988 - 2 UF 45/88   

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OLG Zweibrücken, 17.11.1988 - 2 UF 45/88 (https://dejure.org/1988,3460)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.11.1988 - 2 UF 45/88 (https://dejure.org/1988,3460)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. November 1988 - 2 UF 45/88 (https://dejure.org/1988,3460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Letzte mündliche Verhandlung; Berufungsgericht; Schlußverhandlung; Tatsachenverhandlung; Berücksichtigungsfähiges Vorbringen; Rücknahme der Berufung; Verurteilung; Wiederkehrende Leistung; Streitige Verhandlung

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 462
  • FamRZ 1989, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84

    ... neuer Umstände bei der Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.11.1988 - 2 UF 45/88
    Dies steht im Einklang mit dem Grundsatz, daß der erstinstanzlich unterliegende Abänderungskläger zunächst zwischen Berufung und einer Abänderungsklage die Wahl hat, daß er aber dann, wenn er das Berufungsverfahren gewählt hat, die Änderungen, die bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung in dem anhängigen Berufungsverfahren eingetreten sind, bereits in diesem Verfahren geltend machen muß (vgl. BGH, NJW 1986, 383 [hier: IV (415) 173 a]; BGH, NJW 1981, 2193,2195; Hahne, FamRZ 1983, 1189,1193).

    Dies gebieten Gründen der Prozeßökonomie, der Umstand, daß für die Erhebung einer Abänderungsklage während des noch anhängigen Ä zudem selbst angestrebten Ä Berufungsverfahrens das Rechtschutzbedürfnis fehlt und letztlich die Erwägung, daß ansonsten die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde (vgl. BGH, NJW 1986, 383,384; FamRZ 1988, 601,603).

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.11.1988 - 2 UF 45/88
    Dies steht im Einklang mit dem Grundsatz, daß der erstinstanzlich unterliegende Abänderungskläger zunächst zwischen Berufung und einer Abänderungsklage die Wahl hat, daß er aber dann, wenn er das Berufungsverfahren gewählt hat, die Änderungen, die bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung in dem anhängigen Berufungsverfahren eingetreten sind, bereits in diesem Verfahren geltend machen muß (vgl. BGH, NJW 1986, 383 [hier: IV (415) 173 a]; BGH, NJW 1981, 2193,2195; Hahne, FamRZ 1983, 1189,1193).
  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 36/87

    Vorwirkung einer Abänderungsklage auf einen Zeitpunkt im Vorprozeß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.11.1988 - 2 UF 45/88
    Dies gebieten Gründen der Prozeßökonomie, der Umstand, daß für die Erhebung einer Abänderungsklage während des noch anhängigen Ä zudem selbst angestrebten Ä Berufungsverfahrens das Rechtschutzbedürfnis fehlt und letztlich die Erwägung, daß ansonsten die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde (vgl. BGH, NJW 1986, 383,384; FamRZ 1988, 601,603).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 14/87

    Abänderung eines Prozeßvergleichs durch Urteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.11.1988 - 2 UF 45/88
    Dem steht die Entscheidung des BGH (FamRZ 1988, 493 [hier: IV (415) 193 b]) nicht entgegen.
  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09

    Nachehelicher Unterhalt: Präklusionswirkung eines eine Abänderungsklage

    Durch die Berufungsrücknahme wird der Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz wieder zum maßgebenden Zeitpunkt im Sinne von § 323 Abs. 2 ZPO (Senatsurteil BGHZ 96, 205, 211 = FamRZ 1986, 43, 44; aA OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 304 unter unzutreffender Berufung auf das Senatsurteil vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 14/87 - FamRZ 1988, 493).
  • OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Maßgeblicher

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (FamRZ 1989, 304), wonach der Schluss der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren dann maßgebend bleibt, wenn die Berufung erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird, folgt der Senat nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.10.1988 - 5 U 149/88   

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OLG Frankfurt, 25.10.1988 - 5 U 149/88 (https://dejure.org/1988,7575)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.1988 - 5 U 149/88 (https://dejure.org/1988,7575)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 5 U 149/88 (https://dejure.org/1988,7575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 462
  • DB 1989, 820
  • Rpfleger 1989, 115
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.1989 - 11 WF 501/89   

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OLG München, 20.01.1989 - 11 WF 501/89 (https://dejure.org/1989,13587)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.1989 - 11 WF 501/89 (https://dejure.org/1989,13587)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 1989 - 11 WF 501/89 (https://dejure.org/1989,13587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 462
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Ludwigslust, 15.09.2010 - 5 F 45/09

    Scheidungsverbund: Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag wegen unzumutbarer

    Denn diese Kostenregelung ist dadurch gerechtfertigt, dass die einstweilige Anordnung letztlich durch die Ehesache ausgelöst wird, also die Kosten zu den Kosten der Ehesache gehören und von dem zu tragen sind, den diese Kosten treffen; für die Ehescheidung ist aber eben auf die Bestimmungen der §§ 93a Abs. 1 a. F. bzw. 91 Abs. 1 ZPO abzustellen (vgl. OLG München MDR 1989, 462).
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