Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5765
OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89 (https://dejure.org/1989,5765)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.03.1989 - Ws 157/89 (https://dejure.org/1989,5765)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. März 1989 - Ws 157/89 (https://dejure.org/1989,5765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 460
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83

    Anspruch auf Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89
    (Senat, Beschluß vom 10. Januar 1984 - Ws 751/83 = StV 84/234; Kleinknecht-Meyer, a. a. O., KK-Laufhütte, a. a. O.)', in der Sache aber nicht begründet.
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Entpflichtung ein Beschwerderecht nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89, MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17, juris; BeckOKStPO/Krawczyk, § 143 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 143 Rn. 7), berücksichtigt dies die dargelegte gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung und die sich aus den zugehörigen Materialien (BT-Drucks. 3/120, S. 78) ersichtliche gesetzgeberische Intention nicht.
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

    Soweit vereinzelt vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe ein eigenes Recht zur Beschwerde nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89 -, juris = MDR 1990, 460; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 -, juris), vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen, da sie im Widerspruch zu § 48 Abs. 2 BRAO steht, der ein eigenes Recht auf Aufhebung der Beiordnung gerade vorsieht.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist daher mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Allerdings ist letzterer Fall bislang nur in jener Konstellation entschieden worden, dass sich der Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme seiner eigenen Bestellung wendet (vgl. OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamburg, NJW 1998, 621 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16

    Notwendige Verteidigung: Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers lediglich

    b) Der Verteidiger, dem ein eigenes Beschwerderecht weder gegen die Ablehnung seiner gerichtlichen Bestellung (Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 141 Rn. 10 m.w.N.) noch gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; OLG Bamberg, MDR 1990, S. 460; OLG Hamm NJW 2006, 2712 f.) zusteht, hat die Beschwerden namens und im Auftrag des Angeklagten eingelegt.
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 54/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Allerdings ist letzterer Fall bislang nur in jener Konstellation entschieden worden, dass sich der Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme seiner eigenen Bestellung wendet (vgl. OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamburg, NJW 1998, 621 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3014
OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89 (https://dejure.org/1989,3014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.1989 - VI 13/89 (https://dejure.org/1989,3014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - VI 13/89 (https://dejure.org/1989,3014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 460
  • NStZ 1990, 47
  • AnwBl 1990, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89
    Das Recht, sich des Beistandes von drei gewählten Verteidigern zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO ), verleiht einem Angekl. keine Befugnis, die Beiordnung eines zweiten Verteidigers seines Vertrauens und seiner Wahl zu verlangen, wenn er bereits über einen solchen Verteidiger verfügt (BVerfGE 39, 238, 243).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89
    ... Den Bestimmungen der StPO (§ 142 Abs. 1 Satz 2 StPO ) und dem Verfassungsgebot des fairen Verfahrens ist damit genügt (BVerfGE 9, 36, 38).
  • OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89

    Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89
    Zum angesprochenen Problemkreis vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 1 Ws 441/89 v. 9.11.89, in StV 1990, 55 ) und OLG Frankfurt (Beschluß - 3 Ws 166/89 - v. 8.3. 89, in StV 1989, 384 ): Beide Gerichte betonen übereinstimmend, daß in Beachtung der Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO vor der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers der Angekl. zu hören ist.
  • OLG Frankfurt, 08.03.1989 - 3 Ws 166/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - VI 13/89
    Zum angesprochenen Problemkreis vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 1 Ws 441/89 v. 9.11.89, in StV 1990, 55 ) und OLG Frankfurt (Beschluß - 3 Ws 166/89 - v. 8.3. 89, in StV 1989, 384 ): Beide Gerichte betonen übereinstimmend, daß in Beachtung der Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO vor der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers der Angekl. zu hören ist.
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung

    Nur wenn der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich und schwierig ist, dass er - auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel - ausschließlich bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann, vermag die Beistandsfunktion die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers zu gebieten (OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47; OLG Hamburg StV 2000, 409, 410).
  • LG Köln, 13.08.2015 - 105 Qs 177/15

    Sicherungspflichtverteidiger, Beiordnung

    (OLG Celle StV 1988, 379; OLG Düsseldorf NStz 1990, 47).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06

    Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten

    Dies bedeutet, dass die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers einerseits dann erforderlich ist, wenn der Verfahrensstoff derart außergewöhnlich umfangreich und schwierig ist, dass er - auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel - ausschließlich bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47; OLG Hamburg StV 200, 409).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2000 - 2 Ws 102/00

    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (§§ 141, 142

    Die Auswahl des weiteren Pflichtverteidigers ist Sache des Gerichtsvorsitzenden, der nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, ohne dass der Anwalt, der die Verteidigung führen will, seine Beiordnung durchsetzen könnte und ohne dass der Angeklagte einen Anspruch auf Beiordnung des von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts hat (BVerfGE 39, 238, 242, 243; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47 f).
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

    Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers kann insbesondere mit Rücksicht auf Umfang und Schwierigkeit der Sache, zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Verlaufs der Hauptverhandlung oder aus sonstigen Gründen prozessualer Fürsorge geboten sein (vgl. OLG Celle StV 1988, 379, 380; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47; OLG Frankfurt StV 1991, 9;HansOLG Hamburg StV 2000, 409, 410; OLG Karlsruhe StV 2001, 557, 558; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 141, Rdn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.1989 - 2 Ws 519/89, 2 Ws 522/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7764
OLG Düsseldorf, 18.10.1989 - 2 Ws 519/89, 2 Ws 522/89 (https://dejure.org/1989,7764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.1989 - 2 Ws 519/89, 2 Ws 522/89 (https://dejure.org/1989,7764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - 2 Ws 519/89, 2 Ws 522/89 (https://dejure.org/1989,7764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 460
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 1 Ws 99/93

    Haftung des Privatklägers für von seinem Anwalt verschuldete Säumnis

    Sie läßt dagegen die Voraussetzung der Verhinderung unberüht, so daß zusätzlich zu der unterbliebenen Belehrung zwischen diesem Umstand und der Fristversäumnis ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muß (vgl. BGH, in GoltdArch 1980, 4669; Senatsbeschluß v. 22.11.1985 in NStZ 1986, 233; Beschlüsse des 2. Strafsenats v. 28.6.1983 in MDR 1984, 71 und v. 18.10.1989 in MDR 1990, 460; BayObLG, in GoltdArch 1968, 54; OLG Frankfurt, in MDR 1974, 158 und in NStZ 1988, 376; OLG Hamm, in JMBl NRW 1977, 119; OLG Bremen, in MDR 1977, 597; OLG Stuttgart, in NJW 1981, 1971 (LS); OLG Schleswig in SchlHA 1987, 108; KK-Maul, StPO, 2. Aufl., § 44 Rdn.36; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 44 Rdn. 22; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 44 Rdn. 63; KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl., § 35 a Rdn. 20; aA.: OLG Schleswig in SchlHA 1976, 28).

    Daraus folgt, daß der Wiedereinsetzungsantrag die Behauptung enthalten oder wenigstens nach dem Zusammenhang seiner Begründung erkennen lassen muß, daß der AntrSt. gerade durch die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung an der Fristwahrung verhindert worden ist, er also die Rechtsmittelfrist nicht gekannt hat (vgl. Senatsbeschluß v. 22.11.1985 in NStZ 1986, 233; Beschlüsse des 2. Strafsenats v. 28.6.1983 in MDR 1984, 71 und v. 18.10.1989 in MDR 1990, 460; OLG Frankfurt, in MDR 1974, 158; OLG Hamm, JMBl NRW 1977, 119; OLG Bremen, in MDR 1977, 597; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 44 Rdn. 22; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 44 Rdn. 65).

  • OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 118/09

    Strafverfahren: Beginn der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages;

    Der Antragsteller hat demnach grundsätzlich trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung seine (fortdauernde) Unkenntnis von der Fristgebundenheit des Rechtsmittels im Rahmen seines Wiedereinsetzungsantrags darzulegen und glaubhaft zu machen (OLG Düsseldorf VRS 87, 351 f.; MDR 1990, 460; BVerfG, NJW 1991, 2277; Meyer-Goßner a.a.O., § 45 Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2 Ws 220/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen; Ursächlicher Zusammenhang

    Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hat der Antragsteller nach obergerichtlicher Rechtsprechung darzulegen und glaubhaft zu machen, daß die Fristversäumung gerade dadurch verursacht worden ist (Senat, NStZ 1989, 242; MDR 1990, 460; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1986, 233; NJW 1993, 1344; MDR 1997, 282 jeweils m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., Rz. 22 zu § 44 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht