Rechtsprechung
VGH Hessen, 24.07.1992 - 9 TP 1996/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 60 Abs 1 VwGO
Fristversäumnis durch Organisationsmangel im Anwaltsbüro; Zugang von Einschreibesendung - Postfach - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 18.06.1990 - 3 E 1410/89
- VGH Hessen, 24.07.1992 - 9 TP 1996/90
Papierfundstellen
- NJW 1993, 750
- MDR 1993, 385
- NVwZ 1993, 383 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 30.03.1982 - IX OE 69/80
Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1992 - 9 TP 1996/90
Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehene Widerspruchsbescheid des Beklagten (vgl. insoweit die zutreffenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluß zur Formulierung in der Rechtsbehelfsbelehrung "Gegen diesen Widerspruchsbescheid" könne Klage erhoben werden und den Hinweis auf das Urteil des Senats vom 30. März 1982, IX OE 69/80, NJW 1983, 242) ist als Einschreibesendung am 16. August 1989 zur Post gegeben worden und ausweislich der vom Postamt dem Gericht zugänglich gemachten Kopie des Auslieferungsscheines am 18. August 1989 den Bevollmächtigten der Antragstellerin ausgeliefert worden.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.07.1992 - 11 W 83/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 270 Abs. 3
Zustellungsverzögerung durch verspätete Prozeßkostenhilfebeschwerde - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustellungsverzögerung; Begriff der "demnächst" erfolgten Zustellung; Einlegung der Beschwerde nach fast vier Wochen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 270 Abs. 3
Papierfundstellen
- MDR 1993, 385
- VersR 1993, 1423
Wird zitiert von ...
- OLG München, 06.09.2004 - 1 W 1660/04
Zur Frage der Fristwahrung durch Prozesskostenhilfegesuch
Für eine Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe hat der BGH unter anderem mit dem Argument, sie setze im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraus, ob das Prozesskostenrisiko getragen werden soll und wie der Prozesskostenvorschuss aufgebracht werden kann, und mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners aus dem Rechtsgedanken des § 234 Abs. 1 ZPO (zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist) regelmäßig nur einen Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen angesehen, "obwohl das Rechtsmittel nach § 127 Abs. 2, Satz 2 ZPO nicht fristgebunden ist" (BGH, Entscheidung vom 1.10.1986, IV a ZR 108/85 = VersR 1987, 39 = NJW 1987, 255 = .BGHZ 98, 295; auch BGH, Urteil vom 21.3.1991, III ZR 94/89 = NJW 1991, 1745[1746]; BGH, Urteil vom 9.1.1991, XII ZR 85/90 = NJW-RR 1991, 573, m.w.N.; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 24.7.1992, 11 W 83/91 = MDR 1993, 385;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. RdNr. 15 zu § 167 ZPO).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.07.1992 - 11 ZR 88/91 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 270
Papierfundstellen
- MDR 1993, 385
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85
Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs
Auszug aus OLG Hamm, 24.07.1992 - 11 ZR 88/91
In der Rechtsprechung wird auf denjenigen Zeitraum abgestellt, den ein Rechtsanwalt bei angemessener Sachbehandlung für eine ordnungsmäßige Prozeßführung benötigt (BGHZ 98, 295,301 = MDR 1987, 212). - BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett; …
Auszug aus OLG Hamm, 24.07.1992 - 11 ZR 88/91
Dieser beträgt bei einer Beschwerde, die keine Überlegung über das Prozeßkostenrisiko voraussetzt, höchstens 2 Wochen (BGH, NJW 1991, 1745,1746).
- OLG Schleswig, 30.09.1999 - 11 W 21/99
Entschädigung für Nachteile durch rechtmäßige Zwangsmaßnahmen
Mit der Beschwerde ist zumindest bedenkenswert, ob nicht bereits das Einreichen eines Antrags auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe innerhalb der Ausschlußfrist fristwahrend wirken kann, selbst wenn der Antragsteller nicht auf sofortige Zustellung ohne Kostenvorschuß gemäß § 65 Abs. 7 GKG hingewirkt hat aber im übrigen alles ihm Zumutbare tut, damit die Zustellung der Klage "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO erfolgen kann (vgl. auch OLG Hamm, MDR 1993, 385;… anders aber Meyer, JurBüro 1992, 217 f. und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. 1999, § 13 StrEG Rnr. 1).