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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1993 - I ZR 48/91   

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https://dejure.org/1993,2911
BGH, 18.03.1993 - I ZR 48/91 (https://dejure.org/1993,2911)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1993 - I ZR 48/91 (https://dejure.org/1993,2911)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1993 - I ZR 48/91 (https://dejure.org/1993,2911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bezugnahme auf Vielzahl von Urkunden - Berufungsbegründung - Prozeßbevollmächtigter - Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO - Schlüssige Belegung der Gegenforderung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung bei Aufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Ausreichende Berufungsbegründung bei Bezugnahme auf geordnete Urkundensammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1866
  • MDR 1993, 684
  • VersR 1994, 329
  • WM 1993, 1697
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1990 - XI ZB 5/90

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 18.03.1993 - I ZR 48/91
    Die Begründung muß deshalb erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist, und im einzelnen angeben, aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Vorderrichters für unrichtig hält (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.1986 - IX ZR 18/86, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2, Inhalt notwendiger 1; Beschl. v. 10.7. 1990 - XI ZB 5/90, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2, Inhalt notwendiger 4, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1986 - IX ZR 18/86

    Entschädigungsansprüche eines ehemaligen Zwangsarbeiters - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 18.03.1993 - I ZR 48/91
    Die Begründung muß deshalb erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist, und im einzelnen angeben, aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Vorderrichters für unrichtig hält (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.1986 - IX ZR 18/86, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2, Inhalt notwendiger 1; Beschl. v. 10.7. 1990 - XI ZB 5/90, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2, Inhalt notwendiger 4, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1993 - I ZR 48/91, WM 1993, 1697, 1698; Urt. v. 27.1.1994 - I ZR 326/91, GRUR 1995, 693, 695 - Indizienkette; Urt. v. 9.3.1995 - IX ZR 142/94, NJW 1995, 1559; Urt. v. 18.6.1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126; Beschl. v. 6.3.1997 - VII ZB 26/96, NJW 1997, 1787; Beschl. v. 12.6.1997 - V ZB 8/97, NJW 1997, 3449; Beschl. v. 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354, 355).
  • OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    bb) Die Ausführungen zu den geltend gemachten Unkosten EU S. 8 unter I 2 lit. f) sind abgesehen von dem oben unter a) bb) dargelegten Mangel auch im übrigen unzutreffend: Ein Gericht ist sehr wohl verpflichtet, auch eine Vielzahl geordneter Urkunden, die wie hier zum Beleg einer Forderung vorgelegt werden, durchzuarbeiten (BVerfG NJW 1994, 2683 für 60 Seiten Nebenkostenabrechnungen; BGH NJW 1993, 1866 für eine Gegenforderung; Doukoff a.a.O. Rz. 700 m. w. N.).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Aufrechnung; Bezugnahme auf weitere

    Hält die erste Instanz diese Gegenforderung für unbegründet, muß der Berufungskläger sich mit diesem selbständigen prozessualen Anspruch in einer den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F. genügenden Weise auseinandersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1993 - I ZR 48/91 - NJW 1993, 1866).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01

    Anforderungen an die Berufungsschrift; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere

    Davon sind jedoch Ausnahmen vor allem in Fällen gemacht worden, in denen die Forderung eines solchen äußeren Merkmals der Verantwortungsübernahme eine bloße Förmelei gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1993 - I ZR 48/91, NJW 1993, 1866; BAGE 17, 186, 189 f. = NJW 1966, 565, 566; BAG AP § 519 ZPO Nr. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 67/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2407
OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 67/93 (https://dejure.org/1993,2407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.1993 - 15 W 67/93 (https://dejure.org/1993,2407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 1993 - 15 W 67/93 (https://dejure.org/1993,2407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 777
  • MDR 1993, 684
  • DB 1993, 978
  • Rpfleger 1993, 459
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78

    Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 67/93
    Darauf ob der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Bamberg (a.a.O.) zu folgen ist, die Konkurseröffnung über das Vermögen einer GmbH bedaure dieser wegen der derzeit verbundenen weitreichenden Folgen selbst dann, wenn ihr Geschäftsführer den Konkursantrag gestellt habe, kommt es vorliegend deshalb nicht an, weil die Beschwer der Beteiligten hier daraus folgt, daß bei Ablehnung des Konkurses über das Vermögen einer GmbH & Co. KG die Kommanditgesellschaft nicht aufgelöst wird (vgl. BGHZ 75, 178 ff).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.1989 - 9 W 6/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sofortigen Beschwerde gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 67/93
    Für die entsprechende Regelung in § 64 GmbHG im Falle der Insolvenz der GmbH wird deshalb in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß dem zur Antragstellung verpflichteten Geschäftsführer der GmbH nicht die Möglichkeit genommen werden könne, die Unzulänglichkeit der Masse im Beschwerdeverfahren geltend zu machen, und zwar auch dann nicht, wenn er sich ... darüber ... bei der Antragstellung nicht in einem Irrtum befunden habe (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070, 1701; OLG Bamberg, ZIP 1983, 200; ebenso Hess/Kropshofer, KO, 3. Aufl., § 109 Rdn. 5; a.A. Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O., § 109 Rdn. 1 a).
  • OLG Bamberg, 13.08.1982 - 6 W 27/82

    Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen Konkurseröffnungsbeschluss; Beschwer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 67/93
    Für die entsprechende Regelung in § 64 GmbHG im Falle der Insolvenz der GmbH wird deshalb in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß dem zur Antragstellung verpflichteten Geschäftsführer der GmbH nicht die Möglichkeit genommen werden könne, die Unzulänglichkeit der Masse im Beschwerdeverfahren geltend zu machen, und zwar auch dann nicht, wenn er sich ... darüber ... bei der Antragstellung nicht in einem Irrtum befunden habe (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070, 1701; OLG Bamberg, ZIP 1983, 200; ebenso Hess/Kropshofer, KO, 3. Aufl., § 109 Rdn. 5; a.A. Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O., § 109 Rdn. 1 a).
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des

    Abweichende obergerichtliche Rechtsprechung betraf den Sonderfall, dass der antragstellende Gläubiger mit seinem Begehren, eine Abweisung des Antrags mangels Masse zu erreichen, nicht durchgedrungen war (vgl. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070, 1071; OLG Hamm ZIP 1993, 777 f).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Für das Verfahren nach der Konkursordnung ist daher allgemein anerkannt, daß die Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde nach § 73 Abs. 3 KO im Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Entscheidung stets mit dem in § 76 Abs. 1 Satz 2 KO bezeichneten Zeitpunkt beginnt, eine Zustellung an einen Beteiligten in diesem Fall also weder erforderlich noch ausreichend ist, um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen (vgl. OLG Celle, KTS 1972, 264; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1996, 1200 = ZIP 1996, 556; OLG Hamm, ZIP 1993, 777; OLG Stuttgart, ZZP 79 [1966], 305 [307]; LG Frankfurt/M., ZIP 1995, 1836; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. 1997, § 76 KO, Anm. 2; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994, § 76, Rdn. 4; Onusseit, EWiR § 109 KO 2/93 [S. 603]).

    Als Zweck der Fiktion des § 76 Abs. 3 KO, nach der die öffentliche Bekanntmachung nicht lediglich genügte, um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen, sondern auch den früheren Beginn der Beschwerdefrist im Falle einer vorherigen individuellen Zustellung an einen oder mehrere Beteiligte ausschloß, wurde angesehen, daß auf diese Weise ein einheitlicher Lauf der Frist für alle Beschwerdeberechtigten erreicht wurde (vgl. OLG Hamm, ZIP 1993, 777; Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O.).

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03

    Rechtschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Schuldners bei Eröffnung des

    cc) Für die Fälle eines Eigenantrags wird selbst von Anhängern der Ansicht, daß der Schuldner gegen die Insolvenzeröffnung keine Beschwerde mit dem Ziel einer Abweisung mangels Masse einlegen könne, eine Ausnahme dann gemacht, wenn der Schuldner mit dem Antrag lediglich einer gesetzlichen Pflicht genügte (vgl. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070 f; OLG Hamm ZIP 1993, 777 f).
  • OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00

    Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags nach Erlass des

    Zwar liegt inzwischen eine Entscheidung des OLG ... (Beschl. v. 03.01.2000 - 2 W 70/99 -) vor, in dem das OLG für den Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss die individuelle Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und nicht die öffentliche Bekanntmachung für maßgeblich erklärt hat, obwohl die bisherigen Auffassungen zur Konkursordnung (vgl. etwa OLG Celle, KTS 1972, 264; OLG Hamm, ZIP 1993, 777; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 1200 = ZIP 1996, 556; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 76 KO Anm. 2; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 76 Rn. 4; Hess, KO, 6. Aufl., § 76 Rn. 5; Jaeger/Weber, KO. 8. Aufl., § 76 Rn. 5) und die überwiegenden Meinungen zur InsO (s. Hess, InsO, § 9 Rn. 11; Kirchhof, In: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 9 Rn. 7 sowie § 34 Rn. 10; Prütting, In: Kübler/Prütting, InsO, § 9, Rn. 15; a. A. nur Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 9, Rn. 25) ganz einhellig von der Maßgeblichkeit der öffentlichen Bekanntmachung ausgingen und ausgehen.
  • BGH, 15.06.2004 - IX ZB 172/03

    Rechtsschutzbedürfnis und Beschwerderecht des Schuldners

    Für die Fälle eines Eigenantrags wird selbst von Anhängern der Ansicht, dass der Schuldner gegen die Insolvenzeröffnung keine Beschwerde mit dem Ziel einer Abweisung mangels Masse einlegen könne, eine Ausnahme dann gemacht, wenn der Schuldner mit dem Antrag lediglich einer gesetzlichen Pflicht genügte (vgl. OLG Bamberg, ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe, ZIP 1989, 1070 f.; OLG Hamm, ZIP 1993, 777 f.).
  • LG Tübingen, 27.01.2006 - 5 T 18/06

    Sofortige Beschwerde des Insolvenzschuldners gegen die Insolvenzeröffnung:

    Obwohl diese Frage in der obergerichtlichen Rechtsprechung früher mit etwas divergierender Begründung überwiegend bejaht wurde (vgl. z.B. OLG Frankfurt, KTS 1971, 219; OLG Hamm, ZIP 1993, 777; OLG Karlsruhe, ZIP 1989, 1070) und vereinzelt dieses Auffassung wohl auch jetzt noch in der Rechtsprechung vertreten wird (so vom OLG Brandenburg, NZI 2002, 44 für bestimmte Konstellationen und Begründungen) sowie in der Kommentarliteratur relativ häufig anzutreffen ist (vgl. HK-Kirchhof, 3. Aufl., RNr. 9 und Hess, RNr. 23 je zu § 34 InsO m.w.N.), folgt die Kammer der Auffassung, dass die Insolvenzschuldnerin sich gegen den Eröffnungsbeschluss nicht mit diesem Ziel wenden kann.
  • LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05

    Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der

    Wird das Verfahren entgegen seinen Erwartungen dennoch eröffnet, kann der Schuldnerin auch bei einem Eigenantrag nicht die Möglichkeit genommen werden, die Unzulänglichkeit der Masse im Beschwerde verfahren geltend zu machen (so auch OLG Bamberg, ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070; OLG Hamm ZIP 1993, 777).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.03.1993 - 13 Ta 8/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10249
LAG Köln, 11.03.1993 - 13 Ta 8/93 (https://dejure.org/1993,10249)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.03.1993 - 13 Ta 8/93 (https://dejure.org/1993,10249)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. März 1993 - 13 Ta 8/93 (https://dejure.org/1993,10249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung; Verfahren; Ersetzungsprozeß; Urteil; Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 684
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 15.08.2007 - 7 W 94/06

    Zwangsvollstreckung: Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit der

    Sie steht nicht in Übereinstimmung mit dem Charakter des Zwangsvollstreckungsverfahrens als eines beschleunigten Verfahrens (Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Auf., § 148, Rn. 3; LAG Köln MDR 1993, 684).
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