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   OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92   

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OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92 (https://dejure.org/1992,4297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.1992 - 4 Ws 342/92 (https://dejure.org/1992,4297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 1992 - 4 Ws 342/92 (https://dejure.org/1992,4297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 462
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92
    Das BVerfG (vgl. BVerfGE 2, 225,229) hat in bezug auf eine Petition entschieden, daß eine solche dann unzulässig sei, wenn ihre Form den Anforderungen nicht entspreche, die an jede bei einer Behörde einzureichende Eingabe zu stellen sei, also etwa beleidigenden, herausfordernden oder erpresserischen Inhalt habe.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1979 - 3 Ws 9/25
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92
    Demgegenüber vertritt jedoch der Senat in Übereinstimmung mit einem anderen Teil der Rechtspr. (vgl. etwa KG, NJW 1969, 151; OLG Frankfurt, NJW 1979, 1613) und mit dem Schrifttum (vgl. Gollwitzer in LR, StPO , 24. Aufl., Rdn. 51 vor § 296 ; KMR-Paulus, Rdn. 67 vor § 296 StPO ) die Auffassung, daß Eingaben beleidigenden Inhalts nur dann unbeachtlich sind, wenn sie ausschließlich den Zweck haben, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen, mithin nicht schon dann, wenn damit zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1973 - 2 Ss 222/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92
    Daraus hat ein Teil der Rechtspr. (vgl. etwa OLG Karlsruhe, MDR 1973, 867,868 und NJW 1974, 915; OLG Koblenz, MDR 1973, 157) geschlossen, Anträge oder Rechtsmittel, die üble Beschimpfungen oder Beleidigungen enthalten, sei nicht zu bearbeiten und führe zur Unzulässigkeit.
  • OLG Hamm, 05.09.1968 - 2 Ss 915/68
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92
    Demgegenüber vertritt jedoch der Senat in Übereinstimmung mit einem anderen Teil der Rechtspr. (vgl. etwa KG, NJW 1969, 151; OLG Frankfurt, NJW 1979, 1613) und mit dem Schrifttum (vgl. Gollwitzer in LR, StPO , 24. Aufl., Rdn. 51 vor § 296 ; KMR-Paulus, Rdn. 67 vor § 296 StPO ) die Auffassung, daß Eingaben beleidigenden Inhalts nur dann unbeachtlich sind, wenn sie ausschließlich den Zweck haben, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen, mithin nicht schon dann, wenn damit zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird.
  • LG Schweinfurt, 18.01.1972 - KLs 19/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92
    Daraus hat ein Teil der Rechtspr. (vgl. etwa OLG Karlsruhe, MDR 1973, 867,868 und NJW 1974, 915; OLG Koblenz, MDR 1973, 157) geschlossen, Anträge oder Rechtsmittel, die üble Beschimpfungen oder Beleidigungen enthalten, sei nicht zu bearbeiten und führe zur Unzulässigkeit.
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00

    Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kann jedoch von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig nur abgesehen werden, wenn sich die Eingabe überwiegend oder ausschließlich in Beleidigungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 462; KG, NStZ 1998, S. 399; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296).
  • BVerfG, 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01

    Ablehnende Mitteilung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung

    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG wird dies - von extremen Ausnahmefällen abgesehen - nur in Betracht kommen, wenn sich die Eingabe im Wesentlichen in Beleidigungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 462; KG, NStZ 1998, S. 399; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01

    Wohnungsrecht: Mißbrauch des Beschwerderechts durch Richterbeschimpfung

    Rechtsmittelschriften oder sonstige Eingaben beleidigenden Inhalts sind deshalb - wie nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - von extremen Ausnahmefällen abgesehen nur dann unbeachtlich, wenn sie ausschließlich den Zweck haben, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen, mithin nicht schon dann, wenn damit zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (BVerfG, Beschluss vom 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01 - ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 462 = JMBl.NRW 1993, 82; OLG Düsseldorf wistra 1992, 200; OLG Koblenz, MDR 1987, 433).
  • SG Oldenburg, 12.12.2007 - S 10 SF 34/05
    In der Rechtsprechung ist an-erkannt, dass Gerichte die Bearbeitung von Anträgen als unzulässig zurückweisen kön-nen, wenn sich die Angaben im Wesentlichen in Beleidigungen von Verfahrensbeteiligten erschöpfen und nicht ersichtlich ist, dass damit auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 19.07.2001 Az 2 BvR 1175/01; OLG Düsseldorf vom 20.11.1992 Az.: 4 WS 342/92, veröffentlicht in MDR 1993, Seite 462; Kammerge-richt Berlin vom 18.08.1997 Az.: 5 WS 443/07 veröffentlicht in MSTZ 1998, 399).
  • SG Oldenburg, 10.04.2007 - S 10 SF 78/07
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, das Gerichte die Bearbeitung von Anträgen als unzulässig zurückweisen können, wenn sich die Anträge im wesentlichen in Beleidigungen von Verfahrensbeteiligten erschöpfen und nicht ersichtlich ist, dass damit auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 19.07.2001, AZ: 2 BvR 1175/01; OLG Düsseldorf vom 20.11.1992 AZ: 4 WS 342/92, veröffentlicht in MdR 1993, S.462).
  • SG Oldenburg, 07.09.2006 - S 10 SF 142/06
    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass Gerichte die Bearbeitung von Anträgen als unzulässig zurückweisen können, wenn sich die Angaben im Wesentlichen in Beleidigungen von Verfahrensbeteiligten erschöpfen und nicht ersichtlich ist, dass damit auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 19.7.2001, Az. 2 BvR 1175/01; OLG Düsseldorf vom 20.11.1992, Az. 4 WS 342/92, veröffentlicht in MDR 1993 S. 462, Kammergericht Berlin vom 18.8.1997, Az.: 5 WS 443/97 veröffentlicht in MSTZ 1998, 399).
  • SG Oldenburg, 24.06.2006 - S 10 SF 141/06
    In der Rechtssprechung ist es anerkannt, dass Gerichte die Bearbeitung von Anträgen als unzulässig zurückweisen können, wenn sich die Angaben im Wesentlichen in Beleidigungen von Verfahrensbeteiligten erschöpfen und nicht ersichtlich ist, dass damit auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 19.07.2001, AZ: 2 BvR 1175/01; OLG Düsseldorf vom 20.11.1992, AZ: 4 WS 342/92, veröffentlicht in MDR 1993 S. 462; Kammergericht Berlin vom 18.08.1997, AZ: 5 WS 443/97 veröffentlicht in MSTZ 1998, 399).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.11.1992 - 3 Ws 640/92, 3 Ws 645/92   

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https://dejure.org/1992,5793
OLG Düsseldorf, 26.11.1992 - 3 Ws 640/92, 3 Ws 645/92 (https://dejure.org/1992,5793)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.1992 - 3 Ws 640/92, 3 Ws 645/92 (https://dejure.org/1992,5793)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 1992 - 3 Ws 640/92, 3 Ws 645/92 (https://dejure.org/1992,5793)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 462
  • NStZ 1993, 251
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 08.04.2014 - 1 Ws 19/14

    Absehen von der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe:

    Eine ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe wird infolge der nachträglichen rechtskräftigen Gesamtstrafenbildung gegenstandslos; ein auf die Strafaussetzung hinsichtlich der ursprünglichen Freiheitsstrafe bezogener Widerrufsbeschluss geht ins Leere und bleibt deshalb ohne Wirkung (vgl. BGH StraFo 2004, 430 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 251; NStZ 1999, 533; KG, Beschl. v. 29.3.2001 - 1 AR 349/01, 5 Ws 164/01, zit. nach juris; OLG Stuttgart StV 2003, 346; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.5.2004 - 2 Ws 361-362/03, Rn. 13, zit. nach juris; Senatsbeschlüsse vom 21. März 2003 - 1 Ws 46/03 -, 27. September 2006 - 1 Ws 201/06 -, 8. Januar 2008 - 1 Ws 8/08 -, 4. März 2010 - 1 Ws 22/10 -, 6. Januar 2014 - 1 Ws 252/13 - und 8. April 2014 - 1 Ws 18/14 - Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 460 Rn. 17; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f Rn. 19a).
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