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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.08.1993 - 2 ARs 60/93   

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https://dejure.org/1993,3471
OLG Stuttgart, 26.08.1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 312
  • StV 1993, 653
  • Rpfleger 1994, 126
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
    Der entgegenstehenden, auf die Anwendbarkeit des § 112 BRAGO abstellenden Meinung (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 729; OLG Stuttgart MDR 94, 312 = StV 93, 653 = Rechtspfleger 94, 126; dem folgend nunmehr - ohne gesonderte Begründung - Gerold-Schmidt/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 112 Rdnr. 1 und Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 112 BRAGO Rdnr. 14) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Ergibt sich schon aus dem Vorstehenden, daß § 91 BRAGO Anwendung findet, so ist hiermit der entgegenstehenden Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 94, 312; dem folgend Hartmann § 112 BRAGO Rdnr. 14) die Grundlage entzogen, wonach die Vergütung der Tätigkeit des Verteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt sei und zur Schließung dieser "Regelungslücke" eine entsprechende Anwendung des § 112 BRAGO geboten sei.

  • OLG Köln, 09.10.1996 - 2 Ws 413/96
    Der entgegenstehenden, auf die Anwendbarkeit des § 112 BRAGO abstellenden Meinung (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 729; OLG Stuttgart MDR 94, 312 = StV 93, 653 = Rechtspfleger 94, 126; dem folgend nunmehr - ohne gesonderte Begründung - Gerold-Schmidt/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 112 Rdnr. 1 und Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 112 BRAGO Rdnr. 14) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Ergibt sich schon aus dem Vorstehenden, daß § 91 BRAGO Anwendung findet, so ist hiermit der entgegenstehenden Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 94, 312; dem folgend Hartmann § 112 BRAGO Rdnr. 14) die Grundlage entzogen, wonach die Vergütung der Tätigkeit des Verteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt sei und zur Schließung dieser "Regelungslücke" eine entsprechende Anwendung des § 112 BRAGO geboten sei.

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2001 - 3 (s) BRAGO 5/01
    Dies kann aber weder eine Gebührenfestsetzung auf der für den Antragsteller günstigeren Grundlage des in Strafsachen nicht anwendbaren (vgl. Riedel-Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 112 Rdnr. 1) § 112 BRAGO (so aber OLG Stuttgart MDR 1994, 312) noch - unter außer Achtlassung der Voraussetzungen des § 99 BRAGO - die Gewährung einer Pauschvergütung rechtfertigen.
  • OLG Dresden, 17.07.2003 - 2 Ws 377/03

    Maßregelvollstreckung; Fortdauer; Maßregelvollzug; Rechtsanwalt; Freiwillige

    Die gegenteilige Auffassung (OLG Stuttgart Rpfleger 1994, 126; Hansens, BRAGO, 8. Aufl. Rdnr. 1 zu § 112; ohne Begründung auch Al-Jumali Juristisches Büro 2000, 172, 177) vermag nicht zu überzeugen.
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Die Gegenmeinung, wonach die Gebühr nach § 112 Abs. 2, 4 BRAGO (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1994, 602; LG Koblenz JurBüro 2000, 305 mit abl. Anm. Enders) zu berechnen sei, hält der Senat in Übereinstimmung mit dem Beschluß des 4. Strafsenats des Kammergerichts vom 22. November 1996 - 4 AR 62/96 -, auf dessen ausführliche Begründung er Bezug nimmt, für unzutreffend.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.11.1993 - 1b Ws 255/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8392
OLG Hamburg, 10.11.1993 - 1b Ws 255/93 (https://dejure.org/1993,8392)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.1993 - 1b Ws 255/93 (https://dejure.org/1993,8392)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 1993 - 1b Ws 255/93 (https://dejure.org/1993,8392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 312
  • Rpfleger 1994, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    Unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 10. November 1993, 1b Ws 255/93 -, juris, ist das Landgericht der Auffassung, dass die Bestellung eines weiteren Verteidigers lediglich dazu führe, dass die Landeskasse neben den Kosten eines Wahlanwalts auch die Kosten des zweiten Pflichtverteidigers zu tragen habe.

    b) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass dieser Grundsatz dann eine Ausnahme erfährt, wenn die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers aus vom Angeklagten nicht zu vertretenden Gründen - wie etwa zur Sicherung des Fortgangs des Verfahrens - erfolgt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 2 Ws 176/12 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. September 2011 - 1 Ws 417/11 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 Ws 206/06 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 09. August 2002 - 2 Ws 191/02 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Mai 2005 - III-3 Ws 62/05 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 2014 - III-1 Ws 305/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Mai 2005 - III-3 Ws 62/05 -, juris; KK-StPO/Gieg StPO § 464a Rn. 13, beck-online; aA Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. November 1993 - 1b Ws 255/93 -, juris).

  • OLG Jena, 20.03.2006 - 1 Ws 407/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erinnerungsverfahren

    Die im angefochtenen Beschluss in Bezug genommene Entscheidung des OLG Hamburg vom 10.11.1993 (JurBüro 1994, 295) ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09
    Meyer-Goßner schließt sich in seinem Kommentar StPO, 50. Aufl., in Rn 13 zu § 464a StPO der Meinung des OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 10.11.1993 (1b Ws 255/93 noch zum BRAGO-Recht, JurBüro 1994, 295, www.juris.de) an, wonach notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO ausnahmslos nur insoweit zu erstatten sind, als sie die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts nicht übersteigen; er weist aber auch auf die andere Auffassung des OLG Düsseldorf vom 04.05.2005 (III-3 Ws 62/05, 3 Ws 62/05 auch noch zum BRAGO-Recht, StraFo 2005, 350, s.a. JurBüro 2005, 422-424, www.juris.de) hin, in der unter kritischer Behandlung der Hamburger Entscheidung der Anspruch auf Erstattung der Wahlverteidigergebühren für zwei beigeordnete Pflichtverteidiger gerade doch für gerechtfertigt erachtet wird und die auch im BeckOK StPO (Beck'schen Online-Kommentar, Rn 13 zu § 464a StPO) vertreten wird.
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