Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.06.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95   

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https://dejure.org/1995,4322
BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 (https://dejure.org/1995,4322)
BayObLG, Entscheidung vom 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 (https://dejure.org/1995,4322)
BayObLG, Entscheidung vom 25. April 1995 - 3 ObOWi 11/95 (https://dejure.org/1995,4322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org

    Verstoß gegen das SchwarzArbG - Gewinnabschöpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwArbG i.d.F. vom 29.1.1982 § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 1; OWiG § 17 Abs. 4 Satz 1
    Schwarzarbeit: Ermittlung des erzielten wirtschaftlichen Vorteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1058
  • BB 1995, 1358
  • DB 1995, 1084
  • BayObLGSt 1995, 76
  • NZA-RR 1996, 21
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.05.1980 - 3 ObOWi 174/79

    Berücksichtigung der Besteuerung bei der Ermittlung des aus einer

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Bei der Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der , Schwarzarbeit i.d.F. vom 29.1.1982 (BGBl. I 109) und des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG ist auch die bezahlte oder künftig zu entrichtende Einkommensteuer zu berücksichtigen (Aufgabe von BayObLGSt 1980, 40 f.).

    An seiner.früheren - nicht unwidersprochen gebliebenen (Göhler § 17 Rn. 39; KK/Steindorf § 17 Rn 125; Rebmann/Roth/Herrmann § 17 Erl. 52) - Auffassung, daß Einkommen- und Gewerbesteuer keinen im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG relevanten Abzugposten darstellen (BayObLGSt 1980, 40/41 f. = BB 1980, 2081/2082), hält der Senat nicht mehr fest.

  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1987 - 5 Ss OWi 343/87
    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Hat - wie hier - der Täter als Vertreter einer juristischen Person dieser einen Gewinn eingebracht, so ist dieser Gewinn im Verfahren gegen den Täter als Betroffenen nicht maßgebend (OLG Braunschweig GA 1969, 381; OLG Celle BB 1976, 633; SchlHA 1984, 111; OLG Düsseldorf VRS 74, 297/301; Göhler § 17 Rn. 46; KK/Steindorf § 17 Rn. 116; Rebmann/Roth/Herrmann § 17 Rn. 53, 58).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn).
  • BVerwG, 20.12.1985 - 1 C 42.84

    Ausbildungsverbot - Verstoß gegen Berufsbildungsgesetz - Gewerbetreibender -

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Gegenteiliges läßt sich auch dem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.3.1985 (GewA 1986, 95) nicht entnehmen.
  • OLG Oldenburg, 07.05.2009 - 2 SsBs 21/09

    Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils i.S. von § 17 Abs. 4

    § 17 Abs. 4 OWiG stellt auf den tatsächlich erlangten wirtschaftlichen Vorteil ab, fiktive Elemente haben auf dessen Höhe keinen Einfluss (BayObLG, MDR 1995, 1058).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 3 ObOWi 60/97

    Bruttoprinzip bei Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Dann aber würde die amtsgerichtliche Entscheidung gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot (Art. 20 GG ) verstoßen (vgl. BayObLGSt 1995, 76/81).2.
  • BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter

    Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793).
  • BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Güterverkehr; Güterkraftverkehr; Gewerbe; gewerblich; Beförderung; Erlaubnis;

    Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76 ; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793 ).
  • BayObLG, 29.02.2000 - 3 ObOWi 13/00

    Genehmigung von Krankentransporten

    Zur Berechnung und der Frage des noch vorhandenen Vorteils sowie der Leistungsfähigkeit des Betroffenen weist der Senat auf seine Entscheidungen in BayObLGSt 1995, 76/81 und 1998, 1/3 f. hin.
  • BayObLG, 17.01.1996 - 3 ObOWi 132/95
    Zwar hat der Tatrichter bei der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils zutreffend berücksichtigt, daß nur der um die abziehbaren Steuerbelastungen verminderte Betrag anzusetzen ist (vgl. BayObLGSt 1995, 76, 79 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.01.1997 - 3 ObOWi 157/96

    Betrieb eines Handwerks nach Handwerksordnung

    Welche Grenzen der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils gesetzt sind, den der Betroffene durch eine unbefugte Handwerksausübung erzielt hat, wurde in der Entscheidung des Senats vom 25.4.1995 (BayObLGSt 1995, 76 [81]) aufgezeigt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.1995 - 2 Ws 292/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7650
OLG Hamm, 07.06.1995 - 2 Ws 292/95 (https://dejure.org/1995,7650)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1995 - 2 Ws 292/95 (https://dejure.org/1995,7650)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 2 Ws 292/95 (https://dejure.org/1995,7650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafvollstreckungskammer; Wechsel; Örtliche Zuständigkeit; Untersuchungshaft; Bewährungszeit; Straftat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 462a

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1058
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 465/02

    Zuständigkeit, Strafvollstreckungskammer, Übergang Untersuchungshaft in

    Denn die Zuständigkeitsfixierung der Strafvollstreckungskammer durch Befasstsein tritt bereits dann ein, wenn zum Zeitpunkt der erforderlich gewordenen Entscheidung ein Gericht mit der Sache befasst ist, das zuständig sein kann (vgl. BGHSt 26, 214; Senatsbeschluss vom 7. Juni 1995 in 2 Ws 292/95 = MDR 1995, 1058 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 464/02

    Zuständigkeit, Strafvollstreckungskammer, Übergang Untersuchungshaft in

    Denn die Zuständigkeitsfixierung der Strafvollstreckungskammer durch Befasstsein tritt bereits dann ein, wenn zum Zeitpunkt der erforderlich gewordenen Entscheidung ein Gericht mit der Sache befasst ist, das zuständig sein kann (vgl. BGHSt 26, 214; Senatsbeschluss vom 7. Juni 1995 in 2 Ws 292/95 = MDR 1995, 1058 m.w.N.).
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