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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.07.1995 - 2 Ws 358/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2946
OLG Hamm, 13.07.1995 - 2 Ws 358/95 (https://dejure.org/1995,2946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.1995 - 2 Ws 358/95 (https://dejure.org/1995,2946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - 2 Ws 358/95 (https://dejure.org/1995,2946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 210
  • StV 1995, 514
  • AnwBl 1997, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 28.08.1986 - 1 Ss 233/86
    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.1995 - 2 Ws 358/95
    Da die vom ehemaligen Pflichtverteidiger vorgetragenen Gründe die Notwendigkeit seiner Teilnahme an dem Termin vor dem Landgericht Aachen - "außerordentliche Bedeutung der Sache" rechtfertigen und es zudem einem Rechtsanwalt nicht möglich ist, gleichzeitig an zwei (Hauptverhandlungs-) Terminen teilzunehmen, wäre es Aufgabe des Vorsitzenden gewesen, den von ihm vorgesehenen Termin vom 10. Mai 1995 entweder zu verlegen oder den ehemaligen Pflichtverteidiger zu entpflichten und einen anderen Pflichtverteidiger beizuordnen (so auch OLG Frankfurt StV 1987, 9).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2019 - 2 StE 9/18

    Aussetzungskostentragungspflicht eines Wahlverteidigers

    Denn eine entsprechende Mitteilung wird dem Verteidiger allein deshalb abverlangt, um dem Gericht die Möglichkeit zu verschaffen, auf die Verhinderung zu reagieren und etwa Termine zu verlegen oder einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 1995 - 2 Ws 358/95 - juris Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08

    Ausbleiben des Pflichtverteidigers: Entscheidung über die Aussetzung der

    In diesem Fall ist jedoch nicht "das erkennende Gericht in der Hauptverhandlung" (so aber OLG Hamm StV 1995, 514) zuständig, sondern es entscheidet nun das Gericht in der außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehenen Besetzung (LR-Gollwitzer a. a. O. unter Hinweis auf BGHSt 34, 154), die durch die Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmt wird.
  • OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 405/00

    Kostentragung durch Pflichtverteidiger - Voraussetzungen - sonstiges

    Ist nach alledem schon der Anwendungsbereich des § 145 Abs. 4 StPO nicht gegeben, so bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung damit, ob eine Entscheidung nach dieser Vorschrift sofort in der Hauptverhandlung durch das erkennende Gericht zu treffen gewesen wäre (so OLG Hamm StV 95, 514, 515; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 145 Rdnr. 22; Pfeiffer-Fischer, StPO, 2. Aufl., § 145 Rdnr. 6) - was auch die Mitwirkung der Schöffen erfordert hätte - oder ob wenigstens bei erst noch zu klärender Sachlage auch später ein nach § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO mitzuteilender Beschluss genügt (so Lüderssen in Löwe-Rosenberg § 145 Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 25.06.1996 - 2 Ws 298/96
    Zur Beschlußfassung war indes nicht der Vorsitzende allein, sondern das Gericht berufen (OLG Hamm,StV 1995, 514 m.w.N.; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 42.Aufl.,§ 145 Rdn.22).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.06.1995 - 13 WF 466/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6564
OLG Koblenz, 09.06.1995 - 13 WF 466/95 (https://dejure.org/1995,6564)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.06.1995 - 13 WF 466/95 (https://dejure.org/1995,6564)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juni 1995 - 13 WF 466/95 (https://dejure.org/1995,6564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten und Auslagen; Zuweisung der Ehewohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 210
  • FamRZ 1996, 1023
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.02.1995 - 14 W 87/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11483
OLG Koblenz, 16.02.1995 - 14 W 87/95 (https://dejure.org/1995,11483)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.1995 - 14 W 87/95 (https://dejure.org/1995,11483)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 14 W 87/95 (https://dejure.org/1995,11483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 19.08.1999 - 14 W 549/99

    Bestellung für den Berufungsrechtszug nach wirksamer Berufungsrücknahme des

    Ob für den Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO zu Recht eine 13/10 Prozessgebühr aus dem Kostenwert festgesetzt wurde, steht nicht zur Entscheidung an, weil es insoweit an einem Rechtsmittelangriff des Beklagten fehlt (vgl. jedoch zum Problem Senat in MDR 1996, 210, 211 - sowie Senatsbeschluss vom 3. November 1998 - 14 W 690/98).
  • OLG Köln, 22.08.2001 - 17 W 241/01
    Nach anderer Auffassung (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 26.3.1996 - 9 W 37/96 - in: OLGR 1996, 239 - sowie vom 22.5.1996 - 9 W 36/96 - in: OLGR 1996, 253; OLG Koblenz, Beschl. vom 16.2.1995 - 14 W 87/95 - in: MDR 1996, 210 - sowie vom 19.8.1999 - 14 W 549/99 - in: AnwBl. 2000, 261; OLG Oldenburg, Beschl. vom 17.10.1998 - 6 W 100/98 - in: OLGR 1999, 31; OLG Köln, Beschl. vom 3.6.1997 - 25 WF 63/97 - in: OLGR 1997, 307; OLG München, Beschl. vom 26.1.1999 - 11 W 625/99 - in: MDR 1999, 568 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 37 BRAGO Rdnr. 42 m.w.N.) fehlt es regelmäßig an der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten.
  • OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99

    Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Zugang der Berufungsbegründung; Gewährung

    Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98).
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