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   OLG Hamburg, 26.03.1997 - 5 U 212/96   

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https://dejure.org/1997,4739
OLG Hamburg, 26.03.1997 - 5 U 212/96 (https://dejure.org/1997,4739)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.1997 - 5 U 212/96 (https://dejure.org/1997,4739)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 1997 - 5 U 212/96 (https://dejure.org/1997,4739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlage der Entstehung von Zahlungsverpflichtungen bei Maklerverträgen auf die Verschaffung von Kaufverträgen; Einbeziehung von Zahlungspflichten in das synallagmatische Verhältnis zwischen den Parteien; Voraussetzungen für das Zustandekommen von Maklerverträgen

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters durch Vereinbarung im Hauptvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Zahlung der Maklercourtage an Wohnungseigentumsverwalter, Übernahme der Zahlungspflicht beim Grundstückskaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 328 § 652
    Rechtsfolgen einer Provisionsvereinbarung im Kaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 819
  • NZM 1998, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.1997 - 5 U 212/96
    Damit war diese Zahlungspflicht in das Synallagma von Käufer-/Verkäuferleistungen einbezogen (vgl. BGH NJW 1996 S. 654).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.1997 - 5 U 212/96
    Die Kläger konnten und mußten daher davon ausgehen, daß die Beklagte von der Verkäuferin beauftragt war, einen Käufer zu suchen bzw. einen Kaufvertrag herbeizuführen (vgl. BGHZ 95 S. 393 ff, 395).
  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.1997 - 5 U 212/96
    Diese Verpflichtung ist nicht deshalb entfallen, weil die Wirksamkeit des Kaufvertrages von der Zustimmung der Beklagten als Verwalterin der Eigentumswohnungsanlage abhing und diese daher nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dem gesetzlichen Bild des Maklers entsprechenden Maklerdienste nicht erbringen konnte (vgl. BGH NJW 1985 S. 2473).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.1997 - 5 U 212/96
    Zwischen dem Käufer und dem im Auftrage des Verkäufers anbietenden Makler kommt ein Maklervertrag jedoch nur dann zustande, wenn dieser auch gegenüber dem Käufer ein ausdrückliches Provisionsverlangen stellt und der Käufer sich ausdrücklich oder konkludent darauf einläßt (vgl. BGH NJW-RR 1991 S. 371 f m.w.Nw).
  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.1997 - 5 U 212/96
    Denn eine etwaige Unwirksamkeit dieser Rechtsbeziehung beträfe im Rahmen des Vertrages zugunsten Dritter das sogenannte Valutaverhältnis, aus dem die Kläger als Verpflichtete ohnehin keine Rechte herleiten könnten (vgl. BGHZ 54 S. 145 ff, 156; Palandt-Heinrichs, 56. Aufl., § 334 BGB Rdz 4).
  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.1997 - 5 U 212/96
    Dadurch daß sie sich auf die Annonce telefonisch bei der Beklagten meldeten, von dieser Unterlagen erhielten und mit ihr die Wohnung besichtigten, ist ein Maklervertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen (vgl. BGH WM 1971 S. 1098 ff, 1099).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 90/08

    Maklerprovision: Stillschweigender Vertragsschluss bei Mitteilung der Adresse

    Der Interessent darf nämlich, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat, deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will und von diesem eine Provision erhält (BGH MDR 2007, 512; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1237; OLG Hamburg, MDR 1997, 819).
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