Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361)   
   Titel 3 - Versprechen der Leistung an einen Dritten (§§ 328 - 335)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 334
Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten

Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.

Rechtsprechung zu § 334 BGB

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